Schwerbehinderung: Vorteile und Vergünstigungen bei GdB 70

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Welche Nachteilsausgleiche stehen Ihnen zu, wenn Sie einen Grad der Behinderung von 70 haben?  Das erklären wir in diesem Beitrag.

Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt Schwerbehinderung

Sie sind mit einem Grad der Behinderung von 70 generell als schwerbehindert anerkannt, denn eine Schwerbehinderung gilt ab einem Grad der Behinderung von 50. Damit gelten für Sie erst einmal alle Nachteilsausgleiche, die Sie wegen einer Schwerbehinderung beanspruchen können.

Vorzeitige Rente, mehr Urlaub und besonderer Kündigungsschutz

Dazu gehört als Rentenversicherter nach 35 Jahren der Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen, am Arbeitsplatz ein besonderer Kündigungsschutz, das Recht auf eine angepasste Gestaltung ihres Arbeitsplatzes sowie die Pflicht des Arbeitgebers, Sie  bei einer Bewerbung persönlich zum Vorstellungsgespräch zu laden. Von Mehrarbeit sind Sie freigestellt. Sie haben Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage.

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Bedeutet ein höherer Grad der Behinderung weniger Abschläge bei der vorzeitigen Rente?

Mit einem Grad der Behinderung ab 50 können Sie als 35 Jahre lang Versicherter die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen. Das bedeutet, Sie können zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand eintreten, ohne Abschläge zu leisten.

Sie können sogar weitere drei Jahre früher das Arbeitsleben beenden, müssen für diese Zeit jedoch Abschläge zahlen, nämlich monatlich 0,3 Prozent ihrer Gesamtrente, und bis zu maximal 10,8 Prozent der Rente.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gilt ab einem Grad der Behinderung von 50. Das betrifft, bei den entsprechenden Zählzeiten der Rentenkasse, alle Versicherten mit Schwerbehinderung. Ob der Grad der Behinderung 50,60,70 oder 100 beträgt spielt jedoch keine Rolle.

Ermäßigungen mit dem Schwerbehindertenausweis

Sie haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, den Sie vorzeigen und dann diverse Ermäßigungen bekommen. Das gilt für viele Museen, Theater, Sportveranstaltungen, oft auch für Konzerte, Stadtparks oder Wellness-Center und Schwimmbäder.

Pflichtversicherung in Werkstätten

Sie erhalten eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung und Rentenversicherung, wenn Sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt sind.

Preisnachlässe und günstige Mitgliedsbeiträge

Festnetz- und Mobilfunkanbieter gewähren Ihnen Preisnachlässe, in vielen Kurorten sind sie von der Kurtaxe befreit, und Automobilclubs wie ADAC und AvD bieten Ihnen ermäßigte Beiträge an.

Weitere Nachteilsausgleiche

Mit einem Grad der Behinderung von 70 beträgt ihr Behinderten-Pauschalbetrag 1.780 Euro. Bei der Steuer absetzbar ist zudem eine Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer sind es 38 Cent pro Kilometer, oder wahlweise die tatsächlichen Aufwendungen für den Weg zur Arbeit.

Haben Sie zusätzlich das Merkzeichen G können Sie eine Fahrkostenpauschale von 900 Euro absetzen. Bei einem Grad der Behinderung von 70 mit dem Merkzeichen “G” für “Erheblich gehbehindert” prüft das Finanzamt nicht, welche Fahrtkosten tatsächlich entstanden sind, sondern Sie erhalten den Pauschbetrag unabhängig von den echten Kosten.

Zudem haben Sie Anspruch auf eine ermäßigte BahnCard.

Sie haben einen höheren Freibetrag beim Wohngeld und bei der Einkommensermittlung für die soziale Wohnraumförderung.

Tabelle: Ausgleiche bei Grad der Behinderung 70

Hier ist eine Übersichtstabelle zu den Vorteilen, die Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 70 in Deutschland haben können:

Bereich Vorteile
Steuerliche Erleichterungen Pauschbetrag: Höherer Steuerfreibetrag (z. B. 1.420 Euro bei GdB 70)
– Zusätzliche Werbungskosten möglich
ÖPNV und Mobilität – Kostenloser Nahverkehr (bei Merkzeichen „G“)
– Ermäßigte Kosten für Kfz-Steuer (bei Merkzeichen „H“ oder „G“)
Arbeitsrecht – Besonderer Kündigungsschutz
– Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen
– Unterstützung bei der Arbeitsplatzgestaltung
Frührente – Anspruch auf Schwerbehindertenrente ab dem 62. Lebensjahr ohne Abschläge
Gehilfen und Pflege – Anspruch auf bestimmte Pflegeleistungen oder Unterstützung, je nach Pflegegrad
Zuschüsse und Nachteilsausgleich – Antrag auf Nachteilsausgleiche möglich (z. B. finanzielle Unterstützung durch Sozialämter oder Krankenkassen)
Parken – Sonderregelungen bei Parkerlaubnis (je nach Merkzeichen und Region)
Gesundheit – Vorrangige Behandlung bei Ärzten (je nach Situation)
– Anspruch auf spezielle Rehabilitationsmaßnahmen
Freizeit und Kultur – Ermäßigte Eintritte in Museen, Theater oder Schwimmbäder
– Vergünstigungen bei Reisen (z. B. Bahncard)

Anmerkungen:

  • Vorteile hängen oft von zusätzlichen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ab (z. B. „G“, „H“, „B“, „aG“).
  • Es lohnt sich, individuelle Ansprüche mit dem zuständigen Versorgungsamt oder Sozialdienst zu klären.