Rente schon für Berufseinsteiger möglich

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Um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen die Betroffenen mindestens fünf angerechnete Jahre bei der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen. In bestimmten Fällen können jedoch auch Berufseinsteiger eine solche Rente beziehen.

Was ist eine Erwerbsminderungsrente?

Die gesetzliche Rente in Deutschland beruht, vereinfacht gesagt, darauf, während der Erwerbszeit in die Rentenkasse einzuzahlen, um dann im Ruhestand Geld zu beziehen von denjenigen, die arbeiten.

Zusätzlich werden Versicherungszeiten angerechnet, wenn Versicherte keine Beiträge leisten können, zum Beispiel während der Kindererziehung oder im Studium.

Eine Erwerbsminderungsrente wird hingegen bereits vor der Altersgrenze zur Altersrente ausgezahlt. Sie tritt in Kraft, wenn Versicherte nicht mehr voll arbeiten können: weniger als drei Stunden (bei voller Erwerbsminderung) oder weniger als sechs Stunden (bei teilweiser Erwerbsminderung).

Diese soll den Erwerbsverlust ausgleichen, wenn Betroffene erkranken oder einen Unfall hatten.

Was sind die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente?

Erstens muss eine Erwerbsminderung vorliegen, bestätigt durch medizinische Gutachten, und Therapien, um die volle Arbeitsleistung wiederherzustellen (wie eine Reha), führten nicht zum Erfolg.

Zweitens müssen Betroffene eine Wartezeit bei der Rentenversicherung nachweisen, also fünf Jahre lang Beiträge geleistet haben oder beitragsfreie Zeiten angerechnet bekommen.

Wer also nicht gesetzlich rentenversichert war, zum Beispiel als Freiberufler, hat keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Mit dieser Regelung ist der Bezug einer Erwerbsminderungsrente für Berufseinsteiger erst einmal nicht möglich, da diese keine Wartezeit nachweisen können.

Es gibt aber zwei Ausnahmen, und in diesen Fällen können bereits Berufseinsteiger eine Erwerbsminderungsrente beanspruchen. Dies ist zum einen ein Arbeitsunfall, und zum anderen eine Berufskrankheit.

Was sind Berufskrankheiten?

Berufskrankheiten sind für die gesetzliche Rentenversicherung Krankheiten, unter denen Versicherte infolge ihrer beruflichen Tätigkeit leiden, und die offiziell in der Berufskrankheiten-Liste als solche bezeichnet werden.

Das reicht von Erkrankungen durch Metalle wie Blei, Quecksilber oder Arsen, über Schäden durch chemische Stoffe wie Schwefelkohlenstoff bis zu Krankheiten durch mechanische Einwirkungen zum Beispiel durch Erschütterungen bei der Arbeit mit Durckluftwerkzeugen.

Im Einzelfall können auch Erkrankungen als Berufskrankheit anerkannt werden, die nicht in der Liste auftauchen.

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Sonderanspruch bei Berufskrankheit

Sind Sie also erwerbsgemindert durch Schädigungen der Gesundheit während ihrer beruflichen Tätigkeit, zum Beispiel, weil Sie gifitigen Staub einatmeten oder schwere Lasten trugen? Dann müssen Sie keine Wartezeit erfüllen, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten.

Es reicht dann, wenn Sie Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind und mindestens einmal einen Beitrag eingezahlt haben.

Auch wenn Sie gerade in den Beruf eingestiegen sind und wegen der Arbeit erkranken, haben Sie einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Sonderregel bei Arbeitsunfällen

Das gilt ebenso, wenn der Grund für ihre Erwerbsminderung ein Unfall während ihrer beruflichen Tätigkeit ist. Wenn sich also ein Metzger während der Arbeit mit dem Beil ins Handgelenk hackt, wenn sich ein Koch an der heißen Herdplatte die Haut verbrennt oder wenn ein Bauarbeiter vom Gerüst fällt, dann sind das Arbeitsunfälle.

Was gilt bei einer Erkrankung oder Unfall außerhalb des Berufes?

Wesentlich strenger sind die Voraussetzungen, um eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen, wenn Sie sich die Erkrankung außerhalb des Berufs zuziehen oder der Unfall nicht während der Arbeit passiert.

Hier haben Sie als Berufseinsteiger schlechte Karten, um eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen. Sie müssen nämlich mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge geleistet haben, und die Erwerbsminderung muss innerhalb von sechs Jahren nach dem Schulabschluss oder der Ausbildung eintreten, damit ein Anspruch besteht.

Erwerbsminderung bei länger Versicherten

Wer fünf Jahre und länger in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekommt günstigere Konditionen. Die Krankheit muss in diesem Fall nicht berufsbedingt sein, und bei Unfällen spielt es keine Rolle für die Rente, ob sie während oder außerhalb der Arbeit geschahen.

Der Anspruch auf Erwerbsminderung liegt bei langjährig Versicherten vor, wenn einen Erwerbsminderung besteht, unabhängig von deren Ursache. Die konkrete Situation wirkt sich dann nur noch auf die Höhe der Rente aus, nicht aber auf den generellen Anspruch.