Ohne Maske kein Zutritt für Obdachlose

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Ohne Maske gibt es Essen nur im Freien: Amtsgericht München weist Klagen eines Obdachlosen ab

Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege dürfen Obdachlosen ohne Maske den Zutritt verweigern – selbst dann, wenn Obdachlose aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Den Belangen des klagenden Obdachlosen stünden die Interessen anderer Besucher und auch der Mitarbeiter gegenüber, die teils zu einer Corona-Risikogruppe gehören, betonte das Amtsgericht München in zwei am Freitag, 7. August 2020, bekanntgegebenen Beschlüssen (Az.: 275 C 12174/20 und 275 C 12175/20).

Schweren Asthma verhindert Maske tragen

Der fast 40-jährige Kläger ist obdachlos und lebt in München. Wegen schweren Asthmas kann er ärztlich bescheinigt keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Zwei Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, eine Essensausgabe und ein Tagestreff für Obdachlose, verwehrten ihm ohne Maske den Zutritt. Essen wurde dem Mann aber auf Wunsch nach draußen gebracht.

Vor Gericht wollte der Obdachlose Zutritt zu beiden Einrichtungen erzwingen. Mit seinen jetzt bekanntgegebenen Beschlüssen vom 17. Juli 2020 wies das Amtsgericht München die Klagen jedoch ab.

Im Grundsatz dürften die privaten Eigentümer ohnehin selbst entscheiden, wen sie in ihre Räume lassen. Der Obdachlose könne auf Einrichtungen der Stadt München ausweichen, die gegebenenfalls zur Aufnahme verpflichtet seien.

Hier seien die private Essensausgabe und der Tagestreff zwar für den Publikumsverkehr geöffnet worden; es gebe aber gute sachliche Gründe, dem Kläger dennoch den Zutritt zu verweigern, befand das Amtsgericht.

Gesundheitliche Belange der Mitarbeiter und anderer Besucher berücksichtigen

Denn die Träger der Einrichtungen müssten auch die Belange ihrer Mitarbeiter und anderer Besucher berücksichtigen. Diese seien oft älter oder gehörten teilweise einer der Corona-Risikogruppen an. Im Tagestreff sei es daher bereits zu heftigen Diskussionen mit anderen Besuchern gekommen. Bei der Essensausgabe sei der Mann zudem nicht vom Essen, sondern nur vom Betreten der Räume ausgeschlossen worden. mwo//mwo

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