Rente im Ausland – Das ändert sich!

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Haben Sie in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt, sind aber nach Eintritt der Rente in ein anderes Land gezogen? Dann kann sich ihre Rente ändern – abhängig davon, in welchem Land sie leben.

Renten-Bezug im Ausland

Ein Aufenthalt außerhalb Deutschlands bis zu sechs Monaten ändert für Sie nichts. Die Deutsche Rentenversicherung überweist ihre volle Rente auf ein Konto ihrer Wahl.

Es ändert sich auch nichts, wenn Sie in ein Land der Europäischen Union ziehen sowie nach Liechtenstein, Norwegen oder die Schweiz. Ziehen Sie hingegen in ein Land, das außerhalb der Europäischen Union liegt und mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, dann sind Einschränkungen der Rente möglich.

Einen Umzug sollten Sie dem Renten Service der Deutschen Post frühzeitig mitteilen, damit die Rente pünktlich auf ihrem Konto eingeht.

Rentenabkommen mit Polen und der damaligen DDR


Einschränkungen kann es geben, wenn Rentenanteile auf dem Rentenabkommen mit Polen 1975 basieren oder auf Abkommen der damaligen DDR mit Bulgarien, Rumänien, Slowakei, Tschechien oder Ungarn.

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Länder mit Sozialversicherungsabkommen

Außerhalb der Europäischen Union bestehen mit 20 Ländern und Deutschland Sozialversicherungsabkommen. Dazu gehören unter anderem Australien, Brasilien, Kanada, die USA, die Türkei, Japan, Israel und Südkorea. Auch hier ändert sich in der Regel nichts. Zu Abzügen kann es bisweilen kommen, wenn der deutsche Rentenanspruch zum Teil ausländische Zeiten beinhaltet.

Probleme mit dem Steuerfreibetrag

Bei einem dauerhaften Aufenthalt im Ausland entfällt das Ehegattensplitting und der Steuerfreibetrag. Ihr gesamtes Einkommen wird also versteuert. Wenn Sie 90 Prozent ihrer Einkünfte aus Deutschland beziehen, können Sie dies vermeiden, wenn Sie beim Finanzamt einen RiA-Antrag stellen (Rentenempfänger im Ausland).

Das Fremdrentengesetz

Es kann auch zu Einschränkungen kommen, wenn in ihrer Rente Zeiten nach dem Fremdrentengesetz enthalten sind, zum Beispiel solche, die Sie als Vertriebene oder Aussiedler/innen für ihre Arbeit in den osteuropäischen Herkunftsländern bekamen.

Umzug in ein Land ohne Sozialabkommen
Ziehen Sie in ein Land, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, dann sind weitere Einschränkungen möglich. Das gilt zum Beispiel für das bei deutschen Rentner/innen beliebte Thailand.

Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?

Bei einer Rente in der EU bleiben Sie zwar in der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland, gezahlt wird aber nur für den im jeweiligen Land gültigen Leistungskatalog. Damit wird oft das Leistungsniveau in Deutschland nicht erreicht. Außerhalb der EU besteht kein Anspruch auf die deutsche Krankenversicherung.

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Wohin wird das Geld überwiesen?

Wenn Sie im Ausland wohnen, dann können Sie das Geld in allen Ländern auf ein eigenes oder ein gemeinschaftliches Konto überweisen lassen, oder auf das Konto einer anderen Person in der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen.

Die Lebensbescheinigung

Bei deutschen Rentner/innen im Ausland prüft der Renten Service der Deutschen Post einmal jährlich, ob Sie verstorben sind. Die Lebensbescheinigung wird ihnen in der Regel Mitte des Jahres zugestellt. Diese lassen Sie sich von Behörden, Geldinstituten, deutschen Auslandsvertretungen oder Rentenversicherungen bestätigen und schicken Sie zurück an den Rentenservice.

Folgende Länder melden automatisch den Tod der jeweiligen Rentner/innen: Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Ungarn oder das United Kingdom.

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