Pflege-Budget verdoppelt: 3 539 € jährlich – so sichern Sie sich die neue Pflegehilfe

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Pflegende Familienmitglieder können ab 1. Juli 2025 flexibler aufatmen. Die bisher getrennten Budgets für Kurzzeit und Verhinderungspflege verschmelzen zu einem Jahresbetrag von 3 539 €.

Damit steigt nicht nur die Summe, auch Hürden wie Vorpflegezeit oder komplizierte Anträge entfallen. Erfahren Sie, wie Sie die neue Regelung rasch nutzen und welche Stolperfallen dennoch bleiben.

Demografischer Druck zwingt zum Umdenken

Deutschland zählt laut Statistischem Bundesamt rund 5,7 Mio. Pflegebedürftige. Drei Viertel erhalten Hilfe daheim, meist von Ehepartnern oder Kindern. Parallel wächst der Anteil über 80-Jähriger bis 2030 um fast ein Drittel. Ohne gezielte Entlastung drohen Versorgungsengpässe – der Gesetzgeber reagiert jetzt mit dem „Pflegeunterstützungs- und Entlastungspaket 2025“.

Zusammenlegung der Budgets: die wichtigsten Fakten

Bislang standen 1 854 € für Kurzzeit und 1 685 € für Verhinderungspflege zur Verfügung. Beide Beträge konnten nur teilweise kombiniert werden – ein bürokratischer Albtraum. Ab Juli greift ein einziges Konto:

Jahresrahmen: 3 539 €
Nutzbar für stationäre Kurzzeitaufenthalte oder Ersatzpflege zu Hause
Anspruch ab Pflegegrad 2; Wartezeit entfällt vollständig

Sie planen endlich frei, ob der pflegebedürftige Vater zwei Wochen ins Heim geht oder die Nachbarin stundenweise einspringt. Die Kasse prüft nur noch die Gesamtsumme.

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Längere Verhinderungspflege – gleiche Dauer wie Kurzzeitpflege

Die Ersatzpflege im häuslichen Umfeld darf nun acht Wochen pro Jahr betragen. Das entspricht der bisherigen Höchstgrenze der Kurzzeitpflege. Familien gewinnen damit 14 zusätzliche Tage für Urlaub, Reha oder Krankheit.

Höhere Vergütung für helfende Angehörige

Betreut die Schwester oder der Schwiegersohn nicht gewerblich, ersetzt die Pflegekasse künftig das Doppelte des regulären Pflegegelds. Beispiel: Pflegegrad 3 bringt 1 198 € statt bislang maximal 899 €. Dadurch lassen sich Verdienstausfälle gerechter kompensieren.

Halbes Pflegegeld läuft weiter

Während Kurzzeit oder Verhinderungspflege greift, zahlt die Kasse 50 % des monatlichen Pflegegelds. Das deckt Taschengeld der Heimbewohner oder Fahrkosten der Ersatzkraft.

Schon Leistungen genutzt? So wird 2025 angerechnet

Haben Sie vor Juli Leistungen abgerufen, werden die ausgezahlten Beträge vom Gesamtbudget 2025 abgezogen. Ein Beispiel: Bereits erhaltene 600 € reduzieren den neuen Topf auf 2 939 € – den Rest können Sie frei verplanen.

Antrag stellen – digital geht es am schnellsten

Bleibt die pflegebedürftige Person entscheidungsfähig, beantragt sie selbst. Sonst helfen Bevollmächtigte. Fast alle Pflegekassen bieten Onlineformulare; Unterlagen wie Pflegegradbescheid und geplante Zeiträume sollten Sie bereithalten. Tipp der Verbraucherzentrale NRW: gleich bei der Urlaubsbuchung den Antrag starten, um spätere Nachfragen zu vermeiden.

Fällt ein Angehöriger plötzlich wegen Grippe aus, akzeptieren die Kassen rückwirkende Anträge. Voraussetzung: Rechnungen lückenlos aufheben.

Engpässe bei freien Plätzen: clever vorbeugen

Ob Kurzeitpflegebett im Heim oder stundenweise Pflegekraft – regional ist das Angebot oft knapp. Wer früh recherchiert und lokale Pflegestützpunkte kontaktiert, erhöht seine Chancen. Nutzen Sie außerdem private Netzwerke: Aushang im Supermarkt, Kita-Elternchat oder ein Post in der Nachbarschafts-App helfen, spontan Ersatz zu finden.

Steuerliche Entlastung nicht vergessen

Ausgaben, die die Pflegekasse nicht deckt, können als außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Bewahren Sie Quittungen auf und prüfen Sie, ob die Grenze von 20 000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen ausgeschöpft ist – so lässt sich die Netto-Belastung deutlich drücken.

Ausblick: Weitere Reformschritte in Planung

Das Gesundheitsministerium plant, ab 2026 eine Lohnersatzleistung ähnlich dem Elterngeld einzuführen, wenn Angehörige temporär aus dem Job aussteigen – ein längst gefordertes Signal. Auch die Digitalisierung der Antragswege soll 2027 abgeschlossen sein. Leserinnen und Leser profitieren, wenn sie künftige Neuerungen früh kennen und finanzielle Reserven entsprechend anpassen.