Blinde haben nach deutschem Recht Anspruch auf Blindengeld. Das Bundessozialgericht musste entscheiden, ob dieser Anspruch auch fรผr Betroffene gilt, die frรผher in Deutschland lebten und inzwischen ihren Wohnsitz in einem anderen Land der Europรคischen Union haben. Die Richter entschieden, dass dieser Anspruch besteht. (B 9 BL120 R)
Inhaltsverzeichnis
Das Landesblindengeld
Landesblindengeld ist eine gesetzliche Leistung fรผr blinde Menschen. Es gilt unabhรคngig vom Lebensalter, um die durch Blindheit bedingten Mehraufwendungen auszugleichen. Landesblindengeld zahlen die Behรถrden der Bundeslรคnder aus. Deshalb gibt es zum Beispiel ein Landesblindengeld Sachsen oder ein Landesblindengeld Niedersachsen.
Eine weitere Voraussetzung ist in der Regel der gewรถhnliche Aufenthalt im jeweiligen Bundesland, beziehungsweise bei stationรคrem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, wenn die Betroffenen vor der Aufnahme im jeweiligen Bundesland lebten. Das Bundessozialgericht weitete diese Regelung anhand eines konkreten Falls deutlich aus.
Keine Leistungen trotz Erblindung
Die Betroffene lebte in Sachsen. Wenige Jahre vor dem Gerichtsverfahren zog sie nach รsterreich. Sie bezieht dort eine deutsche Rente und ist auch in Deutschland krankenversichert. Als sie nach รsterreich gezogen war, erblindete sie.
Sie versuchte, nach รถsterreichischem Recht Pflegegeld fรผr Blinde zu erhalten. Die dort zustรคndigen Behรถrden lehnten das ab. Deshalb versuchte sie, Blindengeld als deutsche Staatsbรผrgerin zu erhalten.
Deutsche Behรถrden halten รsterreich fรผr verantwortlich
Die Frau beantragte Leistungen nach dem Sรคchsischen Landesblindengesetz. Die zustรคndige Behรถrde in Deutschland lehnte dies jedoch ab und begrรผndete dies damit, dass der EU-Mitgliedstaat, in dem sie wohne, zustรคndig fรผr Leistungen wegen Blindheit sei.
Betroffene scheitert in den ersten Instanzen der Sozialgerichte
Die Erblindete klagte jetzt vor dem Sozialgericht. Doch dieses wies ihre Klage mit derselben Begrรผndung ab. Sie ging in Berufung vor das Landessozialgericht Sachsen, doch auch hier war ihre Klage nicht erfolgreich. Die Richter lieรen allerdings eine Revision vor dem Bundessozialgericht zu wegen der Bedeutung, die diese juristische Frage hatte. Vor der hรถchsten Instanz der Sozialgerichte hatte die Erblindete dann am Ende Erfolg.
Blindengeld entspricht Geldleistungen bei Krankheit
Die Richter am Bundessozialgericht erklรคrten: Leistungen wegen Blindheit seien als Geldleistung bei Krankheit anzuerkennen. Solche seien grenzรผberschreitend zu zahlen. Bei solchen grenzรผberschreitenden Sachverhalten koordiniere die Europรคische Union das anwendbare nationale Recht so, dass Angehรถrige eines Mitgliedsstaats auch nur dem Recht eines Mitgliedsstaats unterliegen.
Was bedeutet das fรผr das Blindengeld?
Dies bedeute bei Geldleistungen wegen Krankheit an Rentner, dass diese nicht dem Wohnmitgliedsstaat unterlรคgen, sondern dem Mitgliedsstaat, in der der bei Krankheit zustรคndige Leistungstrรคger seinen Sitz habe.
Bei deutscher Rente gilt deutsches Rentengeld
Die Betroffene bezรถge eine deutsche Rente und sei bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse Rheinland / Hamburg krankenversichert. Deshalb sei in diesem Fall deutsches Recht anwendbar und es gelte das deutsche Landesblindengeld.




