Rente mit 63 gibt es nur mit Abschlag – nur unter 45 Wartezeit?

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Wer 45 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung nachweist, kann ohne Abschlรคge frรผher in Rente gehen. Hat diese besonders lange Wartezeit allerdings Nachteile bei anderen Rentenbezรผgen?

Vorzeitige Rente mit Abschlรคgen?

Wer Abschlรคge in Kauf nimmt, kann vorzeitig die regulรคre Altersrente nach 35 Jahren geleisteter Beitrรคge bei der Rentenversicherung beanspruchen. Verfรคllt dieser Anspruch bei besonders lang Versicherten, die 45 Beitragsjahre vorweisen?

Lange oder besonders lange versichert?

Wer 35 Jahre Wartezeit bei der Rente nachweisen kann, gilt als langjรคhrig versichert. Damit lรคsst sich mit Abschlรคgen frรผhestens mit 63 Jahren in Altersrente gehen. Wer 45 Jahre Wartezeit nachweisen kann, gilt als besonders langjรคhrig versichert.

Mรผssen Sie immer gearbeitet haben?

Unter diese 35 Jahre Wartezeit fallen zum einen all die Jahre, in denen Sie rentenversichert gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben. Aber nicht nur: Auch Zeiten, in denen Sie Kinder erzogen, Angehรถrige pflegten, oder arbeitslos gemeldet waren, zรคhlen als Wartezeit.

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Frรผher in Rente bedeutet weniger Geld

Die Altersrente wird von all denen finanziert, die in die Rentenkasse einzahlen. Da Sie weniger einzahlen, wenn Sie frรผher in Rente gehen, mรผssen Sie Abschlรคge leisten, wenn Sie die Rente vorziehen.

Pro Monat werden Ihnen dann 0,3 Prozent der Rente abgezogen. Bei dem frรผhestmรถglichen Renteneintritt mit 63 Jahren ist das verdammt viel. Und dieser Abzug bleibt รผber ihre gesamte Zeit als Rentner bestehen.

45 Jahre Wartezeit bedeutet Rente mit 64 Jahren und zehn Monaten

Bei der regulรคren Wartezeit von 35 Jahren bedeutet ein vorzeitiger Rentenantritt also den Verlust von barem Geld. Anders sieht es bei der besonders langjรคhrigen Wartezeit aus. Hier kรถnnen Sie mit 64 Jahren und zehn Monaten in Altersrente gehen, ohne Abzรผge leisten zu mรผssen.

Der Grund ist: Sie haben in einem jรผngeren Lebensalter die notwendigen Rentenbeitrรคge geleistet.

Was wird nicht angerechnet?

Bei besonders langjรคhrigen Versicherten sind die Regeln fรผr die anerkannte Wartezeit strenger. Im Unterschied zu der 35jรคhrigen Wartezeit werden die Zurechnungszeiten von Erwerbsminderungsrenten und Zeiten mit Bรผrgergeld nicht als besonders langjรคhrige Wartezeit angerechnet.

Frรผhestens zwei Jahre frรผher in Rente

Diese 45jรคhrige Wartezeit kann frรผhestens zwei Jahre vor der regulรคren Altersrente gรผltig gemacht werden, also mit 64 Jahren und zehn Monaten. Selbst wenn Sie also schon vorher die 45 Jahre erreicht haben, mรผssten Sie bis zu diesem Zeitpunkt warten.

Besonders langjรคhrig versichert mit Abschlรคgen?

Sie kรถnnen indessen als besonders langjรคhrig Versicherter ebenso frรผhzeitiger in Rente gehen wie als langjรคhrig Versicherter. Dann gelten allerdings dieselben Regeln.

Es zรคhlt also nicht die Zeit, in der sie als besonders langjรคhrig Versicherter ohne Abzug in Rente gehen kรถnnten, sondern das “normale” Renteneintrittsalter.

Ihnen wรผrden folglich, wenn Sie mit 63 Jahren in Rente gegen nicht nur ein Jahr und zehn Monate an Abschlรคgen berechnet, sondern die gesamte Zeit wie bei jemand, der “nur” 35 Jahre Wartezeit vorwweisen kann,