Rente: Fehler bei der Jahresmeldung vermeiden – Stichtag steht an

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Ihr Arbeitgeber muss eine Jahresmeldung erstellen fรผr das beitragspflichtige Jahresentgelt des vergangenen Kalenderjahrs, und diese sollten Sie prรผfen, denn die Berechnungen wirken sich auf Ihre Rente aus.

An wen richtet sich die Jahresmeldung?

Arbeitgeber erstellen fรผr alle sozialversicherten Beschรคftigten eine Jahresmeldung fรผr die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, auรŸerdem fรผr die Unfallversicherung.

Diese Trรคger richten sich nach den in der Jahresmeldung angegebenen Entgelten, und das ist auch fรผr Sie als Arbeitnehmer wichtig. Sowohl die Rentenkasse als auch die Unfallversicherung erhalten diese Daten.

Wenn Ihr Arbeitgeber jetzt einen Fehler macht, dann kann dies fรผr Sie spรคter weniger Rente bedeuten, weil weniger Einkommen angegeben ist, was zu weniger Entgeltpunkten bei der Rentenberechnung fรผhrt.

Jahresmeldung-Stichtag ist der 15. Februar

Gewerbliche Arbeitgeber mรผssen eine Jahresmeldung abgeben, und dies fรผr alle Beschรคftigten, die รผber den 31. Dezember hinaus angestellt und gemeldet sind. Die Meldung zur Sozialversicherung muss der Arbeitgeber spรคtestens bis zum 15. Februar des Folgejahres รผbermitteln โ€“ fรผr 2024 also bis zum 15. Februar 2025.

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Keine Jahresmeldung bei unterbrochener Beschรคftigung

Wurde die entsprechende Beschรคftigung im Jahresverlauf unterbrochen, dann muss der Arbeitgeber keine Jahresmeldung abgeben. Die geforderten Informationen sind dann bereits in der Abmeldung beziehungsweise der Meldung zur Unterbrechung der Beschรคftigung enthalten.

Auch fรผr kurzfristig Beschรคftigte besteht keine Pflicht, eine Jahresmeldung zu unterstellen. Sie mรผssen lediglich an- und abgemeldet werden.

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitgeber die Jahresmeldung zukommen lassen

Der Arbeitnehmer erhรคlt vom Arbeitgeber die Jahresmeldung im Januar, spรคtestens im Februar des Folgejahres, und jetzt sollten Sie die darin enthaltenen Daten auch umgehend prรผfen.

Was sollten Sie prรผfen?

Es sind primรคr vier Angaben, bei denen Fehler Ihrem Rentenanspruch und Ihrer Rentenhรถhe schaden kรถnnen.

Es handelt sich erstens um den Namen, zweitens um die Versicherungsnummer, drittens um die Dauer der Beschรคftigung und viertens um Ihren Bruttoverdienst.

Ein falsch geschriebener Name (zum Beispiel Kurt Hahmann statt Curt Haman) kann dazu fรผhren, dass sie รผberhaupt nicht erfasst werden, ebenso eine falsche Versicherungsnummer. Falsche Angaben รผber Dauer der Beschรคftigung und die Hรถhe des Verdienstes bewirken, dass Sie zwar namentlich und mit Ihrer Versicherungsnummer erfasst werden, aber der Anspruch auf Entgeltpunkte und Wartezeiten bei der Rentenversicherung falsch ist.

Was tun, wenn Sie Fehler entdeckt haben?

Wenn Sie Fehler entdeckt haben, dann kontaktieren Sie Ihren Arbeitgeber, damit dieser die Jahresmeldung korrigiert.

Was tun, wenn der Arbeitgeber sich weigert?

Wenn Ihr Arbeitgeber sich weigert, Fehler in der Jahresmeldung zu korrigieren, dann wenden Sie sich an die gesetzliche Rentenkasse. Diese hat ebenso wenig wie Sie als Arbeitnehmer ein Interesse an falsch berechneten Rentenansprรผchen und wird sich an den Arbeitgeber wenden.

Bewahren Sie die Jahresmeldung auf

Bewahren Sie die korrekte Jahresmeldung gut auf. Denn nicht nur der Arbeitgeber kann Fehler machen, sondern auch die Rentenversicherung. Ihre Jahresmeldungen enthalten gezahlte Rentenbeitrรคge, und Sie kรถnnen diese spรคter als Belege nutzen, wenn die Rentenkasse sich bei Ihrer Rentenhรถhe verrechnet.