Rente: Versorgungsehe verhindert Witwenrente

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Wird eine Ehe als Versorgungsehe eingestuft, besteht kein Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Bei der Rentenantragstellung erleben die Betroffenen dann oft einen bösen Schock. Was ist eine Versorgungsehe?

Was ist eine “Versorgungsehe”?

Versorgungsehe bedeutet in der Rechtsprechung: Zwei Menschen haben geheiratet, weil der Tod eines Partners unmittelbar bevorstand und die Ehe dazu dienen sollte, dem Überlebenden eine Witwen- oder Witwerrente zu sichern.

Versorgungsehe” ist kein Rechtsbegriff, wird aber in der Rechtsprechung verwendet.

Ordnung schaffen

Wenn ein geliebter Mensch schwer erkrankt und alle sich der Realität stellen müssen, dass er vielleicht daran sterben wird, tritt oft ein “Ordnung schaffen” in das Bewusstsein, mit dem sich Junge, Gesunde und Muntere wenig beschäftigen.

Die Betroffenen ordnen ihre Dokumente und denken darüber nach, wie Partner, Kinder und geliebte Menschen abgesichert sind – falls es zum Ende kommt. Bei unheilbaren Krankheiten raten Ärzte darüber nachzudenken.

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Ehe vereinfacht das Leben der Hinterbliebenen

Wer Jahrzehnte unverheiratet zusammen lebte, sieht sich jetzt damit konfrontiert, dass eine Ehe für die Hinterbliebenen nach dem Tod vieles vereinfacht und verbessert: Finanzen, Erbrechte, Zugriff auf Konten etcetera.

Der Rentenschock

Gerade in dieser schwärzesten Zeit nach dem Tod des geliebten Partners erleben die trauernden Hinterbliebenen dann oft den nächsten Schock.

Sie haben einen Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt und bekommen eine Ablehnung mit der Begründung, es sei eine Versorgungsehe gewesen.

Ab einem Jahr Ehe gilt die Witwenrente

Ein Anspruch auf Witwenrente besteht generell nach einem Jahr. Waren die Betroffenen zum Zeitpunkt des Todes weniger als ein Jahr verheiratet, dann wird die Rentenversicherung sich quer stellen.

Witwen oder Witwer besitzen generell keinen Anspruch auf Hinterbliebenenleistung, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr währte (§ 46 Abs. 2a SGB VI).

Versorgungsehe nachweisen?

Dauerte die Ehezeit länger als ein Jahr, und der Tod des Partners war vorhersehbar, kann die Versicherung versuchen, eine Versorgungsehe geltend zu machen.

Ist der Vorwurf der “Versorgungsehe” verfassungskonform?

Die Regelung ist laut dem Bundessozialgericht verfassungskonform, da es sich, so das Gericht, um ein „legitimes Anliegen des Gesetzgebers handelt, einem Missbrauch der Ehe vorzubeugen und manipulierte Folgen nicht eintreten zu lassen. Damit verstößt die Regelung nicht gegen den in Art. 6 Abs. 1 GG garantierten Schutz der Ehe, denn er schützt gerade das Institut der Ehe vor Missbrauch.“

Wie lässt sich der Vorwurf widerlegen?

Sie müssen die Behauptung, dass Sie eine Versorgungsehe führten und deshalb keinen Anspruch auf Witwenrente hätte, nicht widerspruchslos hinnehmen. Können Sie zum Beispiel nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Hochzeit nicht mit dem Tod des Partners rechneten, dann war es keine Versorgungsehe.

Belege dafür sind zum Beispiel eine Krebsdiagnose nach (!) der Hochzeit, gemeinsam geplante Reisen oder Bauprojekte – und besonders ein unerwarteter Tod durch einen Unfall oder ein Verbrechen.

Auch ein gemeinsames Kind, das beide Partner bis zum Tod großzogen, wird als Beweis gegen eine Versorgungsehe bewertet.

Es wird schwierig

Oft lässt es sich aber nicht so eindeutig nachweisen. Wenn ein Partner eine schwere Krankheit hat, heiraten manche Paare auch, weil die Organisation des Alltags des lebenden Kranken für Ehepaare bürokratisch einfacher ist, weil steuerliche Besserstellungen im Vergleich zu Unverheirateten durch die Krankheit stärker ins Gewicht fallen als zuvor.

Bereiten Sie sich vor?

Es ist hart, sich zu Lebzeiten des schwerkranken Partners mit der Möglichkeit zu beschäftigen, dass die Hinterbliebenen-Rente entzogen wird.

Indessen sollten Sie sichfrühzeitig vorbereiten, dass die Rentenversicherung sich quer stellt. Sie können sich durch einen Anwalt beraten lassen, welche Nachweise valide sind, um den Vorwurf zu entkräftigen.