Rente 2025: Nur einen Monat Frist – Kleine Lücke mit großen Folgen

Lesedauer 3 Minuten

Zum 1. Juli 2025 verschickt die Deutsche Rentenversicherung die angepassten Rentenbescheide an viele Millionen Rentner, und darunter sind auch viele, die erst seit diesem Jahr ihre Rente beziehen. Viele Rentner nehmen die jährlichen Änderungen einfach hin.

Das ist aber ein Fehler, denn bei solchen Massenverfahren kommt es ebenso zu Fehlern bei der Berechnung wie zu Punkten, die die Rentenversicherung übersieht.

Sie können Widerspruch einlegen

Oft wissen Betroffene nicht, dass Sie gegen jeden Bescheid der Rentenversicherung Widerspruch einlegen können und die Kasse verpflichtet ist, diesen Widerspruch und damit den Bescheid zu prüfen. Andere wissen zwar, dass Sie das Recht haben Widerspruch einzulegen, denken aber nicht daran, dass ihnen dafür nur eine Frist von vier Wochen bleibt.

Sie haben einen Monat Zeit

Wenn Sie einen Monat nach Zugang des Bescheides verstreichen lassen, ohne Widerspruch zu leisten, wird der Bescheid bestandskräftig. Fällt Ihnen danach auf, dass er Fehler enthält, dann bleibt Ihnen nur, ein Überprüfungsverfahren zu beantragen.

Das ist zwar noch vier Jahre möglich, aber viel aufwändiger als ein Widerspruch und dauert erheblich länger.

Lesen Sie auch:

Was sollten Sie tun?

Sie sollten jedes Jahr Ihren Anpassungsbescheid genau prüfen. Im Zweifel können Sie ihn auch von Fachleuten prüfen lassen, wenn Sie Mitglied in einem Sozialverband wie dem SoVD sind, dann ist eine solche Prüfung kostenlos.

Warum sollten Sie den Rentenbescheid prüfen?

Falsche Berechnungen der Rentenversicherung kosten Sie Bares. Selbst wenn die Rentenkasse nur ein Jahr Versicherungszeit übersehen hat, verringert das ihre Bewertung der Gesamtleistungen. Das schadet direkt den Zurechnungszeiten bei einer bewilligten Erwerbsminderungsrente oder einer Hinterbliebenenrente.

Worauf sollten Sie achten?

Prüfen Sie, ob die Zeiten, in denen Sie Beiträge leisteten oder die Ihnen angerechnet werden, alle erfasst sind. Die Faustregel dabei lautet: Je gradliniger Ihre Versicherungsbiografie ist, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Rentenkasse Fehler unterlaufen. Je komplexer Ihr Versicherungsverlauf ist, umso häufiger sind falsche Berechnungen.

Wann sollten Sie besonders aufpassen?

Wenn Sie zum Beispiel bis zur Rente beim selben Arbeitgeber pflichtversichert waren, sind Fehler weniger zu erwarten. Anders sieht es aus, wenn sich in Ihrem Lebenslauf Zeiten der Pflichtversicherung bei verschiedenen Arbeitgebern abwechseln mit Selbstständigkeit, in der Sie freiwillige Beiträge leisteten.

Kommt noch eine Zeit des Arbeitslosengeldes dazu sowie angerechnete Kindererziehung und Pflege, dann ist es sogar wahrscheinlich, dass die Rentenversicherung sich verrechnet.

Was wird häufig übersehen?

Nicht nur die Rentenversicherung, sondern auch viele Rentenberechtigte übersehen oft Lebenszeiten, die für die Rente wichtig sind. So zahlen Sie oft während einer Berufsausbildung Beiträge in die Rentenkasse.

Diese fließen nicht nur in Ihre Versicherungszeit ein, sondern Sie dämpfen auch die Rentenminderung durch Zeiten, in denen Sie nicht oder weniger einzahlen.

Denn auch die Beiträge während der Ausbildung werden als Rentenpunkte und Zuschlagsentgeltpunkte gezählt. Werden diese nicht einbezogen, dann kann das die Rente deutlich mindern, mindestens um 30,00 bis 50,00 Euro, bisweilen sogar erheblich mehr.

Wenn Sie nach dem 17. Lebensjahr eine schulische Ausbildung absolvierten, zum Beispiel Abitur, Universität oder Fachhochschule, dann rechnet Ihnen die Rentenversicherung dafür zusätzliche Wartezeiten an. Auch Kindererziehung und Pflege Angehöriger wird angerechnet.

Übersieht die Rentenversicherung solche Zeiten, dann senkt das eine Rente wegen Erwerbsminderung, denn Sie bekommen zu Unrecht weniger Zurechnungszeiten anerkannt.

Nicht jede schulische Ausbildung wird angerechnet

Die Rentenkasse liegt allerdings nicht immer falsch, wenn Sie Ihnen bestimmte Zeiten nicht anrechnet. Bei schulischer Ausbildung, Universität oder Fachhochschule ab dem 17. Lebensjahr werden höchstens acht Jahre anerkannt.

Schulzeiten müssen belegt werden

Zudem schreibt die Rentenversicherung vor: „Damit diese Zeiten angerechnet werden können, benötigt die Deutsche Rentenversicherung von Ihnen Unterlagen, zum Beispiel in Form von Zeugnissen, Schul- und Immatrikulationsbescheinigungen.“

Worauf sollten Hinterbliebene achten?

Wenn Sie ab dem 1. Juli 2025 eine höhere Altersrente erhalten und zugleich eine Hinterbliebenenrente beziehen, kann das Folgen bei der Einkommensanrechnung haben. Vielleicht kommen Sie durch die höhere Altersrente über den Freibetrag, bis zu dem sich Ihr Einkommen nicht auf die Witwenrente auswirkt. Oder das bereits zuvor angerechnete Einkommen erhöht sich.

Auch bei mehr Rente pro Monat sollten Sie eine Prüfung veranlassen

Das sollten Sie unbedingt prüfen lassen, auch wenn sich ein „Vergessen“ für Sie scheinbar positiv auswirkt. Ansprechpartner ist hier die Zahlstelle der Witwenrente oder das Grundsicherungsamt. Hier sollten Sie die höhere Altersrente melden und fragen, ob eine Einkommensanrechnung stattfand.

Wenn das der Fall ist, dann sollten Sie prüfen, ob diese Berechnung richtig war. Wenn nein, und Sie unsicher sind, ob die höhere Altersrente nicht doch Auswirkungen auf die Witwenrente hat, sollten Sie die Rentenversicherung informieren und auf eine Anrechnung drängen.

Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn Sie durch die fehlende Anrechnung jeden Monat mehr Geld zur Verfügung haben. Erkennt die Rentenversicherung später nämlich den Fehler, dann müssen Sie die überschüssigen Zahlungen erstatten. Das können dann tausende Euro sein, und womöglich trifft eine solche Rückzahlung Sie gerade in einer Zeit, in der Ihnen finanzielle Mittel fehlen.

Wann sollten Sie Widerspruch einlegen?

Wenn Ihnen oder den beauftragten Profis Fehler im Bescheid auffallen, sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen, aber nicht nur dann. Auch wenn es Unklarheiten gibt, lassen sich diese durch ein Widerspruchsverfahren bereinigen.