Die EM-Rente dient als Absicherung für Menschen, die aufgrund Beeinträchtigungen dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, in ihrem Beruf oder einer anderen Tätigkeit arbeiten zu können.
Die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) erfolgt in der Regel aufgrund gesundheitlicher und versicherungsrechtlicher Kriterien und nicht aufgrund des Alters.
Der ausschlaggebende Punkt ist das Restleistungsvermögen, also die Fähigkeit, regelmäßig einer Arbeit nachgehen zu können. Worauf es zusätzlich ankommt und was beachtet werden muss, beschreiben wir in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis
Medizinische Voraussetzungen: Was bedeutet Erwerbsminderung?
Um eine EM-Rente zu erhalten, müssen zwei zentrale Bedingungen erfüllt sein: eine erhebliche gesundheitliche Einschränkung und die Erfüllung bestimmter versicherungsrechtlicher Voraussetzungen. Eine volle EM-Rente wird nur dann bewilligt, wenn das Restleistungsvermögen des Betroffenen auf weniger als drei Stunden täglich gesunken ist.
Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Beruf die Person zuvor tätig war – relevant ist allein die allgemeine Arbeitsfähigkeit in jeglicher Beschäftigung.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Die 5-5-3-Regel
Neben den gesundheitlichen Voraussetzungen müssen auch bestimmte versicherungsrechtliche Kriterien erfüllt sein, um Anspruch auf die EM-Rente zu haben.
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Hier gilt die sogenannte 5-5-3-Regel:
Mindestens fünf Jahre müssen Beitragszeiten zur Deutschen Rentenversicherung vorliegen, davon mindestens drei Jahre an Pflichtbeiträgen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.
Diese Wartezeiten sind zwingend erforderlich, um überhaupt einen Rentenanspruch geltend machen zu können.
Der Einfluss des Alters auf die gesundheitliche Prüfung
Obwohl das Alter an sich kein entscheidender Faktor ist, gibt es einen indirekten Zusammenhang: Mit steigendem Alter häufen sich oft chronische Erkrankungen, die die Arbeitsfähigkeit einschränken können.
Trotzdem gibt es auch junge Menschen, die aufgrund schwerer gesundheitlicher Probleme, wie einer Krebserkrankung, dauerhaft arbeitsunfähig sind und Anspruch auf eine EM-Rente haben.
Die entscheidende Frage bleibt immer: Kann die betroffene Person weniger als drei Stunden täglich arbeiten?
Gutachten und Befundberichte
Die Feststellung der Erwerbsminderung erfolgt in der Regel durch ein medizinisches Gutachten, das durch einen unabhängigen Facharzt erstellt wird.
Hierbei wird der Gutachter nicht nur auf eigene Untersuchungen zurückgreifen, sondern auch die vorhandenen Befundberichte der behandelnden Ärzte, wie Hausärzte oder Fachärzte, heranziehen.
Daher ist es entscheidend, dass diese Berichte möglichst präzise und aussagekräftig sind. Allgemeine Aussagen wie „Rückenschmerzen“ sind wenig hilfreich. Stattdessen müssen die Berichte konkret darlegen, wie die gesundheitlichen Einschränkungen den Alltag und das Arbeitsleben beeinflussen.
Die Bedeutung von Reha-Maßnahmen: „Reha vor Rente“
Ein wichtiges Prinzip der Rentenversicherung lautet: „Reha vor Rente“.
Bevor eine Rente gewährt wird, wird in der Regel geprüft, ob eine Rehabilitationsmaßnahme die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen kann.
Diese Reha-Maßnahmen dauern üblicherweise drei Wochen und umfassen sowohl medizinische Behandlungen als auch eine genaue Bewertung der Leistungsfähigkeit.
Am Ende der Reha steht ein Entlassungsbericht, der eine entscheidende Rolle bei der Prüfung des Rentenantrags spielen kann. Wenn der Bericht bestätigt, dass eine Person dauerhaft weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass eine EM-Rente bewilligt wird.
Herausforderungen bei der Antragstellung und die Notwendigkeit von professioneller Beratung
Der Antrag auf eine EM-Rente ist oft komplex und überfordert viele Antragssteller aufgrund ihrer formalen Hürden oder angeforderten Unterlagen.
Hier können Beratungsstellen oder spezialisierte Anwälte für Sozialrecht wertvolle Unterstützung bieten. Sie helfen dabei, die richtigen Befundberichte einzureichen, fehlende Unterlagen zu ergänzen und den Antrag bestmöglich vorzubereiten.
Wichtige Tipps für den EM-Rentenantrag
Für eine erfolgreiche Beantragung der Erwerbsminderungsrente sind drei zentrale Punkte zu beachten:
- Aussagekräftige Befundberichte: Die medizinischen Unterlagen müssen detailliert und präzise darstellen, wie die gesundheitlichen Einschränkungen die Arbeitsfähigkeit beeinflussen.
- Reha-Maßnahmen nutzen: Eine durchgeführte Reha und der entsprechende Entlassungsbericht können den Rentenantrag erheblich unterstützen.
- Beratung in Anspruch nehmen: Professionelle Hilfe durch Beratungsstellen oder Anwälte kann helfen, den oft komplizierten Prozess der Antragstellung zu meistern.
Wer also aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, sollte frühzeitig eine Reha in Betracht ziehen und sich bei der Erstellung der Befundberichte eng mit den behandelnden Ärzten abstimmen.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.