Die Grundrente wird ab Januar 2024 für viele Betroffene drastisch gekürzt oder sogar komplett gestrichen. Betroffen sind Millionen Menschen in Deutschland.
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Rente um 60 Euro gekürzt
Der Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knöppel zeigt einen Fall auf, in dem einer Betroffenen zum 01.01.2024 60 Euro monatlich weniger Rente gezahlt wurden. Der Grund dafür ist, dass das Einkommen ihres Ehegatten an die Grundrente angerechnet wurde.
“Das Anrechnen des Einkommens der Ehegatten ist verfassungwidrig”
Laut Knöppel hat die Anrechnung des Ehegatteneinkommens bei der Grundrente nichts zu suchen und sei verfassungswidrig. Eine Rente sei keine Fürsorge, sondern ein Rechtsanspruch.
Warum ist die Anrechnung verfassungswidrig?
Laut Knöppel ist diese Anrechnung verfassungswidrig, da sie in die Rechte des von der Einkommenanrechnung betroffenen Ehegatten nach Art.14 GG eingreift.
Diese Anrechnung sei zudem systemwidrig, so Knöppel, wenn es um das generelle Rentenmodell geht. Denn die gesetzliche Rente kenne keine Anrechnung eines Einkommens oder Hinzuverdienstes eines Ehepartners auf gesetzliche Rentenansprüche des anderen Ehegattens.
Anrechnungen sind in der staatlichen Fürsorge vorgesehen – nicht in der Rente
Solche Anrechnungen seien der staatlichen Fürsorge vorbehalten, und diese sei ein anderes System als die Rente. Der Grundrentenanspruch stamme aus dem SGB VI und nicht aus der Fürsorge.
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Sozialgerichte sind gefragt
Laut Knöppel müssten Sozialgerichte bis hin zum Bundessozialgericht prüfen, ob das Anrechnen des Einkommens auf die Grundrente überhaupt statthaft ist.
Ungleichbehandlung bei Ehepartnern
Einkommen eines nicht ehelichen Lebenspartners an Grundrentenansprüche des anderen Lebenspartners würden nicht auf die Grundrente angerechnet. Beim Ehepartner sei genau dies aber der Fall.
Heirat kann Grundrente sogar verhindern
Paare, die unverheiratet zusammenleben, geben ihr Einkommen für die Grundrente jeweils einzeln an. Auch ein Partner mit hohem Einkommen hat keinen Einfluss darauf, ob der oder die Andere eine Grundrente erhält.
Wenn die beiden verheiratet sind, wird jedoch das Gesamteinkommen des Ehepaars betrachtet. Ob diese sich bei der Steuer gemeinsam oder getrennt veranlagen lassen, wird ignoriert.
Was ist der Grundrentenzuschlag?
Der Grundrentenzuschlag ist keine eigenständige Leistung, sondern wird der bestehenden Rente hinzugefügt und zusammen mit ihr ausgezahlt. Er wird individuell berechnet.
Um einen Grundrentenzuschlag erhalten zu können, müssen 33 Jahre an Grundrentenzeiten nachgewiesen sein – die volle Grundrente gilt ab 35 Jahren.
Was wird bei der Grundrente berücksichtigt?
Darunter fallen Pflichtbeiträge während der Erwerbszeit, Kindererziehungszeit und Pflegezeit. Auch Phasen, in denen Leistungen wegen Krankheit oder Rehabilitation ausgezahlt wurden, werden berücksichtigt.
Im Berufsleben muss das Einkommen weniger als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes betragen haben.
Was ist die Idee hinter der Grundrente?
Die Grundrente sollte diejenigen unterstützen, die lange arbeiteten und wenig verdienten, Kinder oder Angehörige pflegten. Um diese besser zu berücksichtigen, wurde 2021 ein Zuschlag auf die Rente eingeführt.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.