Auch bei einer bereits zugestellten Kontopfändung darf die Umwandlung in ein P-Konto erfolgen. Viele Menschen erfahren nämlich von einer Pfändung oft erst, wenn ihr Konto bereits gesperrt wurde. Gerade dann ist die Möglichkeit zur schnellen Umwandlung essenziell, um eine weitere Überschuldung zu vermeiden.
Wird das Konto innerhalb eines Monats nach Zustellung der Pfändung in ein P-Konto umgewandelt, greift der Pfändungsschutz rückwirkend. Das bedeutet, dass sämtliche Geldeingänge ab dem Zeitpunkt der Pfändung im Rahmen der gesetzlichen Freibeträge geschützt sind und somit nicht an die Gläubiger abgeführt werden dürfen.
Welche Fristen sind zu beachten?
Der Gesetzgeber hat Banken und Sparkassen klare Vorgaben gemacht. Nach Einreichung des Antrags auf Umwandlung haben Kreditinstitute maximal drei Geschäftstage Zeit, den Antrag zu bearbeiten. Erfolgt die Umwandlung innerhalb eines Monats nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, ist der Schutz rückwirkend wirksam.
Sobald diese Frist verstrichen ist, greift die Schutzwirkung nur noch für künftige Geldeingänge. Deshalb ist es ratsam, möglichst unverzüglich zu handeln und die zuständige Bank über das Vorhaben zu informieren.
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Rückwirkender Pfändungsschutz
Der rückwirkende Pfändungsschutz ermöglicht eine gewisse finanzielle Planungssicherheit. Betroffene können trotz der Pfändung ihre Miete oder andere existenzielle Rechnungen zahlen, weil ein gesetzlicher Freibetrag vor den Zugriffen der Gläubiger geschützt bleibt.
Dieser Freibetrag berücksichtigt zudem familiäre Aspekte wie Unterhaltsverpflichtungen, sodass niemand unverschuldet in eine noch größere Krise gerät. Das P-Konto soll dazu beitragen, dass Menschen trotz Schulden und Pfändungen weiterhin ein Minimum an finanzieller Selbstbestimmung behalten.
Wie lässt sich das P-Konto sinnvoll im Alltag nutzen?
Auch wenn das P-Konto auf den ersten Blick stark reglementiert erscheint, erfüllt es alle typischen Funktionen eines modernen Girokontos. Es ermöglicht Überweisungen, Daueraufträge und den Bezug einer Bankkarte.
Der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin muss allerdings darauf achten, den zulässigen Freibetrag nicht zu überschreiten, damit die Pfändung nicht doch Teile des Einkommens erfasst. Häufig empfiehlt es sich zudem, frühzeitig Kontakt zur Schuldnerberatung aufzunehmen, um weitere rechtliche und finanzielle Schritte abzuklären.