Pofalla: Kindergrundsicherung bei Hartz IV ade`

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Herr Pofalla (CDU) drängt die SPD, die Grundsicherung der Kinder abzuschaffen.
Herr Pofalla verlangte am Sonntag von der SPD eine Entscheidung zu einer neuen Lösung bei den Zuschlägen für Kinder. Laut seiner Darstellung erhält ein "Hartz IV"-Empfänger für seine Kinder etwa doppelt so viel wie ein Werktätiger, der Kindergeld bekomme. Vor allem diese Zuschläge hielten davon ab, Arbeit anzunehmen. (Quelle: www.fuldainfo.de)

Herr Pofalla, haben sie Kinder? Kennen sie das SGB II? Nicht die arbeitslosen Eltern werden hier zusätzlich versorgt, wie Herr Pofalla frech unterstellt, sondern deren Kinder! Darüber hinaus ist schon lange bekannt, dass die Versorgung von Kindern deutlich teurer ist, als Kindergeld oder Sozialgeld betragen. Der Kinderschutzbund spricht von mindestens 300 Euro je Kind.

Wer über Einkommen verfügt, das auch zur Grundsicherung seiner Kinder ausreicht, dabei wird auch das Einkommen der Kinder wie z.B. Kindergeld berücksichtigt, ist nicht Hilfebedürftig. Die Einkommensverhältnisse der Kinder dieser Personen mit denen von ALG II – Empfängern gleichzusetzen und zu vergleichen, ist grober Unsinn Herr Pofalla.

Hier versucht die CDU hintenherum ihr Ziel einer ALG II – Kürzung durchzusetzen, indem sie einen zu unterbindenden Leistungsmissbrauch suggeriert, der de facto nicht stattfindet geschweige denn statt finden könnte, da die Grundsicherung der Kinder dazu viel zu niedrig ist.

Wie sieht die derzeitige gesetzliche Regelung nun aus? Kinder von ALG II – Leistungsempfängern erhalten Sozialgeld, kein ALG II. Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60% der Regelleistung, derzeit 207,00 €; dann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 80% der Regelleistung, derzeit 276,00 € (SGB II § 28).

Nach SGB II § 11 ist der Kinderzuschlag als auch das Kindergeld als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen, nicht den Eltern! Logisch, denn beides dient der Grundsicherung des Kindes. Bleibt also nach Abzug des Kindergeldes ein Restanspruch Sozialgeld für die Grundsicherung eines Kindes in Höhe von 53 Euro und ab 15 Jahren in
Höhe von 122 Euro.

Wessen Einkommen nicht zur Grundsicherung seiner Kinder ausreicht und wer allein deshalb Anspruch auf ergänzende Leistungen nach SGB II hat (damit ist der Mietanteil der Kinder und deren Sozialgeld gemeint), der kann stattdessen einen Kinderzuschlag zum Kindergeld je Kind von bis zu 140 Euro monatlich für maximal 3 Jahre erhalten, wenn dadurch die
ergänzenden Leistungen vermieden werden.

Diese Grundsicherung der Kinder möchte Herr Pofalla nun kürzen oder ganz abschaffen, denn er weis, dass auf der Basis dieser Beträge die Bedürftigkeit einer "Bedarfsgemeinschaft" festgestellt wird.

Was bedeutet also die Kürzung oder Abschaffung der Grundsicherung der Kinder?

– Bei vielen Familien, die ergänzende Leistungen (Mietanteil und Sozialgeld der Kinder) erhalten, werden die Bedürftigkeit und damit die Leistung entfallen.
Bei allen Bedarfsgemeinschaften, die bedürftige Kinder haben, wird die Leistung erheblich gekürzt.
Die Kinderarmut in Deutschland wir neue, ungekannte Dimensionen erreichen.
Die Staatskasse spart so Milliarden, die dann z.B. für die nächste Diätenerhöhung der Abgeordneten Verwendung finden.
Ein enormer sozialer Rückschritt um mehrere Jahrzehnte.

Aufgrund auch dieser politischen Hetze gegen Arbeitslose, kann man hier wieder mal die Hauptziele der Union erkennen:
1. (Schrittweise) Abschaffung der staatlichen Verantwortung zur Grundsicherung seiner Bürger.
2. Sozialer Ausschluss der Arbeitslosen und deren Kinder aus der Gesellschaft.

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