Rente: Fehler bei der Jahresmeldung vermeiden – Stichtag steht an

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Ihr Arbeitgeber muss eine Jahresmeldung erstellen für das beitragspflichtige Jahresentgelt des vergangenen Kalenderjahrs, und diese sollten Sie prüfen, denn die Berechnungen wirken sich auf Ihre Rente aus.

An wen richtet sich die Jahresmeldung?

Arbeitgeber erstellen für alle sozialversicherten Beschäftigten eine Jahresmeldung für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, außerdem für die Unfallversicherung.

Diese Träger richten sich nach den in der Jahresmeldung angegebenen Entgelten, und das ist auch für Sie als Arbeitnehmer wichtig. Sowohl die Rentenkasse als auch die Unfallversicherung erhalten diese Daten.

Wenn Ihr Arbeitgeber jetzt einen Fehler macht, dann kann dies für Sie später weniger Rente bedeuten, weil weniger Einkommen angegeben ist, was zu weniger Entgeltpunkten bei der Rentenberechnung führt.

Jahresmeldung-Stichtag ist der 15. Februar

Gewerbliche Arbeitgeber müssen eine Jahresmeldung abgeben, und dies für alle Beschäftigten, die über den 31. Dezember hinaus angestellt und gemeldet sind. Die Meldung zur Sozialversicherung muss der Arbeitgeber spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres übermitteln – für 2024 also bis zum 15. Februar 2025.

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Keine Jahresmeldung bei unterbrochener Beschäftigung

Wurde die entsprechende Beschäftigung im Jahresverlauf unterbrochen, dann muss der Arbeitgeber keine Jahresmeldung abgeben. Die geforderten Informationen sind dann bereits in der Abmeldung beziehungsweise der Meldung zur Unterbrechung der Beschäftigung enthalten.

Auch für kurzfristig Beschäftigte besteht keine Pflicht, eine Jahresmeldung zu unterstellen. Sie müssen lediglich an- und abgemeldet werden.

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Der Arbeitgeber muss dem Arbeitgeber die Jahresmeldung zukommen lassen

Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber die Jahresmeldung im Januar, spätestens im Februar des Folgejahres, und jetzt sollten Sie die darin enthaltenen Daten auch umgehend prüfen.

Was sollten Sie prüfen?

Es sind primär vier Angaben, bei denen Fehler Ihrem Rentenanspruch und Ihrer Rentenhöhe schaden können.

Es handelt sich erstens um den Namen, zweitens um die Versicherungsnummer, drittens um die Dauer der Beschäftigung und viertens um Ihren Bruttoverdienst.

Ein falsch geschriebener Name (zum Beispiel Kurt Hahmann statt Curt Haman) kann dazu führen, dass sie überhaupt nicht erfasst werden, ebenso eine falsche Versicherungsnummer. Falsche Angaben über Dauer der Beschäftigung und die Höhe des Verdienstes bewirken, dass Sie zwar namentlich und mit Ihrer Versicherungsnummer erfasst werden, aber der Anspruch auf Entgeltpunkte und Wartezeiten bei der Rentenversicherung falsch ist.

Was tun, wenn Sie Fehler entdeckt haben?

Wenn Sie Fehler entdeckt haben, dann kontaktieren Sie Ihren Arbeitgeber, damit dieser die Jahresmeldung korrigiert.

Was tun, wenn der Arbeitgeber sich weigert?

Wenn Ihr Arbeitgeber sich weigert, Fehler in der Jahresmeldung zu korrigieren, dann wenden Sie sich an die gesetzliche Rentenkasse. Diese hat ebenso wenig wie Sie als Arbeitnehmer ein Interesse an falsch berechneten Rentenansprüchen und wird sich an den Arbeitgeber wenden.

Bewahren Sie die Jahresmeldung auf

Bewahren Sie die korrekte Jahresmeldung gut auf. Denn nicht nur der Arbeitgeber kann Fehler machen, sondern auch die Rentenversicherung. Ihre Jahresmeldungen enthalten gezahlte Rentenbeiträge, und Sie können diese später als Belege nutzen, wenn die Rentenkasse sich bei Ihrer Rentenhöhe verrechnet.