Die Bundesregierung möchte Arbeiten über das Erreichen des Regelalters zum Renteneintritt hinaus attraktiver machen. Dazu soll unter anderem eine Rentenaufschubprämie dienen. Wer weiter arbeitet, obwohl er in Rente gehen könnte, erhält eine einmalige Sonderzahlung.
Anreiz zur Beschäftigung Älterer
Das Bundesfinanzministerium informiert unter dem Punkt “Arbeitsmöglichkeiten und Anreize zur Beschäftigung Älterer ausweiten” der sogenannten Wachstumsinitiative:
“Bei Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze wird die Bundesregierung eine neue Option für die Vergütung zusätzlicher Arbeitsjahre im Rentenalter schaffen, um Arbeiten im Alter attraktiver zu machen: Neben der Möglichkeit, monatliche Zuschläge auf die künftige Rente für das Aufschieben des Renteneintritts zu bekommen, werden sich Arbeitnehmer zukünftig auch für eine Rentenaufschubprämie entscheiden können.”
Prämie statt der entgangenen Rentenzahlung
Dabei handelt es sich um eine Prämie statt der entsprechenden Rentenzahlung mit besonders günstigen Bedingungen. So steht im Konzept zur Wachstumsinitiative unter Punkt 24: “Dabei erhält der Arbeitnehmer eine Einmalzahlung in Höhe der entgangenen Rentenzahlung.
Darüber hinaus erhält der Arbeitnehmer auch den seitens der Rentenversicherung eingesparten Beitrag zur Krankenversicherung. Diese Rentenaufschubprämie soll zudem abgabenfrei sein.”
Die Prämie wird zusätzlich zum Lohn ausgezahlt, und auf diese Art kann eine Menge Geld zusammenkommen.
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Mehrarbeit soll belohnt werden
Die FDP führt die Rentenaufschubprämie als eine der Maßnahmen auf, die Mehrarbeit belohnen sollen: “Für ältere Beschäftigte werden Anreize geschaffen, über das Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten, etwa durch Auszahlung der Arbeitgeberbeiträge für Arbeitslosen- und Rentenversicherung oder durch eine Prämie für den Rentenaufschub.”
Was ist das Ziel der Sonderprämie?
Auf dem Arbeitsmarkt steht ein demografisches Ungleichgewicht bevor. Zwischen 2021 und 2036 gehen viele Millionen Erwerbstätige in Rente beziehungsweise sind in die Rente eingetreten und werden Rente beziehen.
Die Rentenjahrgänge zwischen 1955 und 1964 sind als sogenannte Babyboomer geburtenstark. 2021 handelte es sich um 30 Prozent aller erfassten Erwerbspersonen.
Das Verhältnis ändert sich also zwischen Erwerbstätigen, die Beiträge in die Rente einzahlen und Rentnern, die von diesen Beiträgen finanziert werden – und die Waage kippt in Richtung der Rentner. Zudem handelt es sich bei diesen Menschen oft um gut ausgebildete Fachkräfte, die dringend gebraucht werden.
Die Rentenaufschubprämie ist eine Maßnahme, die Rente hinauszuzögern und so dieses Verhältnis abzumildern.
Arbeitgeber sind grundsätzlich aufgeschlossen
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßte prinzipiell Anreize, um später in Rente zu gehen, betonte allerdings, dass die Höhe der Rentenaufschubprämie nicht zulasten der sonstigen Beitragszahler gegen dürfe. Die Deutsche Rentenversicherung gab in diesem Punkt Entwarnung: Es werde keine Mehrkosten geben.
Belastungen für Unternehmen sollen vermieden werden
Achim Dercks von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) zeigte sich positiv gegenüber der Idee, betonte indessen: „Bei der Ausgestaltung etwa einer neuen Prämie kommt es darauf an, dass damit keine bürokratischen oder finanziellen Belastungen für die Betriebe verbunden sind.”