Viele Rentner wundern sich über gekürzte oder gestrichene Zahlungen. Häufig steckt eine „Ausschüttung“ dahinter. Das können Dividenden, Fondserträge oder Einmalzahlungen aus Lebens- oder privaten Rentenversicherungen sein. Solche Zuflüsse gelten als Einkommen.
Sie werden bei der Grundrente angerechnet und können den Zuschlag vollständig aufzehren. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Ausschüttungen betroffen sind, welche Freibeträge 2025 gelten und wie Sie Kürzungen vermeiden.
Inhaltsverzeichnis
Grundrentenzuschlag: Zweck, Prüfung, Zeitpunkt
Der Grundrentenzuschlag erhöht kleine Renten nach langen Beitragszeiten. Er ist keine Sozialleistung, aber einkommensgeprüft. Entscheidend ist Ihr steuerliches Einkommen zuzüglich bestimmter Beträge. Die Rentenversicherung prüft die Daten automatisiert.
Grundlage sind die bei der Finanzverwaltung vorliegenden Steuerangaben. Anpassungen erfolgen in der Praxis regelmäßig zum Jahresbeginn. Ergibt sich dabei ein höheres Einkommen, sinkt der Zuschlag oder entfällt.
Welche Ausschüttungen das Einkommen erhöhen
Als Einkommen zählen auch Kapitalerträge. Dazu gehören Zinsen, Dividenden, thesaurierte oder ausgeschüttete Fondsgewinne sowie Gewinnanteile aus Zertifikaten. Ebenfalls relevant sind Auszahlungen aus Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen, wenn ein steuerpflichtiger Ertrag vorliegt.
Der Sparer-Pauschbetrag wird berücksichtigt. 2025 liegt er bei 1.000 Euro pro Person und 2.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung. Erst Beträge oberhalb dieser Grenze erhöhen das anrechenbare Einkommen.
Einmalzahlungen aus Policen: Verteilung über zehn Jahre
Wer eine Versicherung als Einmalbetrag erhält, spürt die Folgen oft lange. Der steuerpflichtige Gewinnanteil wird nicht nur im Auszahlungsjahr gezählt. Er wird auf zehn Jahre verteilt und jährlich anteilig als Einkommen berücksichtigt. Dadurch kann eine Auszahlung aus einem früheren Jahr den Zuschlag noch heute mindern. Nach Ablauf der Verteilungsfrist entfällt diese Wirkung.
Freibeträge und Anrechnungsstufen 2025
Für alleinstehende Rentner bleibt Einkommen bis 1.438 Euro im Monat ohne Auswirkung. Bei Ehepaaren beträgt die Grenze 2.243 Euro. Einkommen zwischen diesen Schwellen und 1.840 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.646 Euro (Paare) wird zu 60 Prozent angerechnet. Alles darüber zu 100 Prozent. Übersteigt die Anrechnung den Zuschlag, ruht die Zahlung vollständig. Steigt das übrige Einkommen später wieder, kann der Zuschlag erneut einsetzen.
Beispiel: Dividende frisst den Zuschlag auf
Eine Rentnerin erhält einen Zuschlag von 90 Euro monatlich. Ihr anrechenbares Einkommen liegt bei 1.420 Euro. 2023 fließen Dividenden in Höhe von 1.800 Euro. Nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags bleiben 800 Euro. Umgelegt sind das 66,67 Euro im Monat.
Das Einkommen steigt auf 1.486,67 Euro und übertrifft die Freigrenze um 48,67 Euro. 60 Prozent davon sind 29,20 Euro. Der Zuschlag sinkt auf 60,80 Euro. Kommen weitere Erträge hinzu, kann der Zuschlag vollständig entfallen.
Partnereinkommen: Ehe ja, Lebensgemeinschaft nein
Bei Verheirateten prüft die Rentenversicherung das gemeinsame Einkommen. Damit können auch Erträge des Partners den Zuschlag mindern. In nichtehelichen Lebensgemeinschaften zählt das Partnereinkommen nicht. Das führt in der Praxis zu deutlichen Unterschieden. Wer heiratet, sollte die Auswirkungen vorab prüfen.
NV-Bescheinigung und Freistellungsauftrag: typische Irrtümer
Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung verhindert Abgeltungsteuerabzug bei der Bank. Für die Grundrente hilft sie nicht. Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags bleiben Einkommen und können angerechnet werden. Gleiches gilt, wenn ein Freistellungsauftrag den Steuerabzug vermeidet. Maßgeblich ist nicht der Steuerabzug, sondern der Ertrag selbst.
Warum Kürzungen oft rückwirkend wirken
Nach dem Datenabgleich stellt die Rentenversicherung den Zuschlag neu fest. Das kann zu Kürzungen oder zum Wegfall führen. Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben sind Korrekturen auch für bereits vergangene Zeiträume möglich. Zu viel gezahlte Beträge müssen erstattet werden. Prüfen Sie jeden Bescheid genau. Fristen laufen kurz. Ein Widerspruch muss gut begründet sein und rechtzeitig eingehen.
Unterschied zur Grundsicherung im Alter
Wer zusätzlich Grundsicherung im Alter erhält, profitiert dort von einem eigenen Freibetrag für die gesetzliche Rente. Dieser Freibetrag wirkt neben der Anrechnung beim Grundrentenzuschlag. Er kann in der Grundsicherung einen Teil der Rente freistellen, selbst wenn der Zuschlag ruht. Beide Systeme werden getrennt berechnet. Prüfen Sie daher stets beide Bescheide.
Praxis-Tipps: Ausschüttungen klug planen
Planen Sie Erträge. Vermeiden Sie, den Sparer-Pauschbetrag deutlich zu überschreiten. Prüfen Sie, ob eine Verschiebung von Ausschüttungen möglich ist. Verteilen Sie Freistellungsaufträge sinnvoll auf Konten. Berücksichtigen Sie die Zehn-Jahres-Wirkung bei Einmalzahlungen aus Policen. Halten Sie Steuerbescheinigungen und Vertragsunterlagen griffbereit. So können Sie Nachfragen schnell beantworten und Rechenfehler leichter erkennen.
So prüfen Sie Ihren Bescheid
Lesen Sie die Einkommensaufstellung im Bescheid Zeile für Zeile. Vergleichen Sie Beträge mit Ihren Steuerbescheiden und Bankbestätigungen. Achten Sie auf die richtige Zuordnung von Erträgen zum Kalenderjahr. Kontrollieren Sie, ob der Sparer-Pauschbetrag vollständig abgezogen wurde.
Bei Einmalzahlungen prüfen Sie die jährliche Verteilung. Ermitteln Sie dann die Anrechnungsstufe. Rechnen Sie nach, ob der Zuschlag korrekt gemindert wurde. Halten Sie Abweichungen schriftlich fest.
Widerspruch einlegen: Schritte und Fristen
Wenn Sie Fehler finden, legen Sie fristgerecht Widerspruch ein. Fügen Sie Kopien der Belege bei. Erklären Sie die Abweichung in klaren Sätzen. Verweisen Sie auf das betroffene Jahr und den konkreten Betrag. Fordern Sie eine Neuberechnung an. Bitten Sie um Aussetzung der Rückforderung, falls die Sache unklar ist.
Bleibt der Widerspruch erfolglos, können Sie Klage beim Sozialgericht erheben. Die Klage ist kostenfrei. Eine Beratung durch eine Sozialberatungsstelle oder einen Fachanwalt hilft, typische Fallstricke zu vermeiden.
Häufige Fallkonstellationen aus der Praxis
Viele Zuschläge sinken, wenn größere Dividenden aus Depotvermögen fließen. Auch thesaurierende Fonds können anrechenbare Erträge erzeugen. Einmalzahlungen aus alten Policen wirken besonders lang. Bei Ehepaaren führen hohe Kapitaleinkünfte des Partners oft zum Ruhen des Zuschlags. Bei nichtehelichen Paaren tritt dieser Effekt nicht ein.
Wer die Steuerdaten erst spät abgibt, erlebt Anpassungen zeitversetzt. Das erklärt, warum der Zuschlag manchmal „plötzlich“ zum Jahreswechsel weg ist, obwohl sich im aktuellen Jahr nichts geändert hat.
Ausschüttungen im Blick behalten, Bescheide prüfen
Der Grundrentenzuschlag ist wertvoll, aber sensibel. Schon kleine Erträge über dem Freibetrag können ihn spürbar mindern. Planen Sie Ausschüttungen, bewahren Sie Belege auf und prüfen Sie jeden Bescheid. Wenn Sie betroffen sind, handeln Sie schnell. Mit einer sauberen Dokumentation und klaren Einwänden lassen sich Fehler korrigieren und unberechtigte Rückforderungen abwenden.