Rente: 7 Verbesserungen und eine Verschlechterung für Rentner ab 2025

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Im Jahr 2025 stehen für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland zahlreiche Änderungen bevor, die sowohl Vorteile als auch neue Herausforderungen mit sich bringen. Etwa 21 Millionen Menschen werden von diesen Neuerungen betroffen sein.

1. Mehr Geld in der Tasche: Wie der höhere Grundfreibetrag die Nettorente erhöht

Eine der wichtigsten Änderungen für Rentner betrifft den Grundfreibetrag, der jährlich neu angepasst wird. Ab dem 1. Januar 2025 steigt dieser auf 12.284 Euro pro Person. Dieser Betrag ist die Grenze, bis zu der Einkünfte, einschließlich Renten und Nebeneinkünfte, steuerfrei bleiben.

Welche Vorteile bringt die Änderung?

Für Rentner bedeutet diese Anpassung in den meisten Fällen eine höhere Nettorente, da weniger oder keine Steuern auf die Renteneinkünfte gezahlt werden müssen. Besonders für Personen mit geringen Nebeneinkünften oder ausschließlich aus der gesetzlichen Rente bestehenden Einkünften ist dies eine spürbare Entlastung.

Wer die steuerfreie Einkommensgrenze überschreitet, ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Doch Vorsicht: Das Finanzamt informiert nicht automatisch darüber, ob die Grenze überschritten wurde. Rentner müssen selbst aktiv werden, um mögliche Nachzahlungen zu vermeiden. Besonders ärgerlich ist es, wenn diese Nachforderungen erst Jahre später erhoben werden.

2. Grundrente und Erwerbsminderungsrente: Höhere Freibeträge und neue Chancen

Auch bei der Grundrente und der Erwerbsminderungsrente gibt es ab Januar 2025 signifikante Anpassungen. Besonders erfreulich: Die Einkommensfreibeträge, bis zu denen keine Kürzung des Grundrentenzuschlags erfolgt, werden deutlich erhöht.

  • Alleinstehende: bis zu 1.437 Euro steuerfreies Einkommen im Monat
  • Ehepaare: bis zu 2.242 Euro steuerfreies Einkommen im Monat

Einkommen, das diese Grenzen überschreitet, wird nur zu einem Teil angerechnet. Darüber hinaus profitieren Erwerbsminderungsrentner von höheren Hinzuverdienstgrenzen. Sie können künftig bis zu 19.661,25 Euro bei voller Erwerbsminderungsrente oder sogar 39.322,50 Euro bei teilweiser Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen – ohne Kürzungen befürchten zu müssen.

3. Wann kann ich in Rente gehen? Neue Altersgrenzen für den Renteneintritt

Das Renteneintrittsalter wird schrittweise angehoben, um das Rentensystem langfristig zu stabilisieren. Im Jahr 2025 können Rentner, je nach Geburtsjahrgang, regulär ab folgenden Altersgrenzen in Rente gehen:

  • Jahrgang 1960: regulär mit 66 Jahren und 4 Monaten
  • Jahrgang 1964: regulär mit 67 Jahren

4. Früher in Rente dank Sonderregelungen

Die sogenannte „Rente ab 63“ bleibt weiterhin eine Option für besonders langjährig Versicherte. Wer 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen kann, darf weiterhin abschlagsfrei in den Ruhestand gehen. Im Jahr 2025 betrifft das die Jahrgänge:

  • 1960: Rente ab 64 Jahren und 4 Monaten
  • 1961: Rente ab 64 Jahren und 6 Monaten

Mit diesen Anpassungen möchte der Gesetzgeber die Altersvorsorge an die demografische Entwicklung und den Arbeitsmarkt anpassen. Dennoch bleiben Sonderregelungen für langjährig Versicherte ein attraktiver Weg für einen früheren Ruhestand.

5. Nebenjob im Alter: Minijobs und Mindestlohn steigen

Viele Rentner verdienen sich im Ruhestand etwas dazu – oft in Form eines Minijobs. Ab 2025 wird die Einkommensgrenze für Minijobs von 538 Euro auf 556 Euro pro Monat angehoben. Dies ermöglicht es Rentnern, etwas mehr zu verdienen, ohne Steuern oder Abgaben zahlen zu müssen.

Was bedeutet der steigende Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn wird gleichzeitig von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde erhöht. Damit müssen Minijobber möglicherweise ihre Stundenanzahl reduzieren, um innerhalb der neuen Einkommensgrenze zu bleiben.

6. Rentenerhöhung 2025: Wie hoch fällt sie aus?

Auch im kommenden Jahr wird es eine Rentenanpassung geben. Prognosen der Bundesregierung gehen von einer Erhöhung um 3,5 % aus. Doch dieser Wert ist vorläufig. Die endgültige Entscheidung über die Anpassung fällt im März 2025.

Welche Faktoren beeinflussen die Rentenerhöhung?

Die Anpassung der Renten orientiert sich an der Lohnentwicklung in Deutschland. Im ersten Quartal 2024 stiegen die Löhne um 6,4 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum – ein deutliches Plus. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, könnte die Rentenerhöhung 2025 sogar höher ausfallen als prognostiziert.

7. Steigende Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Während Rentner von einigen Vorteilen profitieren, bringen die Anpassungen in der Kranken- und Pflegeversicherung höhere Belastungen mit sich. Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte. Da Rentner den Beitrag in der Regel vollständig selbst zahlen, sind sie von dieser Erhöhung besonders betroffen.

Zusatzbeiträge der Krankenkassen

Zudem planen viele Krankenkassen, den Zusatzbeitrag um durchschnittlich 0,8 Prozentpunkte anzuheben. Damit könnte der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 2,5 % steigen. Betroffene sollten prüfen, ob ein Wechsel der Krankenkasse finanzielle Vorteile bietet.

8. Neuregelung der Zuschlagszahlungen ab Dezember 2025

Ab Ende 2025 wird der Zuschlag für Erwerbsminderungsrentner auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, die der Rente zugrunde liegen. Diese Änderung hat auch Auswirkungen auf die Witwenrente: Der Zuschlag wird künftig als Einkommen berücksichtigt und kann somit die Witwen- oder Witwerrente mindern.

Rentner werden hierzu einen neuen Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung erhalten.

Was Rentner jetzt tun sollten

Die Änderungen im Jahr 2025 sind somit sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Hier sind die wichtigsten Schritte, die Rentner ergreifen sollten:

  1. Prüfen Sie Ihre Einkommenssituation: Nutzen Sie die erhöhten Freibeträge und stellen Sie sicher, dass Sie steuerliche Pflichten rechtzeitig erfüllen.
  2. Planen Sie den Renteneintritt: Informieren Sie sich über Ihre individuellen Möglichkeiten, beispielsweise durch die „Rente ab 63“.
  3. Vergleichen Sie Krankenkassen: Nutzen Sie potenzielle Einsparungen bei den Zusatzbeiträgen.
  4. Passen Sie Minijobs an: Überprüfen Sie, ob Ihr Einkommen im Rahmen der neuen Minijob-Grenze bleibt.