Bei der Altersrente gibt es ein Renteneintrittsalter. Die Erwerbsminderungsrente gilt hingegen für diejenigen, die in die Rentenversicherung einzahlen, aber nicht voll arbeiten können.
Gibt es ein bestimmtes Alter, ab dem eine Erwerbsminderungsrente ausgezahlt wird? Oder spielt das Alter hier keine Rolle?
Bei Erwerbsminderung geht es um die Arbeitsfähigkeit
Für diejenigen, die weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können, ist eine volle Erwerbsminderungsrente vorgesehen. Wer mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden pro Tag einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann, kann eine teilweise Rente wegen Erwerbsminderung beziehen.
Die Höhe einer teilweisen Erwerbsminderungsrente ist wesentlich niedriger als bei einer vollen Erwerbsminderung, und hier wird davon ausgegangen, dass die Betroffenen sich einen Teil ihres Lebensunterhalts durch Erwerbsarbeit sichern können und sichern sollen.
Ohne Beiträge in der Rentenversicherung gibt es keine Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente ist an Beiträge an die Rentenversicherung gekoppelt. Generell muss jemand mindestens fünf Jahre Wartezeit bei der Rentenkasse nachweisen können, um eine solche Rente in Anspruch nehmen zu können.
Zudem müssen Sie in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben.
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Sonderregeln für junge Menschen
Dabei gibt es allerdings Ausnahmeregeln für junge Menschen. Wenn eine volle Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach Ende der Schulzeit oder der Ausbildung eintritt, reicht es, wenn innerhab der letzten zwei jahre mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge geleistet wurden.
Auch bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit als Ursache der Erwerbsminderung muss keine Wartezeit erfüllt werden, Hier reicht bereits ein Beitrag zur Rentenversicherung aus, um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beziehen.
Erwerbsgemindert bedeutet nicht automatisch Rente
Unter diesen Voraussetzungen haben bestimmte Gruppen der Bevölkerung kaum Aussicht auf eine Erwerbsminderungsrente, auch wenn sie erwerbsgemindert sind. Darunter fallen alle die, die kaum dazu kommen, Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen und vor allem keine Pflichtbeiträge leisten: Hausfrauen- und männer, Kinder, Selbstständige und Freiberufler.
Wie wird die Erwerbsminderung festgestellt?
Ihr Rentenversicherungsträger prüft, ob und in welchem Ausmaß eine Erwerbsmidnerung vorliegt, wieviel Sie also noch arbeiten können und auch, wie groß ihre Chancen sind, einen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden.
Die Grundlagen für diese Entscheidung sind ärztliche Unterlagen und Gutachten wie Krankenhausberichte oder Dokumente der Krankenkassen.
Ist die Erwerbsminderungsrente an ein Mindestalter gebunden?
Das Höchstalter für eine Erwerbsminderungsrente ist die Regelaltersgrenze der Altersrente. Ab diesem gehen Empfänger einer Erwerbsminderungsrente in die Altersrente über.
Umgekehrt gibt es aber kein Mindestalter, um eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen. Entscheidend ist die Gesundheit. Auch junge Menschen können durch eine Krankheit, einen Unfall oder eine Einschränkung in der Arbeitsähigkeit gemindert sein.
Indirekt gibt es ein Mindestalter insofern, dass Schüler und Schülerinnen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. In dem Alter, bevor eine berufliche Ausbildung und Erwerbsarbeit beginnt, ist es also nicht möglich, eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten.
Tatsächlich sind rund vier Prozent der Erwerbsminderungsrentner unter 35 Jahren, knapp neun Prozent noch keine 40 Jahre alt, und über 15 Prozent noch keine 45.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.