Jobcenter schalten Inkasso-Unternehmen ein, um zu hohe überwiesene Gelder zurückzuholen. Im Unterschied zum Jobcenter selbst haben solche Inkasso-Dienste aber keine behördlichen Befugnisse. Auch die von Jobcentern beauftragten Inkasso-Firmen stellen immer wieder falsche Forderungen und setzen fragwürdige oder sogar rechtswidrige Mittel ein.
Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen, und wir zeigen in diesem Beitrag, wie Sie sich gegen derlei Schikanen wehren können.
Inhaltsverzeichnis
Warum beauftragen Jobcenter Inkasso-Firmen?
Der Behörde erspart das Eintreiben von Forderungen durch externe Inkasso-Dienste Arbeit und Aufwand. Eine zentrale Stelle ist jetzt für diverse Rückzahlungen und Erstattungen zuständig, und die Mitarbeiter beim Jobcenter können sich auf andere Aufgaben konzentrieren.
Dann spielt sicherlich auch die indirekte Drohung eine Rolle. Schreiben eines Inkasso-Unternehmens beeinflussen viele Menschen gegen deren Willen negativ und verbreiten die Stimmung, dass es jetzt „richtig ernst“ wird. Inkasso-Briefe sollen vor allem Angst machen. So bauen die Jobcenter psychischen Druck auf, und das vermutlich gewollt.
Wie sollten Sie reagieren?
Zuerst einmal: Wenn eine Behörde wie das Jobcenter Inkasso-Dienste beauftragt, dann ist das rechtlich zulässig. Zugleich haben die Inkasso-Firmen keine Sonderrechte, und deshalb ist das Wichtigste: Lassen Sie sich keine Angst machen.
Unberechtigten Forderungen widersprechen
Prüfen Sie die Forderung. Wenn diese unberechtigt ist, dann teilen Sie dies dem Inkasso-Dienst schriftlich mit, und zwar mit einem Einwurfschreiben, denn dann können Sie es notfalls vor Gericht belegen.
Die Widerspruchsfrist beträgt vier Wochen, und wenn Sie fristgerecht Widerspruch eingelegt haben, dann muss dieser Widerspruch erst einmal geprüft werden. Wenn Sie in dieser Zeit nicht zahlen, kann der Geldeintreiber nichts tun, um an das Geld zu kommen.
Zwar flattern Ihnen womöglich weitere Briefe mit (leeren) Drohungen der Firma ins Haus. Doch Inkasso-Formen können Ihnen keinen Gerichtsvollzieher schicken, keine Pfändungen veranlassen oder gar Erzwingungshaft beantragen.
Wann ist eine Forderung gerechtfertigt?
Forderungen von Inkasso-Unternehmen bestehen in der Regel aus der ursprünglichen Forderung (hier des Jobcenters) und den Mahngebühren, die das Inkasso-Unternehmen verlangt. Für die Ursprungsforderung sollten Sie vorher bereits einen Bescheid des Jobcenters erhalten haben.
Ist bei dem Bescheid die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen, dann können Sie noch einen Überprüfungsantrag stellen. Dessen Bearbeitung beim Jobcenter dauert allerdings erfahrungsgemäß mehrere Monate.
Bedenken Sie allerdings, dass ein Überprüfungsantrag im Unterschied zu einem Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Sie müssen also zahlen bis zur Entscheidung über den Überprüfungsantrag. Fällt dieser zu Ihren Gunsten aus, dann erhalten Sie das Geld zurück. Zahlen Sie in der Zwischenzeit nicht, kann das Jobcenter (und damit der Inkasso-Service) Mahngebühren verlangen.
Oft sind Mahngebühren der Inkasso-Firmen allerdings unberechtigt.
Gute Chancen gegen die Mahngebühren
Grundsätzlich dürfen Inkasso-Firmen keine höheren Rechnungen stellen als Rechtsanwälte, und die Inkassogebühren sind rechtlich stark begrenzt. Bei Forderungen von weniger als 50 Euro liegen normale Inkassogebühren bei 30 Euro.
Ganz wichtig: Wenn Sie vom Jobcenter keinen ersten und eigentlichen Forderungsbescheid erhalten haben, sondern gleich das Schreiben des Inkasso-Unternehmens bekommen, dann darf diese Forma überhaupt keine Mahngebühren festsetzen.
Auch wenn Sie Widerspruch eingelegt haben, und das Jobcenter über diesen noch nicht entschieden hat, darf ein Inkasso-Service keine Mahngebühren verlangen. Dies gilt auch, wenn ein Widerspruchsverfahren „noch nicht bestandskräftig abgeschlossen“ ist.
Das heißt: In der vier Wochen Frist, die Sie haben, um einen Widerspruch einzureichen, darf ein Inkasso-Service von Ihnen keine Mahngebühren verlangen, wenn es Ihnen ein Schreiben mit der Forderung zuschickt.
Wie läuft ein Rückforderungsverfahren ab?
Wie verläuft ein Rückforderungsverfahren des Jobcenters in der Regel? Erst einmal schickt das Jobcenter Ihnen einen Anhörungsbogen, in dem es mitteilt, dass es Geld von Ihnen zurückbekommen will und warum die Behörde meint, dass Sie zu viel bekommen haben.
Es steht Ihnen frei zu antworten, jedoch ist es oft besser, dies zu vermeiden. Wenn Sie sich mit juristischen Formulierungen nicht sicher auskennen, könnten Sie unbeabsichtigt Aussagen treffen, die von der Behörde später gegen Sie verwendet werden könnten.
Allerdings gibt es eindeutige Situationen, zum Beispiel, wenn das Jobcenter eindeutig Ihr Einkommen zu Ihren Ungunsten berechnet hat, in denen es sinnvoll ist, sie sofort zu klären. Dann können Sie in der vom Jobcenter gesetzten Frist antworten.
Nach Ablauf dieser Frist entscheidet das Jobcenter über die Forderung und teilt Ihnen diese in einem Aufrechnungs- oder Erstattungsbescheid mit. Darin steht, ob die Behörde den Bescheid in einer Summer fordert oder aufrechnet.
Sie können gegen den Bescheid Widerspruch erheben und bei abgelehntem Widerspruch eine Klage beim Sozialgericht einreichen. Wichtig: Den geforderten Betrag müssen Sie so lange nicht bezahlen, wie die Verfahren nicht entschieden sind.
Wann ist ein Mahnbescheid rechtens?
Ist die Zahlungsfrist des Jobcenters abgelaufen? Haben Sie keinen Widerspruch erhoben? Dann kommt höchstwahrscheinlich als Nächstes der Mahnbescheid, und das ist rechtlich auch so vorgesehen.
Sie sollten also an jedem Punkt des Verfahrens zügig reagieren. Wenn Sie nicht reagieren, folgen weitere Mahnungen und damit weitere Mahngebühren. Das Jobcenter kann sogar eine Vollstreckung beantragen, und diese bedeutet enorme Kosten.
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors
Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.