Zuschlag zur Rente: 40 oder 70 Euro mehr EM-Rente

Lesedauer 3 Minuten

Ab dem 1. Juli dieses Jahres tritt eine Änderung für viele erwerbsgeminderte Rentnerinnen und Rentner in Kraft. Nach langen Diskussionen und Kritiken bezüglich der Ungerechtigkeit in der Berechnung der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente), wurde eine gesetzliche Neuregelung beschlossen.

Diese sieht vor, dass Rentnerinnen und Rentner, die ihre EM-Rente vor 2019 bezogen haben, einen Zuschlag erhalten. Dieser Schritt soll die finanzielle Lebenssituation der Betroffenen verbessern und die Ungerechtigkeit in der bisherigen Berechnung der Renten mindern. In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die Hintergründe, die betroffenen Gruppen, die Höhe des Zuschlags und weitere relevante Informationen.

Warum wird die Erwerbsminderungsrente erhöht?

Erwerbsminderungsrenten sind für Menschen gedacht, die aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr oder nur teilweise arbeiten können. Die bisherige Berechnung der EM-Rente führte jedoch zu finanziellen Nachteilen für langjährig Erwerbsgeminderte.

Die Anpassungen im Jahr 2019 verbesserten die Situation für Neurentner, ließen aber Bestandsrentner ohne zusätzliche Unterstützung. Mehr als 1,8 Millionen Menschen waren von dieser Ungleichbehandlung betroffen. Sozialverbände und betroffene Rentnerinnen und Rentner forderten eine Änderung, die nun mit dem Rentenzuschlag umgesetzt wird.

Lesen Sie auch:
Erwerbsminderungsrente: Das sind die Fangfragen der Gutachter

Wer profitiert von der erhöhten Erwerbsminderungsrente?

Die Neuregelung richtet sich an Personen, die ihre EM-Rente zwischen Januar 2002 und Dezember 2018 erstmals bezogen haben. Diese Gruppe erhält je nach Zeitpunkt des Rentenbeginns einen Zuschlag von 4,5% oder 7,5% auf ihre bisherige Rente.

Höhe des Zuschlags zur EM-Rente

Die Höhe des Zuschlags hängt vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab:

1. Zwischen Januar 2001 und Juni 2014: Erwerbsminderungsrentner erhalten einen Zuschlag von 7,5%, zusätzlich zu einem allgemeinen Zuschlag von 4,57%, was einer Gesamterhöhung von elf Prozent entspricht.

2. Zwischen Juli 2014 und Dezember 2018: Für diese Gruppe liegt der Zuschlag bei 4,5%, was in Kombination mit dem allgemeinen Zuschlag eine Gesamterhöhung von acht Prozent ergibt.

40 oder 70 Euro mehr Rente?

Um es in Euros auszudrücken: Wer bislang eine EM-Rente in Höhe von 933 Euro bezogen hat, kann mit einen Rentenzuschlag von 42 Euro (4,5 Prozent Zuschlag) rechnen. Wer für den 7,5 Prozent Zuschlag berechtigt ist, bekommt sogar einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Um die Berechnung zu verdeutlichen, hier zwei Beispiele:

Emma begann ihre EM-Rente im April 2012 zu beziehen. Damit fällt sie in die Gruppe, die zwischen Januar 2001 und Juni 2014 ihre erste Rente bezogen hat. Sie erhält somit einen Zuschlag von 7,5% auf ihre bisherige Rente, zusätzlich zu dem allgemeinen Zuschlag von 4,57%, was einer Gesamterhöhung von elf Prozent entspricht.

Berechnung für Emma:

  • Durchschnittliche EM-Rente (2022): 933 Euro netto
  • Zuschlag von 7,5%: 933 Euro * 7,5% = 69,98 Euro
  • Allgemeiner Zuschlag von 4,57%: 933 Euro * 4,57% = 42,63 Euro
  • Gesamterhöhung für Emma: 69,98 Euro + 42,63 Euro = 112,61 Euro
  • Emmas neue EM-Rente: 933 Euro + 112,61 Euro = 1045,61 Euro netto pro Monat

Jonas’ Rentenzuschlag

Jonas begann seine EM-Rente im August 2015 zu beziehen, was bedeutet, dass er in die Gruppe fällt, die zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 ihre erste Rente erhalten hat. Er hat Anspruch auf einen Zuschlag von 4,5%, zusätzlich zu dem allgemeinen Zuschlag von 4,57%, was insgesamt eine Rentenerhöhung von acht Prozent ergibt.

Berechnung für Jonas:

  • Durchschnittliche EM-Rente (2022): 933 Euro netto
  • Zuschlag von 4,5%: 933 Euro * 4,5% = 41,99 Euro
  • Allgemeiner Zuschlag von 4,57%: 933 Euro * 4,57% = 42,63 Euro
  • Gesamterhöhung für Jonas: 41,99 Euro + 42,63 Euro = 84,62 Euro
  • Jonas’ neue EM-Rente: 933 Euro + 84,62 Euro = 1017,62 Euro netto pro Monat

Muss ein Antrag gestellt werden?

Eine der wichtigsten Fragen für viele Betroffene ist, ob sie einen Antrag für den Zuschlag stellen müssen. Die Antwort darauf lautet nein. Die Rentenversicherung prüft automatisch, wer für den Zuschlag in Frage kommt, und leitet die Zahlungen ohne gesonderte Antragsstellung ein.

Lesen Sie auch:
Armer Rentner bekam ein paar Euro geschenkt – Sozialamt reagierte hart

Auswirkungen auf die Rentenkassen

Die finanziellen Auswirkungen dieser Neuregelung der Erwerbsminderungsrente sind nicht unerheblich. Die Bundesregierung rechnet für das Jahr 2024 mit zusätzlichen Rentenausgaben in Höhe von 1,3 Milliarden Euro, die bis 2025 auf 2,6 Milliarden Euro ansteigen sollen. Diese Ausgaben werden sich in den Rentenkassen der 16 gesetzlichen Rentenversicherer bemerkbar machen, doch die Regierung prognostiziert ein langsames Absinken der Kosten in den Folgejahren.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...