Überraschung bei der Rente: Der Versorgungsausgleich könnte teuer werden

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Ein Versorgungsausgleich bei einer Scheidung teilt Ansprüche zwischen Ihnen und Ihrem ehemaligen Lebensgefährten auf, und dies grundsätzlich zu gleichen Teilen. Das betrifft auch die Rentenansprüche und kann dazu führen, dass Sie später mehr oder aber weniger Rente beziehen.

Was macht der Ausgleich mit der Rente?

Generell profitiert bei einem Versorgungsausgleich derjenige der Geschiedenen, der weniger Rentenpunkte angesammelt hat, weil er oder sie in Teilzeit oder gar nicht in Erwerbsarbeit tätig war, der andere Partner hingegen in Vollzeit.

Oder beide waren in Vollzeit, und einer von beiden verdiente deutlich mehr und kann deshalb mehr Rentenpunkte nachweisen.

Interne Teilung der Rentenanrechte

Bei der internen Teilung läuft es so, dass beide Partner jeweils die Hälfte ihrer Rentenanrechte aus der Zeit der Partnerschaft an den anderen abgeben und so eigene Anrechte erhalten. Dabei profitiert also derjenige von beiden, der sonst weniger bekommen würde.

Wenn Sie beide dieselbe Rentenversicherung haben, dann verrechnet diese die abgegebenen und erworbenen Rentenanrechte intern und informiert Sie beide über das Ergebnis.

Die externe Teilung der Rentenanrechte

Bisweilen sind beide Partner in unterschiedlichen Rentenversicherungen. Dann ist eine externe Teilung möglich. Die Rentenversicherung überträgt dann die Rentenanrechte auf einen von Ihnen selbst gewählten Rententräger. Wenn Sie selbst keinen Träger auswählen, dann führt die gesetzliche Rentenkasse Ihre veränderten Anrechte, und bei Betriebsrenten ist die Versorgungsausgleichskasse verantwortlich.

Bei Beamten in Kommunal- und Landesverwaltung sind solche externen Teilungen die Regel.

Wer entscheidet über den Versorgungsausgleich?

Die Instanz des Versorgungsausgleichs ist das Familiengericht, das das Scheidungsverfahren führt. Der Ausgleich gehört zum Verfahren, und Sie müssen für ihn deshalb keinen eigenen Antrag stellen.

Das Gericht fordert von ihren Rentenversicherungen Auskünfte über die jeweiligen Anrechte an, sieht sie ein und entscheidet auf dieser Grundlage im Scheidungsurteil über die entsprechenden Summen im Versorgungsausgleich.

Nachträgliche Änderungen sind möglich

Wenn sich Ihre Lebenssituation nach der Scheidung bei den entscheidenden Anrechten ändert, dann können Sie einen Antrag stellen, den Versorgungsausgleich neu zu berechnen. Solche Änderungen können etwa sein, dass Sie Anspruch auf eine Grundrente haben oder eine Mütterrente erhalten.

Versorgungsausgleich auch bei laufenden Renten

Was viele nicht wissen: Der Versorgungsausgleich greift nicht nur bei Altersrenten, sondern auch bei laufenden Renten wie der Erwerbsminderungsrente. In einem konkreten Fall führte dies dazu, dass ein Mann, der eine Erwerbsminderungsrente erhielt, überrascht feststellte, dass seine Rente plötzlich gekürzt wurde.

Er hatte fälschlich gedacht, dass sich der Versorgungsausgleich bei der Rente nur auf die Altersrente bezieht, nicht aber auf die Erwerbsminderung.

Das geschiedene Paar hatte das Verfahren vor dem Familiengericht hinter sich, und der Versorgungsausgleich war beschlossen. Der betroffene Erwerbsgeminderte hatte mehr Rentenpunkte gesammelt und bezog auch höhere Bezüge als seine ehemalige Lebensgefährtin.

Die höheren Punkte wurden ihr angerechnet, und damit sank seine Rente.