Erwerbsminderungsrente ohne Wartezeit: Diese Regeln sichern die Rente

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Wenn Ihre Leistungsfรคhigkeit bei der Erwerbsarbeit nachlรคsst, dann haben Sie unter Umstรคnden Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Eine volle Erwerbsminderungsrente zahlt die gesetzliche Rentenversicherung, wenn Sie nur noch weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kรถnnen, und eine teilweise Erwerbsminderungsrente bei weniger als sechs Stunden pro Tag.

Diesen Anspruch haben Sie aber nur, wenn Sie auรŸerdem fรผnf Jahre als Versicherter bei der Deutschen Rentenversicherung nachweisen, von denen Sie auรŸerdem mindestens drei Jahre pflichtversichert waren.

Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen Sie auch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, ohne diese Wartezeit zu erfรผllen. Welche das sind, das erklรคren wir Ihnen in diesem Beitrag.

Wann mรผssen Sie keine Wartezeit erfรผllen?

Keine fรผnf Jahre Wartezeit mรผssen Sie vorweisen, wenn Sie aus besonderen Grรผnden voll oder teilweise erwerbsgemindert wurden. Dazu zรคhlen ein Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit, ein Schaden wรคhrend des Wehr- und Zivildienstes – und auรŸerdem politische Haft.

In all diesen Fรคllen reicht bereits ein einmaliger Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung aus, um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu haben.

Versicherungspflicht bei Berufskrankheit

Bei einem Arbeitsunfall oder dem Eintritt einer Berufskrankheit ist allerdings die Bedingung, dass Sie zum Zeitpunkt des Unfalls oder der Erkrankung versicherungspflichtig waren. War dies nicht der Fall, dann mรผssen Sie fรผr mindestens zwรถlf Monate in den zwei Jahren vor dem Unfall oder vor der Erkrankung Pflichtbeitrรคge geleistet haben.

Sonderfrist nach einer Ausbildung

Auch im Anschluss an eine Ausbildung gilt eine Sonderfrist. So mรผssen Sie die fรผnf Jahre Wartezeit ebenfalls nicht erfรผllen, wenn Sie innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende einer Ausbildung voll erwerbsgemindert geworden sind.

In diesem Fall mรผssen Sie in den zwei Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens zwรถlf Monate Pflichtbeitrรคge fรผr eine versicherte Beschรคftigung oder Tรคtigkeit gezahlt haben.

Dieser Zeitraum von zwei Jahren vor Beginn der Erwerbsminderung verlรคngert sich um Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres. Maximal sind jedoch zwรถlf Monate Pflichtbeitrรคge innerhalb der letzten sieben Jahre mรถglich.

Was ist, wenn Sie die Pflichtbeitrรคge nicht zahlen konnten?

Wie ist jetzt die Situation, wenn Sie in den letzten fรผnf Jahren vor Beginn der Erwerbsminderung keine drei Jahre Pflichtbeitrรคge zahlen konnten? Das passiert zum Beispiel wegen Schwangerschaft oder wegen Berufsunfรคhigkeit.

Hier berรผcksichtigt die Rentenversicherung die spezielle Situation. Die Zeit, in der Sie unverschuldet keine Beitrรคge zahlen konnten, wird aus der Wartezeit herausgerechnet. Der Zeitraum von fรผnf Jahren verschiebt sich entsprechend in die Vergangenheit. So kรถnnen Sie vermutlich die Pflichtbeitrรคge trotzdem nachweisen.

Bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit zahlt auch die Unfallversicherung

Bei Erwerbsminderung nach einem Arbeitsunfall haben Sie nicht nur Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente durch die gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch auf eine Rente durch die Unfallversicherung (zum Beispiel รผber Berufsgenossenschaften).

Hat der Arbeitsunfall Ihre Erwerbsfรคhigkeit dauerhaft gemindert oder sogar zu einer Erwerbsunfรคhigkeit gefรผhrt, dann haben Sie einen Anspruch auf eine Berufsunfallrente durch Unfallversicherungstrรคger.

Hier ist die Voraussetzung, dass Sie zu mindestens 20 Prozent in Ihrer Erwerbstรคtigkeit gemindert sind.