Rente: 5 oft unbekannte Tricks, um früher in Altersrente zu gehen

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Ab dem Jahrgang 1964 gilt eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren, um in die Altersrente einzutreten. Viele möchten aber schon früher ihr Erwerbsleben beenden. Wir zeigen Ihnen fünf Möglichkeiten, wie das geht.

Wer kann nicht früher in Rente?

Grundsätzlich können Sie eine vorzeitige Rente beanspruchen, wenn Sie langjährig Versicherter mit 35 Jahren in der Rentenkasse sind, oder besonders langjährig Versicherter mit 45 Jahren oder nach 35 Jahren Wartezeit eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen.

Einen offiziellen Weg, um früher in den Ruhestand zu gehen, haben „Normalrentner“ nicht, die (nur) ihre nötigen fünf Jahre bei der Rentenversicherung erfüllen, um überhaupt eine Rente zu bekommen.

Tipp 1: Melden Sie sich arbeitslos

Ab dem 58. Lebensjahr haben Sie Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld. Im Unterschied zum Bürgergeld handelt es sich um eine Sozialversicherungsleistung, nicht um eine Sozialleistung. Sie bekommen Arbeitslosengeld ausbezahlt, weil Sie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Das Prinzip ist also wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung (und Rente).

Viele Menschen denken daran, eine vorzeitige Rente als langjährig Versicherter einzugehen, weil sie nicht mehr so arbeiten können wie in jüngeren Jahren.

Das kostet Sie aber Abschläge, und die sind happig. Sie büßen für jeden Monat, den Sie vor der Regelaltersgrenze in Ruhestand gehen, 0,3 Prozent ihrer Rentenbezüge ein.

Maximal können Sie vier Jahre früher mit Abschlägen in Rente gehen, also mit 63 statt mit 67 Jahren, verlieren dann aber 14, 4 Prozent ihrer monatlichen Rente, und das für den Rest ihres Lebens.

Wenn Sie sich jetzt aber mit 65 Jahren arbeitslos melden, dann überbrücken Sie die Zeit bis zur regulären Altersgrenze mit Arbeitslosengeld. Im Vergleich zur vorzeitigen Rente mit Abschlägen hat das einen gewaltigen Vorteil.

Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung

Bei der vorzeitigen Rente müssen Sie große Einbußen auf ihre monatlichen Bezüge hinnehmen. Wenn Sie die Versicherungsleistung als Arbeitsloser in Anspruch nehmen, für die Sie eingezahlt haben, dann zahlen Sie sogar zusätzlich in die Rentenkasse ein und erhalten, wenn Sie dann in Ruhestand gehen, sogar eine höhere Rente.

Vorsicht wegen der Sperre

Ideal ist es, wenn ihr Arbeitgeber Ihnen kündigt, und hier kommt es auf ein gutes Verhältnis zum Chef an.

Wenn Sie nämlich selbst kündigen, dann erhalten Sie von der Agentur für Arbeit erst einmal eine dreimonatige Sperre wegen grober Fahrlässigkeit, denn Ihnen wird unterstellt, Sie hätten den Zustand selbst herbeigeführt. Das bedeutet, statt 24 Monaten erhalten Sie nur 21 Monate Arbeitslosengeld.

Ein kritischer Punkt bei der Arbeitslosmeldung ist, dass Sie Vermittlungen der Arbeitsagentur annehmen müssen. Diese sind zwar vermutlich bei einem Senioren kurz vor der Rente nicht aussichtsreich, sie nerven aber. Wenn der zuständige Sachbearbeiter Sie in Ruhe lässt, dann ist alles in Butter.

Tipp 2: Die Rente für langjährig Versicherte

Mit 35 Jahren Wartezeit als Versicherter haben Sie Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte. Sie können bis zu vier Jahre früher in den Ruhestand eintreten, müssen dafür aber jeden Monat 0,3 Abschläge in Kauf nehmen.

Dieses Modell ist am sinnvollsten, wenn Sie nicht ganz mit der Arbeit aufhören wollen, aber die Stunden reduzieren. Dann können Sie in Teilrente gehen, also vorzeitig nur einen Teil ihrer Rente beziehen und ansonsten im alten Job teilweise weiterarbeiten, bis Sie in Vollrente gehen.

Das hat den Vorteil, dass Sie zwar Abschläge zahlen, aber nur für die Prozente der Rente, die Sie vorzeitig in Anspruch nehmen. Diese mildern Sie ab durch die zusätzlichen Rentenpunkte, die Sie bei der Arbeit sammeln.

Zudem bekommen Sie ein doppeltes Gehalt, den Arbeitslohn und die Teilrente. So können Sie sogar Reserven bilden.

Tipp 3: Die Rente für besonders langjährig Versicherte

Wer mindestens 45 Jahre Wartezeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung nachweist, kann zwei Jahre vor der Regelalterszeit in den Ruhestand eintreten, statt mit 67 Jahren dann mit 65 Jahren.

Prüfen Sie ihre Rentenzeiten und achten Sie darauf, ob dies für Sie zutrifft.

Der frühere Rentenbeginn hat einen kleinen Nachtteil. Es werden zwar keine Abschläge fällig, trotzdem erhalten Sie etwas weniger Bezüge, da Sie ja zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze keine Beiträge mehr gezahlt und deshalb auch weniger Rentenpunkte gesammelt haben.

Tipp 4: Rentenpunkte kaufen

Als langjährig Versicherter können Sie mit Abschlägen bis zu vier Jahre früher in Rente gehen. Falls Sie das vorhaben, lassen sich diese Abschläge mildern, indem Sie Sonderzahlungen an die Rentenkasse leisten. Ab dem 50. Lebensjahr können Sie sich zusätzliche Rentenpunkte kaufen. Die Rentenkasse berechnet Ihnen, wie hoch die Sonderzahlung ist, damit Sie die Abschläge bei einem früheren Renteneintritt ausgleichen.

Tipp 5: Das Lebensarbeitszeitkonto

Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber ein Lebensarbeitszeitkonto ermöglicht. Dabei sparen Sie Überstunden, Urlaubstage oder auch Teile des Gehalts an und schreiben diese auf einem speziellen Konto gut.

Sie können dann früher in den Ruhestand eintreten, ohne die Altersrente zu beanspruchen, denn die Zeit bis zur Regelaltersgrenze überbrücken Sie mit dem angesparten Guthaben.