Rund drei Millionen Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, deren Anspruch bereits vor 2019 entstanden ist, erhalten seit 1. Juli 2024 einen zusรคtzlichen Rentenzuschlag nach ยง 307j SGB VI. Dieser Zuschlag dient dazu, รคltere Erwerbsminderungsrenten nรคher an das Niveau der seit 2019 neu bewilligten Renten heranzufรผhren.
Im Sommer 2025 beginnt nun der โEndspurtโ dieser pauschalen รbergangslรถsung: Nach der Zahlung im August bleiben noch drei weitere Zuschlagszahlungen bis einschlieรlich November. Ab 1. Dezember 2025 werden die Regeln umgestellt โ mit teils spรผrbaren Folgen.
Inhaltsverzeichnis
Was der Zuschlag nach ยง 307j SGB VI ist
Der Zuschlag wurde eingefรผhrt, um strukturelle Unterschiede zwischen โaltโ und โneuโ zu glรคtten. Erwerbsminderungsrenten, die vor 2019 begonnen haben, blieben bislang hinter dem Leistungsniveau spรคter bewilligter Renten zurรผck.
Der Gesetzgeber hat deshalb einen pauschalen Zuschlag vorgesehen, der seit 1. Juli 2024 automatisch zusรคtzlich ausgezahlt wird. Zum 1. Juli 2025 wurde dieser Zuschlag โ wie die laufenden Renten โ im Zuge der allgemeinen Rentenanpassung nochmals erhรถht.
Anspruchsvoraussetzungen oder Antrรคge sind fรผr den laufenden Zuschlag nicht erforderlich; er wird von der Rentenversicherung automatisch berรผcksichtigt.
August 2025: so lรคuft die Auszahlung
Der Rentenzuschlag fรผr den Monat August 2025 wird โ wie in den Vormonaten โ nicht gemeinsam mit der regulรคren Monatsrente, sondern gesondert ausgezahlt. Der Zahlungslauf liegt im Zeitfenster zwischen dem 10. und dem 20. August.
Ob die eigene Monatsrente vorschรผssig oder nachschรผssig gezahlt wird, spielt dabei keine Rolle. Auf dem Kontoauszug lรคsst sich die รberweisung am Buchungstext โRentenzuschlagโ erkennen; Absender ist der Postrentenservice.
Mit der August-Zahlung startet zugleich der finale Abschnitt der pauschalen Zuschlagsphase: Nach August folgen noch drei weitere Extra-Auszahlungen โ im September, Oktober und November 2025.
Was ab 1. Dezember 2025 umgestellt wird
Zum 1. Dezember 2025 endet der pauschale Zuschlag. An seine Stelle tritt eine individuell berechnete Lรถsung, die an persรถnlichen Entgeltpunkten anknรผpft. Maรgeblicher Stichtag fรผr die Neuberechnung ist der 30. November 2025.
Die Deutsche Rentenversicherung schaut auf die dann gezahlte Rente und ermittelt anhand zusรคtzlicher individueller Entgeltpunkte, wie hoch der kรผnftige Zuschlag ausfallen wird. Damit wird der pauschale Aufschlag durch eine passgenauere, rentenbiografisch fundierte Berechnung ersetzt.
Mรถgliche Auswirkungen: mehr fรผr viele, fรผr einige weniger โ ohne Rรผckforderungen
Die Umstellung auf zusรคtzliche Entgeltpunkte kann fรผr zahlreiche Betroffene einen hรถheren Zuschlag ergeben, weil die individuelle Erwerbsbiografie prรคziser abgebildet wird. Es ist aber ebenso mรถglich, dass die neue, personenbezogene Berechnung zu einem geringeren Zuschlag fรผhrt als der bisherige Pauschalbetrag.
Wichtig ist der Hinweis, dass bei dieser Systemumstellung keine Rรผckforderungen drohen: Sollte der pauschale Zuschlag im Rรผckblick hรถher gewesen sein als der kรผnftig individuell ermittelte, mรผssen zu viel gezahlte Betrรคge nicht zurรผckgezahlt werden. Umgekehrt sind Nachzahlungen mรถglich, wenn sich herausstellt, dass der Zuschlag seit Juli 2024 eigentlich hรถher hรคtte ausfallen mรผssen.
Warum von โbis zu 17 Monatsbetrรคgenโ die Rede ist
Der Zeitraum von der Einfรผhrung des pauschalen Zuschlags am 1. Juli 2024 bis zur Umstellung am 1. Dezember 2025 umfasst 17 Monate.
Ergibt die individuelle Neuberechnung einen hรถheren Anspruch, kann die Rentenversicherung rรผckwirkend fรผr diesen Zeitraum eine Nachzahlung leisten.
Damit wird die Differenz zwischen pauschalem und individuellem Zuschlag fรผr bis zu 17 Monatsbetrรคge ausgeglichen. Diese Rรผckwirkung ist ein zentrales Element der anstehenden Umstellung und soll sicherstellen, dass niemand dauerhaft schlechter gestellt bleibt, nur weil zunรคchst pauschal gezahlt wurde.
Was bedeutet das fรผr die Praxis
Fรผr August bis November 2025 gilt: Der Zuschlag kommt monatlich in einem eigenen Zahlungslauf zwischen dem 10. und 20. des Monats. Wer die Zahlung kontrollieren mรถchte, prรผft den Kontoauszug auf den Buchungstext โRentenzuschlagโ.
Ab Dezember 2025 erscheint der Zuschlag in verรคnderter Form; die Zahlung orientiert sich dann an den individuell ermittelten Entgeltpunkten. Es empfiehlt sich, den Stichtag 30. November 2025 sowie den Umstellungsmonat Dezember im Kalender zu notieren, um den รbergang nachvollziehen zu kรถnnen.
Wer seinen Rentenbescheid griffbereit hat, kann zudem prรผfen, wie die Entgeltpunkte dargestellt sind, und so ein Gefรผhl dafรผr entwickeln, an welcher Stelle die kรผnftige Anpassung ansetzt.
Was hinter der Umstellung steckt
Der pauschale Zuschlag war eine Brรผcke, um eine schnelle, breit wirkende Verbesserung fรผr รคltere Erwerbsminderungsrenten zu erreichen. Die nun folgende individuelle Lรถsung verfolgt das Ziel, Gerechtigkeit und Genauigkeit zu verbinden: Statt eines Einheitsbetrags wird รผber zusรคtzliche Entgeltpunkte die persรถnliche Erwerbs- und Beitragsbiografie differenzierter gewรผrdigt.
In der Praxis benรถtigt die Rentenversicherung dafรผr Zeit und einen klar definierten Stichtag. Deshalb endet die Pauschale zum 30. November 2025, worauf nahtlos die neue Berechnung ab Dezember aufsetzt.
Was Sie jetzt konkret tun kรถnnen
Im laufenden Jahr bleibt die Lage รผbersichtlich: Bis November 2025 flieรen die pauschalen Zuschlรคge weiter. Wer seine Unterlagen ordnet, hat zur Umstellung einen leichten Start.
Sinnvoll ist es, Kontoauszรผge aufzubewahren, die Bezeichnungen der Zahlungslรคufe zu vergleichen und den Rentenbescheid genau zu lesen. Bei Unklarheiten lohnt sich eine Rรผckfrage bei der Deutschen Rentenversicherung oder eine qualifizierte Beratung.
Besonders wichtig ist der Jahreswechsel: Im Dezember sollte geprรผft werden, wie der Zuschlag auf dem Bescheid und im Zahlbetrag abgebildet ist und ob die Umstellung gegenรผber dem Vormonat nachvollziehbar erscheint.
Fazit: August ist der Start des Endspurts โ ab Dezember zรคhlt das Persรถnliche
Fรผr rund drei Millionen Erwerbsminderungsrentner war der pauschale Zuschlag nach ยง 307j SGB VI ein wichtiger Schritt, um รคltere Renten kurzfristig zu verbessern. Mit der Zahlung im August 2025 beginnt die Schlussphase dieser รbergangsregelung.
Nach weiteren drei Zuschlagsรผberweisungen bis einschlieรlich November folgt zum 1. Dezember 2025 die individuelle Neuberechnung รผber zusรคtzliche Entgeltpunkte. Viele werden davon profitieren, einige mรผssen mit geringeren Zuschlรคgen rechnen โ ohne dass Rรผckforderungen drohen. Wer Zahltermine im Blick behรคlt, Kontoauszรผge prรผft und die eigenen Bescheide sorgfรคltig liest, ist fรผr die Umstellung gut gerรผstet.