Rente: Diese Fehler beim Rentenantrag kosten Rentenanspruch

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Bei einem Rentenantrag werden immer wieder Fehler gemacht, die dazu führen, dass die Rente nicht in voller und zustehender Höhe ausgezahlt wird.

Die Wahl der richtigen Rentenart

Der Rentenantrag R 0100 enthält insgesamt 16 verschiedene Rentenarten. Hinzu kommen zusätzliche Erklärungen im Formular R 0101. Viele Menschen sind überfordert von der Unterscheidung zwischen den verschiedenen Altersrenten, insbesondere zwischen der Altersrente für langjährig Versicherte und der für besonders langjährig Versicherte.

Ein falsches Ankreuzen bei der Rentenart kann negative Folgen haben – hauptsächlich bei den finanziellen Abschlägen, die die Rentenhöhe dauerhaft senken.

Die wichtigsten Rentenarten im Überblick:

  • Regelaltersrente: Benötigt eine Wartezeit von fünf Jahren und kann ab dem gesetzlich festgelegten Alter in Anspruch genommen werden.
  • Altersrente für langjährig Versicherte: Diese Rentenart erfordert mindestens 35 Beitragsjahre, bringt jedoch häufig Abschläge mit sich.
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte (auch bekannt als „63-er Rente“): Unter bestimmten Bedingungen kann diese Rente abschlagsfrei bezogen werden, wenn der Antragsteller 45 Beitragsjahre vorweisen kann.

Typische Fehlerquellen beim Ausfüllen des Rentenantrags

Wenn bei Fragen im Formular falsch oder im Detail fehlerhaft beantwortet werden, kann das direkte Folgen auf die Rentenhöhe haben.

Wenn etwa Wohnsitze aus der Vergangenheit falsch angegeben werden, kann das dazu führen, dass die Rentenhöhe falsch berechnet wird. Dies betrifft vorrangig Menschen aus dem früheren DDR-Gebiet.

Angaben zum Hinzuverdienst oder zu den sogenannten Fremdrentenzeiten sind ebenfalls Punkte, die sich empfindlich auf die Berechnung auswirken können. Die Wahl des Rentenbeginns ist von erheblicher Bedeutung: Eine falsche Entscheidung kann entweder zu Abschlägen führen oder dazu, dass der Anspruch auf die gewählte Rente gar nicht besteht.

Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrente

Grundsätzlich gibt es zwei Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine Altersrente zu beziehen: Es muss ein Anspruch bestehen, und es muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Die Regelaltersrente ist hierbei die einfachste Form, da die Anforderungen relativ niedrig sind.

Komplexer wird es bei den vorgezogenen Altersrenten:

  • Altersrente für langjährig Versicherte: Benötigt 35 Beitragsjahre. Oft müssen jedoch Abschläge in Kauf genommen werden.
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Diese Rentenart ermöglicht einen früheren Rentenbeginn ohne Abschläge, wenn 45 Beitragsjahre nachgewiesen werden können.

Wenn Unsicherheit besteht, sollte man sich zu diesen Punkten Unterstützung bei einem Rentenberater holen. Speziell das Thema Rentenabschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn, kostet eine Menge Geld, wenn man die falsche Entscheidung trifft.

Der Rentenantrag: Wo und wie kann er gestellt werden?

Laut Gesetz muss ein Antrag gestellt werden, damit eine Rente gezahlt wird. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Schriftlich bei der Deutschen Rentenversicherung: Dies ist die bevorzugte Methode, da sie eine schriftliche Bestätigung des Eingangs ermöglicht.
  • Mündlich bei der Rentenversicherung: Für Personen, die nicht lesen oder schreiben können, besteht die Möglichkeit, den Antrag mündlich zu stellen. Der Antrag wird dann protokolliert und offiziell bestätigt.
  • Andere Stellen: Auch bei der Krankenkasse oder sogar bei einer deutschen Botschaft im Ausland kann der Rentenantrag gestellt werden.

Unabhängig von der Art der Antragstellung sollte der Antrag mindestens 3 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn eingereicht werden, um Verzögerungen oder Fehlberechnungen zu vermeiden.

Fristen für die Rentenantragstellung

Die Altersrente beginnt grundsätzlich mit dem Kalendermonat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Bei zu spät eingereichtem Antrag wird die Rente erst ab dem Antragsdatum ausgezahlt.

Für die Hinterbliebenenrente gibt es eine Frist von bis zu 12 Monaten nach dem Tod des Ehegatten, um den Antrag zu stellen und die Rente auch rückwirkend zu erhalten.

Wichtige Unterlagen für den Rentenantrag

Für die Beantragung der Rente sind bestimmte Unterlagen erforderlich, damit der Antrag reibungslos bearbeitet werden kann:

  • Identitätsnachweis: Personalausweis, Geburtsurkunde oder Reisepass.
  • Nachweis der Krankenkassenmitgliedschaft: Diese Informationen sind notwendig, um die Krankenversicherung während des Rentenbezugs sicherzustellen.
  • Angaben zu weiteren Einkünften und Renten: Diese Informationen können Einfluss auf die Höhe der Rentenzahlung haben.
  • Bankverbindung: Angaben zur Kontonummer, damit die Rente ausgezahlt werden kann.

Zusätzliche Formulare, wie das R 0240 für bestimmte Rentenarten oder das R 0810 für die Krankenversicherung, müssen unter Umständen ebenfalls eingereicht werden.

Lückenloser Versicherungsverlauf als Basis für die Rentenberechnung

Ein vollständig dokumentierter Versicherungsverlauf ist die Grundlage für die Berechnung der Rente. Fehlende Zeiten wie Arbeitslosigkeit, Fachschulzeiten oder Krankheitszeiten müssen nachgewiesen werden, um Nachteile bei der Rentenberechnung zu vermeiden.

Zeiten der Berufsausbildung und Kindererziehung sind für die korrekte Rentenberechnung von großer Bedeutung und sollten mit entsprechenden Nachweisen belegt werden, beispielsweise durch Geburtsurkunden.

Aufpassen muss man bei Überlappungen von Beitragszeiten, etwa wenn Hochschulzeiten neben Verdienstzeiten geltend gemacht werden. Dies kann zu ungewollten Kürzungen der Rente führen.