Wer monatlich zwischen 556,01 € und 2.000 € verdient, arbeitet im Übergangsbereich (Midijob). Der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung ist reduziert, die Rentenansprüche werden dennoch aus dem vollen Lohn berechnet. Für viele Rentner\:innen ist das der einfachste Weg, den Alltag finanziell zu entspannen und die Rente weiter zu erhöhen.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Spannweite: Midijob = 556,01 € bis 2.000 € Monatsverdienst.
- Rentenpunkte: Trotz reduziertem Eigenbeitrag werden volle Entgeltpunkte gutgeschrieben.
- Hinzuverdienst: Altersrenten (auch vorgezogen) dürfen unbegrenzt hinzuverdienen – ohne Kürzung der Monatsrente.
Warum sich der Midijob gerade für Rentner lohnt
Im Übergangsbereich steigt der Arbeitnehmeranteil an den Beiträgen gleitend mit dem Lohn. Wer näher an 556 € liegt, zahlt sehr wenig; erst bei 2.000 € erreicht der Eigenanteil die volle Beitragshöhe. Für die Rentenberechnung zählt immer der tatsächliche Verdienst, nicht der reduzierte Beitrag. Ergebnis: Mehr Netto-Spielraum im Alltag und zusätzliche Entgeltpunkte.
Minijob oder Midijob? Die Schwelle 2025 kennen
Bis 556 € handelt es sich um einen Minijob. Alles oberhalb von 556 € bis 2.000 € ist Midijob. Wer regelmäßig über 2.000 € verdient, arbeitet außerhalb des Übergangsbereichs; dort werden Beiträge wieder hälftig getragen. Wichtig: Mehrere Beschäftigungen werden zusammengerechnet.
Unbegrenzt hinzuverdienen: Gilt auch für vorgezogene Altersrenten
Seit 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Das macht Midijobs für Rentner\:innen besonders attraktiv: Jeder Euro Hinzuverdienst bleibt rentenneutral – unabhängig davon, ob die Regelaltersgrenze erreicht ist oder nicht. Achtung: Für Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin besondere Grenzen; hier individuell prüfen.
Rentenplus trotz laufender Rente: Der Kniff nach Erreichen der Regelaltersgrenze
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, ist in der Rentenversicherung grundsätzlich versicherungsfrei – der Arbeitgeber zahlt dann nur seinen Anteil, der allein die Rente nicht erhöht. Tipp: Mit einer schriftlichen Verzichtserklärung gegenüber dem Arbeitgeber kann die Versicherungsfreiheit aufgehoben werden. Ab dann fließen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag, und die Rente steigt jährlich zum 1. Juli um die daraus resultierenden Entgeltpunkte.
So setzen Rentner den Midijob im Alltag richtig um
Schritt 1: Gehalt planen
Prüfen Sie, ob Ihr geplanter Monatsverdienst stabil zwischen 556,01 € und 2.000 € liegt. Bei schwankenden Stunden oder Zuschlägen lieber etwas Puffer einplanen, damit der Status „Midijob“ nicht unbeabsichtigt verloren geht.
Schritt 2: Abrechnung kontrollieren
Auf der Lohnabrechnung sollte der Übergangsbereich/Midijob erkennbar sein. Der Arbeitnehmer-RV-Beitrag ist reduziert, der Arbeitgeberanteil läuft regulär. Stimmen Verdienst, Beitragsgruppen und Personengruppe? Bei mehreren Jobs muss die Summe passen.
Schritt 3: Rentensteigerung aktiv einschalten (ab Regelaltersgrenze)
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze beim Arbeitgeber schriftlich erklären, dass Sie auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Erst dann fließen wieder eigene Beiträge – daraus wird jährlich ein Rentenplus berechnet. Die Erklärung wird zu den Entgeltunterlagen genommen und gilt für die Dauer der Beschäftigung.
Schritt 4: Sonderfälle klären
Erwerbsminderungsrente: individuelle Hinzuverdienstgrenzen beachten.
Mehrere Beschäftigungen: Minijob + Midijob oder zwei Midijobs werden addiert – das entscheidet über Status und Beitrag.
Steuern & Krankenversicherung: Hinzuverdienst kann steuer- und beitragsrechtliche Effekte haben (z. B. bei freiwillig Versicherten). Im Zweifel Kasse oder Beratung ansprechen.
Zwei Rechenbeispiele für den Alltag
Hinweis: Beträge gerundet. Die Rentenwirkung entsteht aus vollen Entgeltpunkten auf Basis des tatsächlichen Bruttolohns; der Arbeitnehmer-Beitrag ist im Übergangsbereich reduziert.
Beispiel 1: Vorzeitige Altersrente + Midijob mit 850 €
- Ausgangslage: Altersrente vor Regelaltersgrenze, Nebenjob mit 850 € monatlich.
- Status: Midijob (Übergangsbereich).
- Hinzuverdienst: Unbegrenzt – die laufende Rente wird nicht gekürzt.
Beiträge:
Arbeitgeber zahlt den regulären Rentenversicherungsanteil.
Arbeitnehmer zahlt einen reduzierten Rentenversicherungsanteil (unter dem „halben“ Vollbeitrag).
Rentenwirkung:
Für die spätere Rentenerhöhung zählen Entgeltpunkte aus dem vollen Brutto von 850 €.
Dadurch entsteht ein zusätzliches Rentenplus; die Gutschrift erfolgt jährlich zum 1. Juli.
Praxis-Check auf der Abrechnung:
Kennzeichnung „Übergangsbereich/Midijob“.
Reduzierter Arbeitnehmer-RV-Beitrag erkennbar.
Bei Nebenjobs: Gesamtsumme der Entgelte prüfen.
Beispiel 2: Regelaltersgrenze erreicht + Midijob mit 1.600 €
Ausgangslage: Regelaltersgrenze erreicht, Nebenjob mit 1.600 € monatlich.
Variante A – ohne Verzichtserklärung:
- Versicherungsfrei in der RV.
- Nur der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil; kein Rentenplus aus der Beschäftigung.Variante B – mit Verzichtserklärung:
- Versicherungsfreiheit aufgehoben.
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen Beiträge; Arbeitnehmeranteil ist reduziert, weil 1.600 € im Übergangsbereich liegen.
- Rentenwirkung: Entgeltpunkte aus 1.600 € werden gutgeschrieben; die Rente steigt jeweils zum 1. Juli.Praxis-Check auf der Abrechnung:
Vermerk über den Verzicht und RV-Pflicht.
Übergangsbereich ausgewiesen, Arbeitnehmer-RV-Beitrag unter dem regulären 9,3-Prozent-Halbanteil.
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Falsche Einstufung: Monatliche Schwankungen drücken das Entgelt unter 556 € oder ziehen es über 2.000 € – Status und Beiträge kippen. Lösung: Puffer einplanen und den Jahresdurchschnitt im Blick behalten.
Kein Verzicht erklärt: Nach Regelaltersgrenze keine Eigenbeiträge → kein Rentenplus. Lösung: Schriftlich verzichten, in der Personalstelle abgeben, Abrechnung prüfen.
Mehrere Jobs übersehen: Summenregel missachtet → Nachzahlungen oder falsche Beiträge. Lösung: Alle Entgelte addieren und den Status prüfen.
Checkliste: In 5 Minuten zum sicheren Setup
- Verdienst prüfen: 556,01 €–2.000 € eingeplant?
- Status klären: Bei Zweitjob/Minijob Summenregel beachten.
- Abrechnung checken: Übergangsbereich, Beitragsgruppen, Personengruppe korrekt?
- Rentenerhöhung aktivieren: (ab Regelaltersgrenze) Verzicht schriftlich abgeben.
- Sonderfälle EM-Rente/Krankenkasse individuell klären.