Rente: Sechs wichtige Änderungen für Rentner im Februar 2025

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Der Monat Februar 2025 steht vor der Tür und bringt erneut wesentliche Neuerungen für Rentnerinnen und Rentner mit sich. Der Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel fasste sechs wichtige Punkte zusammen, die auf Rentner zukommen.

1. Können Rentnerinnen und Rentner zu viel gezahlte Krankenversicherungsbeiträge zurückfordern?

Zu hohe Beiträge bei Kombination Lohn + Rente
Wer als Rentnerin oder Rentner noch erwerbstätig ist und dabei mehr als die gültige Beitragsbemessungsgrenze verdient, kann auf Antrag zu viel gezahlte Krankenkassenbeiträge zurückerhalten. Konkret gilt für das Jahr 2025 eine monatliche Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 Euro.

  • Was bedeutet das konkret?
    • Rentnerinnen und Rentner, die sowohl eine Rente als auch ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen (kein Minijob) beziehen, zahlen auf beide Einkünfte Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.
    • Übersteigen Rente und Lohn gemeinsam die Beitragsbemessungsgrenze, so sind die für den über die Grenze hinausgehenden Teil abgeführten Beträge zu hoch.
    • Wichtig: Die Erstattung dieser überzahlten Beiträge erfolgt nur auf Antrag. Wer seine möglichen Rückzahlungen nicht beantragt, erhält auch keine automatischen Erstattungen.

Praxis-Tipp
Betroffene sollten sich frühzeitig an ihre Krankenkasse wenden und einen formlosen Antrag stellen. Ggf. ist es sinnvoll, bereits im Januar oder Februar 2025 die erforderlichen Nachweise über das Einkommen einzureichen, damit die Abwicklung zügig erfolgen kann.

2. Wer kann im Februar 2025 regulär in Rente gehen – und wer nicht?

Anhebung der Regelaltersgrenze
Die schrittweise Anhebung der Regelaltersrente auf 67 Jahre hat zur Folge, dass einzelne Geburtsjahrgänge erst zu einem späteren Zeitpunkt ihre abschlagsfreie Rente beziehen können. Das wird auch im Februar 2025 sichtbar:

  • Geburtsjahrgang 1958:
    • Personen, die 1958 geboren wurden, erreichen ihre Regelaltersgrenze mit 66 Jahren.
    • Für den Zeitraum „2.12.1958 bis 31.12.1958“ ist ein Rentenbeginn zum 1. Januar 2025 vorgesehen (kein Abschlag, da Regelaltersrente).
    • Ein Rentenbeginn im Februar 2025 entfällt allerdings, weil die Berechnungszeiträume dies nicht vorsehen.
  • Geburtsjahrgang 1959:
    • Hier liegt die Regelaltersgrenze bereits bei 66 Jahren und 2 Monaten.
    • Wer am 1.1.1959 geboren wurde, kann frühestens zum 1. März 2025 die Regelaltersrente in Anspruch nehmen (vorausgesetzt, die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren ist erfüllt).
    • Für alle, die ab dem 2.1.1959 Geburtstag haben, verschiebt sich der frühestmögliche Renteneintritt entsprechend (z. B. bei Geburt am 2.1.1959 zum 1. April 2025).

Altersrente für langjährig Versicherte
Diese Rentenart ist für Personen vorgesehen, die mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können. Sie kann, je nach Geburtsjahrgang, ab 63 in Anspruch genommen werden, ist jedoch mit Abschlägen von bis zu 13,2 % verbunden.

  • Im Februar 2025 betrifft dies Personen, die Anfang 1962 geboren wurden (genau: 2.1.1962 bis 1.2.1962), wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

  • Schwerbehinderte (Grad der Behinderung ≥ 50) können ab einem bestimmten Alter und mit mindestens 35 Versicherungsjahren vorzeitig abschlagsreduziert in Rente gehen.
  • Im Februar 2025 liegt der relevante Geburtszeitraum bei 2.3.1963 bis 1.4.1963, sodass ein Rentenbeginn ab dem 1. Februar 2025 möglich wird. Der Abschlag kann dabei bis zu 10,8 % betragen.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63“)

  • Diese Rente ist bei 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei.
  • Geburtsjahrgänge vom 2.11.1959 bis 1.12.1959 können – mit Erreichen des 64. Lebensjahres und 2 Monaten – in diese Rente gehen und hätten im Februar 2025 noch keinen Anspruch, erst ab dem 1. März 2025 (je nach genauem Geburtstag).

3. An welchem Tag erhalten Rentnerinnen und Rentner ihre Rente im Februar 2025?

Die Frage nach dem Auszahlungstermin bewegt viele Menschen, die auf eine pünktliche Überweisung angewiesen sind. Tatsächlich gibt es zwei unterschiedliche Systeme der Rentenzahlung:

  • Rentenzahlung nachschüssig (für diejenigen, deren Rentenbeginn nach dem 1. April 2004 liegt):
    • Die Rente für Februar 2025 wird erst Ende des Monats ausgezahlt.
    • Der konkrete Auszahlungstermin ist der Freitag, 28. Februar 2025.
  • Rentenzahlung vorschüssig (für diejenigen, deren Rentenbeginn vor dem 1. April 2004 liegt):
    • Die Rente für März 2025 wird bereits Ende Februar 2025 ausgezahlt.
    • Auch hier ist es der 28. Februar 2025.

Bürgergeld und Wohngeld
Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) oder Wohngeld erhalten ihre Leistungen für den Februar 2025 bereits am 31. Januar 2025. Wer solche Leistungen zusätzlich zur Rente bezieht, sollte also die unterschiedlichen Zahlungstermine im Blick behalten.

4. Warum ist die vorgezogene Bundestagswahl im Februar 2025 für Rentner besonders relevant?

Am 23. Februar 2025 findet eine vorgezogene Bundestagswahl statt – ein ungewöhnliches und für Rentnerinnen und Rentner bedeutsames Ereignis. Da sich große Teile der politischen Diskussion um die Zukunft und Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung drehen, könnte das Wahlergebnis unmittelbaren Einfluss darauf haben, wie sich das Rentensystem in den kommenden Jahren weiterentwickelt.

  • Worum geht es bei der Reform der gesetzlichen Rente?
    • Modelle zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur Vermeidung von Altersarmut.
    • mögliche Änderungen bei Beiträgen oder bei der Anhebung der Regelaltersgrenze.
    • Etwaige Zuschüsse aus Steuermitteln zur Rentenkasse.

Rentnerinnen und Rentner sind eine große Wählergruppe, ihre Anliegen werden daher von den Parteien besonders in den Fokus genommen. Es lohnt sich, die Parteiprogramme zu Rentenfragen genau zu studieren und gegebenenfalls die Wahlentscheidung auch davon abhängig zu machen.

5. Was passiert mit der Grundsicherung im Alter im Februar 2025?

Keine Anpassung der Regelsätze
Seniorinnen und Senioren mit geringer Rente können Grundsicherung im Alter beantragen, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Für das Jahr 2025 bleiben die Regelsätze jedoch unverändert bei 563 Euro (Regelbedarfsstufe 1).

  • Warum keine Erhöhung?
    • Laut Bundesregierung hätte es nach den Berechnungen für 2025 sogar eine leichte Senkung der Regelsätze geben müssen.
    • Ein gesetzlicher Bestandsschutz verhindert allerdings eine Absenkung – daher bleibt es bei den Werten von 2024.

Betroffene, die sich bereits in Grundsicherung befinden oder diese neu beantragen wollen, sollten wissen, dass keine Erhöhung der monatlichen Leistungen vorgesehen ist.

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6. Wie hoch fällt die Rentenerhöhung 2025 aus?

Aktuell blicken viele Rentnerinnen und Rentner gespannt auf die Ankündigung der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025. Zwar ist noch nicht bekannt, wie hoch der neue Rentenwert ausfallen wird, doch üblicherweise werden erste Eckdaten im ersten Quartal des Jahres vorgelegt.

 Durch die vorgezogene Bundestagswahl im Februar 2025 ist nicht sicher, wer Ende März oder Anfang April 2025 als verantwortliche bzw. verantwortlicher Minister eine Prognose zur Rentenanpassung präsentieren wird.

Eine amtierende geschäftsführende Regierung könnte zwar eine Einschätzung geben, jedoch ist die konkrete Gesetzgebung oder die Verabschiedung der Rentenanpassung ggf. abhängig von einer neuen Koalition.

Erfahrungsgemäß wird die Rentenerhöhung in den letzten Jahren vom wirtschaftlichen Wachstum und den Lohnsteigerungen beeinflusst. Ob es aufgrund konjunktureller Schwankungen zu einer höheren oder niedrigeren Erhöhung kommt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös prognostiziert werden. Dennoch steigt die „Fieberkurve“ bereits jetzt, da jede Anpassung für viele Rentenbezieherinnen und -bezieher eine wichtige Rolle spielt.

Fazit: Worauf sollten Rentnerinnen und Rentner im Februar 2025 besonders achten?

  1. Erstattungen der Krankenkassenbeiträge: Wer im Erwerbsleben weiterarbeitet und eine Rente bezieht, sollte prüfen, ob er die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet. Ein rechtzeitiger Antrag bei der eigenen Krankenkasse kann bares Geld bedeuten.
  2. Rentenbeginntermine: Die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters führt zu konkreten Stichtagen. Nicht alle Geburtsjahrgänge können gleichermaßen im Februar 2025 in Rente gehen.
  3. Rentenzahlung Ende Februar: Der 28. Februar 2025 ist für Renten- und Sozialleistungen ein wichtiger Termin – ob nachschüssig oder vorschüssig.
  4. Bundestagswahl 2025: Gerade für Rentnerinnen und Rentner ist es ratsam, die parteipolitischen Konzepte zur Altersvorsorge zu vergleichen und ihre Wahlentscheidung entsprechend abzuwägen.
  5. Grundsicherung bleibt gleich: Da es keine Erhöhung gibt, bleibt Betroffenen nur die Möglichkeit, wie gewohnt Grundsicherung (oder ergänzende Leistungen) zu beantragen bzw. weiterhin zu beziehen.
  6. Ausblick auf die Rentenanpassung: Im Februar und März dürften erste Zahlen zur Rentenerhöhung 2025 durchsickern – bedingt durch die besondere politische Lage könnte sich dies aber verzögern.

Zum Schluss sei noch angemerkt: Der Februar 2025 ist kein Schaltmonat, nachdem das Jahr 2024 eines war.