Die „Blockfrist“ ist ein Begriff in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn es um den Bezug von Krankengeld geht. Sobald eine versicherte Person erstmals wegen einer bestimmten Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben wird, startet automatisch im Hintergrund eine dreijährige Frist, auch Blockfrist genannt.
- Dauer: Diese Blockfrist beträgt 3 Jahre.
- Maximaler Krankengeld-Anspruch: Innerhalb dieser 3 Jahre kann eine Person für eine bestimmte Erkrankung maximal 78 Wochen (= 1,5 Jahre) Krankengeld beziehen.
Die Blockfrist läuft im Hintergrund ab, ohne dass Versicherte sie unmittelbar nachvollziehen können – es gibt also keine gesonderte Mitteilung von der Krankenkasse, dass sie begonnen hat. Dennoch ist sie maßgeblich für den Krankengeld-Bezug.
Was passiert, wenn sich die Krankheitsphasen überschneiden?
In der Praxis kommt es häufig vor, dass Menschen über eine längere Zeit aufgrund ein und derselben Krankheit arbeitsunfähig sind und ihr Anspruch auf Krankengeld irgendwann erschöpft ist.
Falls diese Krankheit über einen längeren Zeitraum anhält, endet die Zahlungsdauer in aller Regel, bevor die komplette Blockfrist von drei Jahren abgelaufen ist.
Wird jemand also mit der gleichen Erkrankung weiter krankgeschrieben, tritt der Fall ein, dass man nicht erneut Krankengeld wegen derselben Krankheit beziehen kann, solange die ursprüngliche Blockfrist nicht abgelaufen ist.
Erst wenn diese drei Jahre vollständig vergangen sind, eröffnet sich erneut ein Anspruch auf Krankengeld für dieselbe Krankheit.
Neue Erkrankung während laufender Krankschreibung – was nun?
Führen zwei Krankheiten zu zwei parallelen Blockfristen?
Ja, tatsächlich kann es vorkommen, dass eine zweite – unabhängige – Krankheit in Erscheinung tritt, während man schon länger wegen einer anderen Krankheit arbeitsunfähig ist. Beispiel:
- Man ist wegen Krankheit A krankgeschrieben und befindet sich im Krankengeld-Bezug.
- Nun tritt eine zusätzliche Krankheit B auf, die ärztlich diagnostiziert und ebenfalls zur Arbeitsunfähigkeit führt.
In diesem Fall laufen tatsächlich zwei Blockfristen nebeneinander: eine Blockfrist für Krankheit A und eine neue Blockfrist für Krankheit B.
Bedeutet das automatisch mehr Krankengeld?
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Die wichtige Frage ist immer: Führen zwei verschiedene Erkrankungen, die sich überschneiden, zu einem längeren oder gar neuen Anspruch auf Krankengeld? Grundsätzlich lautet die Antwort: Nein, das verlängert den laufenden Krankengeld-Bezug nicht einfach automatisch.
- Der Krankengeld-Anspruch, der bereits für Krankheit A gezahlt wird, bleibt in der Regel davon unberührt.
- Die Zahlung endet weiterhin nach 78 Wochen pro Krankheit innerhalb der laufenden Blockfrist.
Es entsteht kein neuer Anspruch, nur weil jetzt eine zweite Diagnose hinzukommt.
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Besteht eine Chance auf einen ganz neuen Krankengeld-Anspruch?
Unter ganz bestimmten Umständen kann sich jedoch ein neuer Anspruch auf Krankengeld eröffnen. Ein klassisches Beispiel dafür wäre:
- Eine Person bezieht Krankengeld wegen Krankheit A.
- Dieser Bezug endet bzw. wird unterbrochen, weil die Person beispielsweise Urlaub nimmt oder aus einem anderen Grund vorübergehend nicht im Krankengeld-Bezug ist (man ist nicht mehr krankgeschrieben).
- Während dieser „gesunden“ Phase tritt nun Krankheit B auf, die kausal nicht mit Krankheit A in Verbindung steht.
- Für die völlig neue Krankheit B wird die Person arbeitsunfähig geschrieben.
In diesem Szenario kann für Krankheit B eine neue Blockfrist beginnen und damit ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen – allerdings nur dann, wenn Krankheit B unabhängig von Krankheit A ist. Steht B in einem engen Zusammenhang zu A (z. B. eine Folgestörung aufgrund derselben Grunderkrankung), dann wäre es sehr wahrscheinlich, dass es sich um keine neue, eigenständige Krankheit handelt.
Blockfrist kann schnell kompliziert werden
Gerade in Fragen der Krankheitsursachen, ihrer Abgrenzung und in den Details zur Blockfrist kann es sehr schnell kompliziert werden. Beispielsweise muss festgestellt werden, ob eine Krankheit kausal auf einer anderen aufbaut oder ob es sich um verschiedene Ursachen handelt. Diese Unterscheidung kann entscheidend sein für die Bewilligung oder Ablehnung eines neuen Krankengeld-Anspruchs.
Zusätzlich geht es in der Praxis oft um Zeitpunkte: Wenn ein Krankengeldbezug nur für einen Tag oder ein paar Tage unterbrochen wird und in diesem Fenster eine neue Krankheit auftritt, kann das in manchen Fällen den Ausschlag geben für eine mögliche neue Blockfrist.
Wie sollte man vorgehen, um Probleme zu vermeiden?
- Ärztliche Diagnosen genau dokumentieren
Lassen Sie sich bei Diagnosen von Anfang an gut beraten und achten Sie darauf, dass die Krankmeldungen korrekt ausgestellt werden. Sorgfältige ärztliche Befunde und klare Diagnosen sind der Schlüssel, um späteren Diskussionen mit der Krankenkasse vorzubeugen. - Kontakt zur Krankenkasse suchen
Bei Fragen zu Anspruchsdauer und Blockfristen sollten Sie zeitnah mit Ihrer Krankenkasse sprechen. Oft lassen sich Unklarheiten so frühzeitig aus dem Weg räumen. - Professionelle Beratung in Anspruch nehmen
Da es schnell um erhebliche finanzielle Ansprüche gehen kann und die Regelungen komplex sind, ist eine kompetente sozialrechtliche Beratung (beispielsweise über einen Sozialverband oder spezialisierte Rechtsanwälte) häufig sinnvoll. - Rechtzeitig handeln
Wenn Sie merken, dass die 78 Wochen für eine Erkrankung bald ausgeschöpft sind und eventuell eine neue Erkrankung hinzugekommen ist, sollten Sie nicht warten, bis es zu spät ist. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um mögliche Nachteile zu vermeiden.
Neue Krankheit bedeutet nicht automatisch neues Krankengeld
Auch wenn eine zweite Krankheit während eines laufenden Krankengeldbezugs auftritt und somit theoretisch zwei Blockfristen parallel laufen können, führt dies nicht automatisch zu einer Verlängerung des Krankengeld-Bezugs. Entscheidend ist, ob eine neue, unabhängige Erkrankung in einem Zeitraum auftritt, in dem man nicht bereits im Krankengeld steht. Nur dann kann sich ein neuer Anspruch ergeben – und selbst in diesem Fall ist die Beurteilung oft schwierig und hängt von Details ab.
Im Zweifel ist es immer besser, sich von einem Sozialverband beraten zu lassen. Krankenkassen hingegen versuchen Krankengeld Ansprüche abzublocken.




