Rente: 4 wichtige Änderungen für Rentner beschlossen

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil plant große Anpassungen im Rentensystem, die ab dem 4. September 2024 beschlossen werden sollen.

Die Änderungen betreffen aktuelle und künftige Rentenbezieher und zielen darauf ab, die bisherigen Regelungen zur Weiterbeschäftigung attraktiver zu machen und Rentner durch finanzielle Anreize zum Weiterarbeiten zu motivieren.

Dr. Utz Anhalt zu den 4 wichtigsten Änderungen ab 2025 bei der Rente

1. Flexiblere Arbeitsverträge für Rentner

Arbeitgeber sollen künftig die Möglichkeit erhalten, Rentner einfacher befristet weiterzubeschäftigen.

Der Kündigungsschutz soll für die Rentner gelockert werden, die in den Ruhestand getreten sind, aber weiterhin arbeiten möchten. Durch diese Anpassung wird es Unternehmen erleichtert, Rentner wieder einzustellen oder ihre Beschäftigung fortzusetzen.

Dabei besteht die Hoffnung, dass Unternehmen, die in der Vergangenheit keine Rentner weiterbeschäftigt haben, durch diese erhöhte Flexibilität dazu angeregt werden.

Zusätzlich soll das Vorbeschäftigungsverbot gelockert werden, damit mit dem bisherigen Arbeitgeber ein befristeter Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund abgeschlossen werden kann.

2. Sozialabgaben als zusätzlicher Lohn

Arbeitgeber können ihre Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung in Zukunft direkt als zusätzlichen Arbeitslohn an erwerbstätige Rentner auszahlen.

Dadurch wird die Weiterarbeit im Rentenalter finanziell attraktiver. Die derzeitigen Sozialabgaben liegen bei 10,6 % vom Bruttolohn. Für Arbeitgeber bleibt die Option freiwillig.

3. Einführung der Rentenaufschubprämie

Mit der neuen Rentenaufschubprämie sollen Rentner belohnt werden, die ihren Renteneintritt über die Regelaltersgrenze hinaus verschieben. Wer sich für diese Prämie entscheidet, der erhält eine Einmalzahlung in Höhe der entgangenen Rentenzahlung.

Um die Rentenaufschubprämie zu erhalten, müssen folgende Kriterien eingehalten werden:

  • Es muss mindestens 12 Monate weitergearbeitet werden
  • Die Beschäftigung muss oberhalb der Minijobgrenze liegen

Die Rentenaufschubprämie soll zum 01.01.2027 in Kraft treten. Die Höhe der Aufschubprämie haben wir hier einmal vorgerechnet. Sie kann fünfstellig ausfallen.

4. Erhöhung der Freibeträge für Hinterbliebenenrenten

Im Gesetzentwurf ist eine Erhöhung der Freibeträge für Bezieher von Hinterbliebenenrenten wie der Witwenrente vorgesehen.

Damit soll ein Hinzuverdienst bis zur Höhe des gesetzlichen Mindestlohns anrechnungsfrei bleiben. Dies würde bei einem aktuellen Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde einen maximal anrechnungsfreien Betrag von 2.088 Euro monatlich bedeuten.

Die genaue Höhe des neuen Freibetrags ist bisher nicht festgelegt, soll jedoch deutlich über dem bisherigen Niveau liegen.

Wann sollen die Regelungen in Kraft treten?

Alle Regelungen, bis auf die Rentenaufschubprämie, sollen bereits 2025 in Kraft treten. Am 04.09.2024 hat das Bundeskabinett dem Gesetzesentwurf zustimmt.