Viele Arbeitnehmer mรถchten den Beginn der Altersrente hinausschieben. Auch Arbeitgeber haben oft ein Interesse daran, erfahrene Mitarbeiter weiter zu beschรคftigen, denn diese verfรผgen รผber wertvolles Branchenwissen. Hier werden die rechtlichen Grundlagen erklรคrt, um das Ende des Arbeitsverhรคltnisses hinauszuschieben.
Inhaltsverzeichnis
Sie kรถnnen eine Vereinbarung schlieรen
Der Paragraf 41, Satz 3 des Sozialgesetzbuches VI regelt das Hinausschieben der Beendigung des vertraglichen Arbeitsverhรคltnisses aufgrund des Rentenbeginns. Er erรถffnet die Mรถglichkeit, eine sogenannte Hinausschiebensvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schlieรen.
Voraussetzung ist, dass es im Arbeits- oder Tarifvertrag (oder in einer Betriebsvereinbarung) รผberhaupt eine wirksame Altersgrenzenklausel gibt, nach der das Arbeitsverhรคltnis beim Erreichen der Regelaltersgrenze endet. Fehlt eine solche Klausel, endet das Arbeitsverhรคltnis nicht automatisch โ dann gibt es rechtlich nichts โhinauszuschiebenโ.
Die Vereinbarung macht eine Ausnahme von dem ansonsten im Arbeitsvertrag festgelegten Ende beim Erreichen der Regelaltersgrenze.
Welchen Vorteil bietet die Vereinbarung?
Ein neuer befristeter Arbeitsvertrag eines Beschรคftigten im Rentenalter muss grundsรคtzlich sachlich begrรผndet werden. Eine Vereinbarung zur Weiterbeschรคftigung nach ยง 41 Satz 3 SGB VI bedarf hingegen keiner sachlichen Begrรผndung.
Das Bundesarbeitsgericht hat 2018 klargestellt, dass dieses Hinausschieben ohne Sachgrund sowohl mit dem Unionsrecht als auch mit dem Grundgesetz vereinbar ist (7 AZR 70/17). Rechtlich bewegen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer damit auf sicherem Terrain.
Sie kรถnnen also in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber ohne zusรคtzliche Hรผrden weiterbeschรคftigt werden, und zwar wรคhrend des Rentenbezugs und obwohl das Arbeitsverhรคltnis bereits zuvor bestand.
Was sind die Voraussetzungen?
Der Vereinbarung mรผssen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zustimmen. Sie muss schriftlich verfasst und von beiden Seiten unterzeichnet sein, und zwar rechtzeitig vor dem bisherigen Endzeitpunkt des Arbeitsverhรคltnisses โ also vor Erreichen der Regelaltersgrenze beziehungsweise vor Ablauf eines bereits hinausgeschobenen Datums.
Zwingend erforderlich ist zudem ein konkretes neues Beendigungsdatum (โhinausschieben bis zum โฆโ). Eine offene Formulierung โbis auf Weiteresโ genรผgt nicht.
Flexible Fristen
Diese Vereinbarung ist an keine Mindest- oder Hรถchstfristen gebunden, und sie kann mehrfach abgeschlossen werden. Sie kรถnnen das einvernehmliche Ende Ihres Arbeitsverhรคltnisses also auch stufenweise verschieben.
Das verschafft Ihnen Spielraum, wenn sich etwa Ihr Gesundheitszustand รคndert oder Sie neue Ziele setzen. Bleiben Sie belastbar und mรถchten weiterarbeiten, verlรคngern Sie die Frist erneut. Wenn Sie nicht mehr in dieser Form arbeiten kรถnnen oder wollen, setzen Sie nach der ersten Vereinbarung einen Schlussstrich.
Bis jetzt nicht abschlieรend entschieden
Bestimmte Fragen sind rechtlich noch ungeklรคrt. Insbesondere ist hรถchstrichterlich nicht abschlieรend entschieden, ob in derselben Hinausschiebensvereinbarung gleichzeitig andere Arbeitsbedingungen geรคndert werden dรผrfen โ etwa eine reduzierte Arbeitszeit oder neue Aufgaben.
Rechtslage unsicher
Da die Rechtslage hierzu unsicher ist, sollten รnderungen der Arbeitsstruktur, Aufgaben oder Arbeitszeit in einer gesonderten Zusatzvereinbarung dokumentiert werden โ idealerweise in zeitlichem Abstand zur Hinausschiebensvereinbarung. So wird vermieden, dass die Befristung als solche infrage gestellt wird.
Was sind die Alternativen?
Weitere Mรถglichkeiten, nach der Rente weiterzuarbeiten, sind geringfรผgige Beschรคftigungen (Minijobs) oder befristete Beschรคftigungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Wichtig: Bei einer Weiterbeschรคftigung beim bisherigen Arbeitgeber ist eine sachgrundlose Befristung in der Regel wegen der Vorbeschรคftigung nicht zulรคssig; dann braucht es einen Sachgrund.
In der Praxis ist ยง 41 Satz 3 SGB VI deshalb oft der schlankere und sichere Weg. Beim Minijob gelten zudem eigene sozialversicherungs- und steuerrechtliche Regeln, die separat zu prรผfen sind.
Kurz-Check fรผr die Praxis
- Gibt es eine wirksame Altersgrenzenklausel im Vertrag/Tarif?
- Schriftliche Hinausschiebensvereinbarung vor dem bisherigen Endtermin abschlieรen.
- Konkretes Datum festlegen (โbis zum โฆโ).
- รnderungen der Arbeitsbedingungen separat und zeitversetzt regeln.