P-Konto: Neue Pfändungsfreibeträge ab Juli 2023

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Die Pfändungsfreibeträge erhöhen sich zum 1. Juli 2023. Die bisherigen Freibeträge auf dem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gelten daher bis zum 30. Juni 2023.

P-Konto schuützt Schuldner

Die neuen Freibeträge auf dem P-Konto gelten ab Juli 2023 gemäß § 850c Absatz 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) in Verbindung mit der Erhöhung des Grundfreibetrags nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Gläubiger können zwar ihre Ansprüche aus Forderungen geltend machen, das P-Konto sorgt aber dafür, dass der Guthabenfreibetrag unangetastet bleibt, weshalb Schuldner dringend ihr bestehendes Girokonto in ein sogenanntes P-Konto bei ihrer Hausbank oder Sparkasse umwandeln sollten.

Neue pfändungsfreie Beträge ab Juli

Bis Ende Juni 2023 gilt noch der pfändungsfreie Betrag für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten (Grundfreibetrag) von derzeit 1.330,16 Euro. Ab dem 1. Juli 2023 erhöht sich der Pfändungsfreibetrag auf 1.402,28 Euro.

Erhöhungsbetrag steigt ebenfalls

Bei bestehender Unterhaltspflicht steigt der Erhöhungsbetrag ebenfalls im Juli von derzeit 500,62 Euro auf 527,76 Euro. Wer für zwei bis fünf Kinder unterhaltspflichtig ist, erhält eine Erhöhung von jeweils 278,90 Euro auf 294,02 Euro. Unterhaltspflicht meint hier auch, wenn die Kinder im

Beispiel zur Berechnung der Freibeträge auf dem P-Konto

Ein Beispiel zur Berechnung der Freibeträge auf dem P-Konto: Ein verheirateter Mann (unterhaltspflichtig, 1 Kind) hat ein Nettoeinkommen von 2.300 Euro. In diesem Fall kann der Gläubiger 185 Euro pro Monat pfänden. Dem Schuldner verbleiben 2.015 € auf dem P-Konto.

Hat der Schuldner für ein weiteres Kind zu sorgen (Unterhaltspflicht), sind noch 30 € pfändbar. Dem Schuldner verbleiben dann 2.270 Euro pro Monat. Wer jedoch Unterhalt schuldet oder Forderungen aus unerlaubter Handlung hat, für den gilt diese Berechnung bzw. der errechnete Freibetrag nicht.

Beispiel 2: Bei einem Paar mit zwei Kindern gilt dann ein Pfändungsfreibetrag von 2520 Euro. Erst Einkommen darüber darf dann gepfändet werden.

Beispiel 3: Ein Single ohne Unterhaltspflichten hat ein Einkommen von 1 790,00 Euro. Ihm werden 271,40 Euro gepfändet.

Beispiel 4: Ein Familienvater mit 3 Kindern verfügt über ein Einkommen von 2610 Euro. Der pfändbare Betrag liegt dann bei 27,58 Euro.

Tabelle zeigt Berechnung der Freibeträge

Die folgende Tabelle veranschaulicht die Berechnung der Freibeträge. Die roten Zahlen geben den Betrag an, der von den Gläubigern gepfändet werden kann. Die grünen Zahlen zeigen den Betrag, der dem Schuldner auf dem P-Konto verbleibt.

Pfändungstabelle ab Juli 2023

Wann kann der Freibetrag auf dem P-Konto erhöht werden?

Der Grundfreibetrag auf dem Pfändungsschutzkonto kann erhöht wenn:

  • wenn der Schuldner mit einer oder mehreren Personen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist (§850 k Abs. 2 Nr. 1a ZPO)
  • wenn Schuldner mehreren Personen Unterhalt zahlt (§850 k Abs. 2 Nr. 1a ZPO)
  • wenn Betroffene Sozialleistungen wie Bürgergeld für Personen entgegennehmen, denen gegenüber Sie nicht zum Unterhalt verpflichtet sind (Bedarfsgemeinschaft) (§850 k Abs. 2 Nr. 1 b ZPO)
  • wenn Schuldner einmalige Sozialleistungen wie Bürgergeld erhält (z.B. Kosten für eine Klassenfahrt oder Kostenerstattungen der gesetzlichen Krankenkasse)
  • wenn der Betroffene Kindergeld für seine Kinder bezieht

Wer erstellt eine P-Konto Bescheinigung?

Damit der Freibetrag erhöht werden kann, benötigen die Betroffenen eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung. Diese wird der Bank oder Sparkasse als Nachweis vorgelegt. Die Bank erhöht dann den Freibetrag und schützt den Zugriff auf diesen zusätzlichen Betrag auch vor Kontopfändungen. Damit der Grundfreibetrag erhöht wird, stellen je nach Bedarf folgende Stellen Bescheinigungen aus:

  • Arbeitgeber
  • Familienkasse
  • Jobcenter
  • Rechtsanwalt
  • Schuldnerberatung

Hinweis: Ein Rechtsanwalt kann für die Ausstellung der Bescheinigung Gebühren verlangen! Behörden hingegen erheben keine Gebühren. Daher empfiehlt es sich, die Bescheinigung wenn möglich bei einer Behörde ausstellen zu lassen.

Gesamte Pfändungstabelle 2023

Die gesamte Pfändungstabelle kann auch hier eingesehen werden: Neue Pfändungstabelle und Pfändungsfreibeträge für 2023 oder auch hier.