In Deutschland haben rund 680.000 Menschen den Pflegegrad 1, lediglich 5,8 Prozent von ihnen rufen den sogenannten Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung ab.
Diese finanzielle Leistung, die aktuell monatlich 131 Euro (bis Dezember 2024: 125 Euro) umfasst, steht allen zu, die mit Pflegegrad 1 zu Hause und nicht in einer Einrichtung leben. Die Mittel sind zweckgebunden, sodass sie in erster Linie fรผr alltagsnahe Entlastung, Haushaltshilfen oder stundenweise Betreuung verwendet werden sollen.
Inhaltsverzeichnis
Wer profitiert von 131 Euro monatlich?
Personen mit Pflegegrad 1, die ihren Alltag allein bewรคltigen, aber punktuell Unterstรผtzung benรถtigen, kรถnnen den Entlastungsbetrag in Hรถhe von derzeit 131 Euro im Monat erhalten. Die Pflegeversicherung stellt diese Gelder jedoch nicht automatisch bereit. Stattdessen mรผssen sie mit konkreten Dienstleistungen verrechnet werden.
Die Voraussetzung dafรผr ist, dass die Dienstleister nach Landesrecht anerkannt und registriert sind. Informationen รผber infrage kommende Anbieter lassen sich in Pflegestรผtzpunkten, bei der eigenen Pflegekasse und รผber Online-Portale (z. B. dem AOK-Pflegenavigator) finden.
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Warum nur ein Bruchteil der Berechtigten den Betrag nutzt
Trotz des offensichtlichen Bedarfs machen nur wenige Anspruchsberechtigte von diesem Entlastungsbeitrag Gebrauch. Ein Grund liegt in den formalen Vorgaben: Das Geld wird nicht direkt รผberwiesen, sondern kann ausschlieรlich fรผr abgerechnete Dienstleistungen ausgezahlt werden.
Viele Betroffene sind zudem nicht ausreichend informiert, welche Anbieter zugelassen sind oder wie die Abrechnung konkret erfolgt.
Wofรผr lรคsst sich der Entlastungsbetrag verwenden?
Das Fรถrdergeld soll den Alltag von Pflegebedรผrftigen sowie ihren Angehรถrigen erleichtern.
Anerkannte Dienstleister dรผrfen beispielsweise unterstรผtzen bei:
- Reinigung und Haushaltsfรผhrung
- Einkรคufen oder Botengรคngen
- Kurzen Betreuungsangeboten, z. B. gemeinsame Spaziergรคnge oder Gesprรคche
Wichtig ist, dass nur zertifizierte Fachkrรคfte oder registrierte Nachbarschaftshelferinnen- und helfer die Leistung mit der Pflegekasse abrechnen kรถnnen.
Abrechnung und Ansparmรถglichkeiten
Die Abrechnung erfolgt รผblicherweise zwischen den Pflegebedรผrftigen und dem jeweiligen Dienstleister. Nach Erhalt einer Rechnung wird diese aus eigener Tasche beglichen und anschlieรend bei der Pflegekasse eingereicht.
Manche Anbieter rechnen auch direkt mit der Kasse ab. Wer den Betrag nicht jeden Monat vollstรคndig nutzt, kann ihn bis zu einem gewissen Grad ansparen. Allerdings verfรคllt alles, was bis zum 30. Juni des Folgejahres nicht eingesetzt wurde, ersatzlos.
Nachbarschaftshilfe in Hessen und Thรผringen
In einigen Bundeslรคndern bestehen spezielle Regelungen fรผr Nachbarschaftshelferinnen und helfer. In Hessen und Thรผringen dรผrfen auch Personen aus dem persรถnlichen Umfeld des Pflegebedรผrftigen auf ehrenamtlicher Basis unterstรผtzt werden.
Diese Nachbarschaftshelfer dรผrfen jedoch weder im gleichen Haushalt leben, noch verwandt sein. Beide Bundeslรคnder setzen zudem eine formale Anerkennung voraus:
- Hessen: Erste-Hilfe-Kurs, der nicht lรคnger als drei Jahre zurรผckliegt
- Thรผringen: Zurzeit noch keine Voraussetzung; ab 2026 wird eine (auch online durchfรผhrbare) Pflegeschulung Pflicht
Wer diese Kriterien erfรผllt, erhรคlt eine Aufwandsentschรคdigung aus dem Entlastungsbetrag.
Fristen im Blick behalten
Die wichtigste zeitliche Begrenzung betrifft die Nutzung des Geldes: Nicht verbrauchte Mittel eines Jahres mรผssen spรคtestens bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht sein. Ansonsten verfallen sie ersatzlos. Dies gilt fรผr sรคmtliche anerkannten Dienstleistungen und sรคmtliche Pflegekassen.
Informationen und Anlaufstellen
Pflegestรผtzpunkte sowie die Pflege und Krankenkassen sind erste Anlaufstellen, um den Entlastungsbetrag effizient einzusetzen. รber diese Einrichtungen lassen sich regional zugelassene Dienstleistungen rasch ermitteln, sodass die finanzielle Fรถrderung unmittelbar in Anspruch genommen werden kann.
Ergรคnzend bieten diverse Internetportale eine รbersicht รผber qualifizierte Anbieter im gesamten Bundesgebiet.