In der aktuellen Debatte um das Bürgergeld wird immer wieder kritisiert, dass die Regelsätze beim Bürgergeld erhöht werden. Dabei handelt es sich eher um eine Anpassung. Aber wie kommt es zu dieser Anpassung? Wir klären auf.
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50,69 Euro mehr Bürgergeld
Ab 2024 erhalten Bürgergeld-Empfänger/innen 50,69 Euro mehr als bisher. Dies zeigen die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichten neuen Regelsätze. Der Bundesrat muss diesen noch zustimmen, was er voraussichtlich tun wird. Diese Anpassung erfolgt nämlich nicht willkürlich, sondern nach einem festgelegten Rechenmodell.
Das Sozialgesetzbuch legt die Berechnung fest
Das Zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII) definiert die Berechnung der Regelsätze und ihre Anpassung im kommenden Jahr. Die derzeitigen Regelsätze werden jetzt mit 12,2 Prozent fortgeschrieben, und dies entspricht der Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Berechnung ergibt sich aus § 28a Abs 2 S. 2 SGB XII des Sozialgesetzbuches.
Was steht im § 28 Sozialgesetzbuch?
In besagtem Absatz steht unter den ersten beiden Punkten: „Für Jahre bis zur nächsten Neuermittlung nach § 28 werden die Regelbedarfsstufen jeweils zum 1. Januar fortgeschrieben. (…) Für nachfolgende Fortschreibungen ab dem Jahr 2024 sind jeweils die nicht gerundeten Eurobeträge, die sich aus der Basisfortschreibung des Vorjahres ergeben haben fortzuschreiben und die sich daraus ergebenden Eurobeträge mit der Veränderungsrate der ergänzenden Fortschreibung fortzuschreiben.“
Was ist die Veränderungsrate?
Dazu steht im Sozialgesetzbuch: „Die Veränderungsrate für die Basisfortschreibung ergibt sich aus der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen sowie der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer nach der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Mischindex).“
Wie wird der Mischindex ermittelt?
Zu 70 Prozent betrifft die Veränderung des Mischindexes die Preisentwicklung aller Güter, die für den Regelbedarf wichtig sind. Zu 30 Prozent fließen dann die Entwicklung der Nettolöhne ein.
Im Gesetz steht: „Maßgeblich ist jeweils die Veränderungsrate, die sich aus der Veränderung in dem Zwölfmonatszeitraum, der mit dem 1. Juli des Vorvorjahres beginnt und mit dem 30. Juni des Vorjahres endet, gegenüber dem davorliegenden Zwölfmonatszeitraum ergibt.“
Woraus besteht die ergänzende Fortschreibung?
Hinzu kommt die ergänzende Fortschreibung. Diese bezieht sich auf die „Veränderungsrate der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Preise aller regelbedarfsrelevanten Güter und Dienstleistungen in dem Dreimonatszeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni des Jahres 2023 gegenüber dem gleich abgegrenzten Dreimonatszeitraum des Jahres 2022“.
Die Berechnung erfolgt aufgrund der Basisfortschreibung
Die Veränderung der Regelsätze bezieht sich nicht auf die derzeit gültigen Regelsätze, sondern auf die Basisfortschreibung des Regelbedarfs zum 1. Januar 2023. Auf diese Art bleibt der Mischindex als feste Größe erhalten, und mit ihm kann Jahr für Jahr die Fortschreibung berechnet werden. Das klingt nicht nur kompliziert, sondern ist es auch.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.