Schwerbehinderung: Diese Vorteile des blauen Parkausweises kennen die wenigsten

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Der blaue Parkausweis ist in Deutschland Teil einer Reihe von Regelungen, die Menschen mit schweren Mobilitรคtseinschrรคnkungen mehr Selbststรคndigkeit ermรถglichen sollen. Er ist an die Person gebunden, nicht an das Auto. Das bedeutet: Der Ausweisinhaber oder die Ausweisinhaberin kรถnnen sich auch von einer dritten Person fahren lassen.

Ziel ist, Betroffene am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Wer sich auรŸerhalb des Fahrzeugs nur schwer oder gar nicht selbst fortbewegen kann, benรถtigt einen mรถglichst nahe gelegenen Parkplatz.

Diese Parkausweise wurden in enger Abstimmung mit Interessenverbรคnden geschaffen. Nach Angaben des Sozialverbands VdK haben sich vor allem Organisationen, die Behinderte vertreten, lange fรผr diese Sonderrechte eingesetzt.

Das Polizei- und Ordnungsrecht steht Privilegien jedoch grundsรคtzlich skeptisch gegenรผber. Deshalb kamen die Regelungen nur zustande, indem man den Kreis der Anspruchsberechtigten bewusst eng definierte.

Wer erhรคlt den blauen Parkausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis allein reicht nicht. Nach Aussage von Experten des VdK muss eine auรŸergewรถhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG) oder Blindheit (Merkzeichen Bl) vorliegen. AuรŸerdem gelten Menschen mit beidseitigen GliedmaรŸenschรคden infolge von Contergan (etwa bei Phokomelie oder Amelie) als berechtigt.

In solchen Fรคllen besteht die Besonderheit, dass Betroffene sich nur eingeschrรคnkt oder gar nicht eigenstรคndig bewegen kรถnnen.

Merkzeichen aG: Dieses Kรผrzel steht fรผr โ€žauรŸergewรถhnlich gehbehindertโ€œ. Dazu zรคhlen Personen, die nur mithilfe von Rollstuhl, Gehhilfen oder intensiver Unterstรผtzung anderer Menschen kurze Wegstrecken bewรคltigen. Die Gehfรคhigkeit ist stark oder komplett eingeschrรคnkt.

Auch Patienten mit schweren Herz- oder Lungenerkrankungen oder neurologischen Leiden kรถnnen diesen Status erhalten, falls ihr Arzt den Zusammenhang zwischen Krankheit und extrem beschrรคnkter Mobilitรคt bescheinigt.

Merkzeichen Bl: Es betrifft Menschen, deren Sehkraft beidseitig unter 1/50 liegt oder die nahezu vollstรคndig erblindet sind. Auch sie dรผrfen den blauen Parkausweis nutzen, obwohl sie meist selbst kein Fahrzeug fรผhren. Sie brauchen jedoch eine Begleitperson, die sie chauffiert.

Bei den genannten Personengruppen ist das Parken nah am Zielort essenziell, da alternative Verkehrsmittel kaum in Frage kommen.

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Beantragung und benรถtigte Unterlagen

Zustรคndig fรผr die Ausstellung des blauen Parkausweises sind in der Regel das รถrtliche StraรŸenverkehrsamt oder Bรผrgeramt. Die genauen Stellen kรถnnen kommunal variieren. รœblicherweise verlangt die Behรถrde folgende Nachweise:

1. Kopie des Schwerbehindertenausweises mit dem sichtbaren Merkzeichen (aG oder Bl)
2. Bescheid des Versorgungsamtes, falls das Merkzeichen dort bestรคtigt wurde
3. Aktuelles Lichtbild
4. Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

Manche Kommunen erheben eine Bearbeitungsgebรผhr, andere stellen den Ausweis kostenfrei aus. Wer noch kein Merkzeichen aG oder Bl hat, muss dieses beim Versorgungsamt beantragen. Hier leistet der Sozialverband VdK Hilfe, indem er Ratsuchende in sozialrechtlichen Angelegenheiten unterstรผtzt.

Welche Vorteile genieรŸen Inhaber des blauen Parkausweises?

Der wohl bekannteste Nutzen sind die Behindertenparkplรคtze, die mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet sind. Sie sind breiter als normale Stellflรคchen. Das erleichtert das Ein- und Aussteigen mit Gehhilfen oder Rollstuhl. Doch der Ausweis umfasst noch weitere Erleichterungen:

  • Parken bis zu drei Stunden im eingeschrรคnkten Halteverbot (mit Parkscheibe)
  • Kostenfreies Abstellen an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Zeitbeschrรคnkung
  • Berechtigung zum Be und Entladen in FuรŸgรคngerzonen wรคhrend ausgewiesener Zeitrรคume
  • Sonstige Sonderregelungen, die รถrtlich gelten kรถnnen, etwa erweiterte Halteerlaubnisse

Besonders Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sind auf mehr Raum angewiesen, da das Ausladen des Hilfsmittels sonst schnell gefรคhrlich wird. Auch sehbehinderte oder blinde Personen profitieren: Sie gelangen mit Unterstรผtzung ihrer Fahrer oder Begleiterinnen wesentlich sicherer in Praxisrรคume, Theater oder รถffentliche Einrichtungen.

Rechtsfolgen bei Missbrauch: Hohe BuรŸgelder und Abschleppen

Nicht jeder Schwerbehindertenausweis rechtfertigt das Parken auf den ausgewiesenen Flรคchen. Wer ohne den passenden blauen Parkausweis dort parkt, muss mit Konsequenzen rechnen. Laut StraรŸenverkehrsordnung liegt das BuรŸgeld derzeit bei mindestens 55 Euro.

AuรŸerdem erfolgt oft ein Abschleppen, selbst wenn kein sichtbar beeintrรคchtigter Mensch gerade diesen Parkplatz einfordert.

Wichtig: Bereits ein mehr als dreiminรผtiges Halten gilt offiziell als Parken. Wer โ€žnur kurzโ€œ im Geschรคft verschwindet, begeht also einen VerstoรŸ, wenn er auf einem Behindertenstellplatz steht. Rollstuhlfahrerinnen in zweiter Reihe aussteigen zu lassen, setzt sie zusรคtzlich Gefahren aus.

Alternative: Der orangefarbene Parkausweis

Es gibt Fรคlle, in denen Menschen nicht das Merkzeichen aG erhalten, aber dennoch erhebliche Gehbeeintrรคchtigungen haben. Diese Personen kรถnnen unter bestimmten Voraussetzungen einen orangefarbenen Parkausweis beantragen.

Dieser gilt ebenfalls bundesweit, bietet aber weniger weitreichende Privilegien als der blaue Ausweis. Er umfasst zum Beispiel ausgewรคhlte Parkerleichterungen in Zonen mit zeitlicher Beschrรคnkung und ermรถglicht kรผrzere Wege.

Diese Regelung kommt primรคr infrage, wenn ein bestimmter Mindestgrad der Behinderung festgestellt wurde, der jedoch nicht die Kriterien fรผr aG erfรผllt. Entscheidend ist eine deutliche, aber nicht auรŸergewรถhnliche Mobilitรคtseinschrรคnkung.

Konkrete Vorteile fรผr Betroffene

Fรผr Menschen mit stark eingeschrรคnkter Gehfรคhigkeit ist jeder Schritt anstrengend. Die Bequemlichkeit, direkt neben dem Kino oder Arzt parken zu kรถnnen, bedeutet fรผr sie jedoch weit mehr als bloรŸen Komfort: Es ist eine Frage der Selbstbestimmung und der Wรผrde.

Betroffene bleiben aktiv, besuchen kulturelle Veranstaltungen oder bleiben in Kontakt mit Freunden. Sie kรถnnen wichtige Termine wahrnehmen, ohne stรคndige Angst vor endlosen FuรŸwegen oder engen Parklรผcken.

Auch blinde Personen erzielen durch den blauen Parkausweis einen direkten Nutzen. Ihre Begleitung muss nicht weit entfernt parken, wodurch Unsicherheiten auf Bรผrgersteigen oder in stark frequentierten Gegenden reduziert werden. So verkleinern sich die Distanzen im Alltag, was zusรคtzliche Energie fรผr das Wesentliche frei macht.

Werden die Kriterien zukรผnftig ausgeweitet?

Verschiedene Verbรคnde verweisen auf die UN-Behindertenrechtskonvention und deren Forderung nach uneingeschrรคnkter Teilhabe. Dennoch betonen Gerichte immer wieder, dass die Voraussetzungen zum Erhalt des blauen Parkausweises nicht aufgeweicht werden sollen.

Die Ausweitung auf Personen mit schweren Lungen, Herz- oder neurologischen Erkrankungen wurde bereits umgesetzt. Laut verschiedenen Urteilen bleibt das Kernkriterium jedoch die extreme Einschrรคnkung der Gehfรคhigkeit.

Neuwagen oder gerรคumige SUVs rechtfertigen keine Sonderrechte. Entscheidend sind medizinisch nachgewiesene Grรผnde, nicht das persรถnliche Empfinden von Enge oder Komfortbedรผrfnis. Diese strengen Anforderungen beruhen auf der Idee, Privilegien nur denjenigen zu geben, die sie unverzichtbar benรถtigen.