Rente: An diesem Tag wird die Rente im Januar 2025 ausgezahlt

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Gerade zum Monatsende richten viele Menschen ihre finanzielle Planung am Zahltag der Rente aus โ€“ fรผr Miete, Nebenkosten oder allgemeine Lebenshaltungskosten. Im Januar 2025 sieht es folgendermaรŸen aus:

Der 31. Januar 2025 ist ein Freitag und damit ein normaler Bankarbeitstag.
Feiertagsregelungen spielen in diesem Fall keine Rolle.

Wer also auf die pรผnktliche Zahlung angewiesen ist, kann in diesem Monat recht zuverlรคssig damit rechnen, dass das Geld fristgerecht auf dem Konto eingeht. Aber wie genau ist der rechtliche Hintergrund?

Was sagt das Gesetz zum Zahltag der gesetzlichen Rente?

Der Rentenzahltag ist gesetzlich klar geregelt. Nach den Vorschriften wird die Rente immer am Monatsletzten ausgezahlt. Sollte dieser letzte Tag des Monats jedoch auf einen bundesweiten Feiertag fallen oder ein Wochenende betreffen, verschiebt sich die Zahlung auf den letzten vorherigen Bankarbeitstag. Das bedeutet:

  1. Normalfall: Zahlung am letzten Tag des Monats (z.โ€ฏB. 31. Januar 2025).
  2. Sonderfall: Fรคllt der Monatsletzte auf einen Feiertag oder Samstag/Sonntag, zahlt die Deutsche Rentenversicherung vor.

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Wann wird das Geld tatsรคchlich รผberwiesen?

Viele Rentnerinnen und Rentner schauen am Zahltag gespannt auf ihr Konto. Oft stellt sich die Frage: Wann genau wird das Geld gutgeschrieben?
Die Banken erhalten die Anweisungen rechtzeitig, sodass die Gutschrift in der Regel am Vormittag oder zumindest im Laufe dieses Tages erfolgt.

Rechtlich betrachtet muss die Rente bis 23:29 Uhr auf dem Konto sein. Diese Uhrzeit klingt ungewรถhnlich, ist aber gรคngige Praxis bei Bankรผberweisungen.

Sollte das Geld bis zum spรคten Nachmittag nicht eingegangen sein, empfiehlt es sich, kurz Rรผcksprache mit der Bank oder der Deutschen Rentenversicherung zu halten. Allerdings sind solche Verspรคtungen selten.

Welche Besonderheiten gelten bei der Zahlung?

Es gibt verschiedene Rentenarten. Manche werden vorschรผssig (fรผr den folgenden Monat) und manche nachschรผssig (fรผr den aktuellen Monat) gezahlt. Die meisten Altersrenten werden inzwischen nachschรผssig ausgezahlt, also zum Ende des Monats fรผr den laufenden Monat.

Fรผr diejenigen, deren Rente bereits einige Jahre lรคuft oder auf einem alten Bescheid fuรŸt, kann es vereinzelt noch Ausnahmen geben.
Wer sich unsicher ist, ob vorschรผssig oder nachschรผssig gezahlt wird, wirft am besten einen Blick in den Rentenbescheid oder fragt bei der Rentenversicherung nach.

Was ist mit anderen Sozialleistungen wie Bรผrgergeld, Grundsicherung und Wohngeld?

Nicht nur Renten, sondern auch andere staatliche Leistungen werden gegen Monatsende oder zum Monatsbeginn รผberwiesen. Dazu gehรถren zum Beispiel:

  • Bรผrgergeld (ehemals ALG II bzw. Hartz IV): In der Regel Ende des Vormonats fรผr den kommenden Monat.
  • Grundsicherung im Alter: ร„hnlich wie die Rente, รผberwiegend zum Monatsende oder letzten Bankarbeitstag.
  • Wohngeld: Ebenfalls in einer รคhnlichen Zeitschiene, um die rechtzeitige Zahlung der Miete sicherzustellen.

Wer also zusรคtzlich zum Rentenbezug Bรผrgergeld, Wohngeld oder Grundsicherung erhรคlt, sollte ebenfalls genau auf das Datum achten und im Zweifelsfall direkt bei der zustรคndigen Behรถrde nachfragen.

Muss man etwas Bestimmtes beachten?

Kontodaten prรผfen: Stellen Sie sicher, dass die Deutsche Rentenversicherung Ihre aktuellen Bankdaten hat.
Kalendereintrag: Markieren Sie sich den 31. Januar 2025 im Kalender โ€“ zur Sicherheit, um zu รผberprรผfen, ob die Zahlung pรผnktlich eingegangen ist.

Rรผcksprache halten: Bei Unklarheiten lohnt sich immer ein kurzer Anruf bei der zustรคndigen Rentenstelle oder Ihrer Bank.

Gerade รคltere Personen oder Menschen, die nicht tรคglich online ihre Bankkonten prรผfen, tun gut daran, sich die Kontoauszรผge in regelmรครŸigen Abstรคnden anzusehen. So kรถnnen Unstimmigkeiten schnell erkannt und geklรคrt werden.

Wie sieht es mit zukรผnftigen Rentenzahltagen aus?

Auch die folgenden Monate werden nach demselben Prinzip abgerechnet. Wer sich eine gewisse Planungssicherheit wรผnscht, kann sich bereits jetzt den jeweiligen letzten Bankarbeitstag vormerken.

Empfehlenswert ist es immer, ein kleines finanzielles Polster aufzubauen, falls die Auszahlung oder Gutschrift sich einmal verzรถgern sollte.
ร„nderungen in der Gesetzgebung sind mรถglich, wenn etwa Feiertage auf Bundesebene anders geregelt werden oder die Rentenauszahlung allgemein reformiert wird.