Rente mit 63 gibt es nur mit Abschlag – nur unter 45 Wartezeit?

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Wer 45 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung nachweist, kann ohne Abschläge früher in Rente gehen. Hat diese besonders lange Wartezeit allerdings Nachteile bei anderen Rentenbezügen?

Vorzeitige Rente mit Abschlägen?

Wer Abschläge in Kauf nimmt, kann vorzeitig die reguläre Altersrente nach 35 Jahren geleisteter Beiträge bei der Rentenversicherung beanspruchen. Verfällt dieser Anspruch bei besonders lang Versicherten, die 45 Beitragsjahre vorweisen?

Lange oder besonders lange versichert?

Wer 35 Jahre Wartezeit bei der Rente nachweisen kann, gilt als langjährig versichert. Damit lässt sich mit Abschlägen frühestens mit 63 Jahren in Altersrente gehen. Wer 45 Jahre Wartezeit nachweisen kann, gilt als besonders langjährig versichert.

Müssen Sie immer gearbeitet haben?

Unter diese 35 Jahre Wartezeit fallen zum einen all die Jahre, in denen Sie rentenversichert gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben. Aber nicht nur: Auch Zeiten, in denen Sie Kinder erzogen, Angehörige pflegten, oder arbeitslos gemeldet waren, zählen als Wartezeit.

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Früher in Rente bedeutet weniger Geld

Die Altersrente wird von all denen finanziert, die in die Rentenkasse einzahlen. Da Sie weniger einzahlen, wenn Sie früher in Rente gehen, müssen Sie Abschläge leisten, wenn Sie die Rente vorziehen.

Pro Monat werden Ihnen dann 0,3 Prozent der Rente abgezogen. Bei dem frühestmöglichen Renteneintritt mit 63 Jahren ist das verdammt viel. Und dieser Abzug bleibt über ihre gesamte Zeit als Rentner bestehen.

45 Jahre Wartezeit bedeutet Rente mit 64 Jahren und zehn Monaten

Bei der regulären Wartezeit von 35 Jahren bedeutet ein vorzeitiger Rentenantritt also den Verlust von barem Geld. Anders sieht es bei der besonders langjährigen Wartezeit aus. Hier können Sie mit 64 Jahren und zehn Monaten in Altersrente gehen, ohne Abzüge leisten zu müssen.

Der Grund ist: Sie haben in einem jüngeren Lebensalter die notwendigen Rentenbeiträge geleistet.

Was wird nicht angerechnet?

Bei besonders langjährigen Versicherten sind die Regeln für die anerkannte Wartezeit strenger. Im Unterschied zu der 35jährigen Wartezeit werden die Zurechnungszeiten von Erwerbsminderungsrenten und Zeiten mit Bürgergeld nicht als besonders langjährige Wartezeit angerechnet.

Frühestens zwei Jahre früher in Rente

Diese 45jährige Wartezeit kann frühestens zwei Jahre vor der regulären Altersrente gültig gemacht werden, also mit 64 Jahren und zehn Monaten. Selbst wenn Sie also schon vorher die 45 Jahre erreicht haben, müssten Sie bis zu diesem Zeitpunkt warten.

Besonders langjährig versichert mit Abschlägen?

Sie können indessen als besonders langjährig Versicherter ebenso frühzeitiger in Rente gehen wie als langjährig Versicherter. Dann gelten allerdings dieselben Regeln.

Es zählt also nicht die Zeit, in der sie als besonders langjährig Versicherter ohne Abzug in Rente gehen könnten, sondern das “normale” Renteneintrittsalter.

Ihnen würden folglich, wenn Sie mit 63 Jahren in Rente gegen nicht nur ein Jahr und zehn Monate an Abschlägen berechnet, sondern die gesamte Zeit wie bei jemand, der “nur” 35 Jahre Wartezeit vorwweisen kann,