Alle neuen Pflegeleistungen für alle Pflegegrade und Zuschüsse in 2025

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Für jeden Pflegegrad haben sich die Pflegeleistungen erhöht.Die neue Tabelle für Pflegeleistungen in 2025 zeigt für jeden Grad, wie hoch die monatlichen oder jährlichen Beträge sind, die ab 1. Januar 2025 gelten.

So wird etwa ersichtlich, dass ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 künftig 347 Euro Pflegegeld erhält, während der Höchstbetrag mit Pflegegrad 5 auf 990 Euro steigt.

Ebenso lassen sich die Pflegesachleistungen – also Zahlungen an einen ambulanten Pflegedienst – ablesen: Sie beginnen bei bis zu 796 Euro (Grad 2) und reichen bis 2 299 Euro (Grad 5). Die Tabelle dient damit als Kompass, um den individuellen Finanzierungsspielraum rasch zu erfassen.

Tabelle: Alle Pflegeleistungen für 2025

Leistung Beträge je Pflegegrad (Stand 1. 1. 2025)
Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen Grad 1: —;

Grad 2: 347 €;

Grad 3: 599 €;

Grad 4: 800 €;

Grad 5: 990 €

Pflegesachleistung (ambulante Dienste) Grad 1: —; Grad 2: bis 796 €;

Grad 3: bis 1 497 €;

Grad 4: bis 1 859 €;

Grad 5: bis 2 299 €

Tages‑ und Nachtpflege Grad 1: —; Grad 2: 720 €;

Grad 3: 1 357 €;

Grad 4: 1 685 €;

Grad 5: 2 085 €

Entlastungsbetrag (monatlich) Grad 1 – 5: 131 €*
Vollstationäre Pflege (Zuschuss zum Heim‑Pflegesatz) Grad 1: —; Grad 2: 805 €;

Grad 3: 1 319 €;

Grad 4: 1 855 €;

Grad 5: 2 096 €

Pflege in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen Grad 1: —; Grad 2 – 5: 15 % des Heimentgelts

(max. 278 €)

Ersatz‑/Verhinderungspflege (Profis) Grad 1: —; Grad 2 – 5: bis 1 685 € pro Jahr
Ersatz‑/Verhinderungspflege (Angehörige) Grad 1: —; Grad 2: bis 520,50 €;

Grad 3: bis 898,50 €;

Grad 4: bis 1 200 €; Grad 5: bis 1 485 €

Kurzzeitpflege (bis 8 Wochen) Grad 1: —; Grad 2 – 5: bis 1 854 € pro Jahr
Gemeinsamer Jahresbetrag*² (Kinder/Jugendliche < 25 J.) Grad 1 – 3: —;

Grad 4 & 5: bis 3 539 €

Pflegehilfsmittel (monatlich) Grad 1 – 5: bis 42 €
Digitale Pflegeanwendungen (monatlich) Grad 1 – 5: bis 53 €
Wohnumfeld‑Verbesserung (je Maßnahme) Grad 1 – 5: bis 4 180 €
Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen (einmalig) Grad 1 – 5: bis 2 613 € (max. 10 450 € pro WG)
Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen (monatlich) Grad 1 – 5: 224 €

* In den Pflegegraden 2 – 5 darf der Entlastungsbetrag nicht für Leistungen der Selbstversorgung (z. B. Waschen, Ankleiden) eingesetzt werden.
*² Ab 1. Juli 2025 wird der gemeinsame Jahresbetrag (Entlastungsbudget) für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 geöffnet.

Warum steigen die Beträge im Jahr 2025 – und reicht das?

Mit dem Pflegeunterstützungs‑ und ‑entlastungsgesetz (PUEG) hat der Gesetzgeber eine pauschale Anhebung fast aller Geld‑ und Sachleistungen um 4,5 Prozent beschlossen.

Damit soll die Dynamisierung, die 2022 ausgesetzt wurde, teilweise nachgeholt werden. Kritiker verweisen allerdings darauf, dass die allgemeine Teuerung in den Jahren 2023 und 2024 deutlich höher lag – sodass die Entlastung für pflegebedürftige Haushalte nur einen Teil der realen Mehrkosten auffange.

Welche Unterstützung gibt es in der häuslichen Pflege?

Pflegegeld honoriert die Eigen‑ und Angehörigenpflege als direkt ausgezahlter Betrag. Pflegesachleistungen dagegen fließen an ambulante Dienste, wenn professionelle Hilfe eingekauft wird. Beide Leistungstypen können kombiniert werden.

Ergänzend steht allen Pflegegraden ein Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat zur Verfügung; er darf zum Beispiel für stundenweise Betreuung, Alltagsbegleitung oder Leistungen der Kurzzeit‑ und Nachtpflege eingesetzt werden.

Besonders sichtbar wird die Spreizung zwischen den Graden bei der Verhinderungspflege: Fällt die Hauptpflegeperson aus, zahlt die Kasse bei Pflegegrad 2 bis zu 1 685 Euro pro Jahr an professionelle Ersatzkräfte oder – in reduzierter Form – an pflegende

Was leistet die teil‑ und vollstationäre Versorgung?

Für Tages‑ oder Nachtpflege stehen künftig 720 Euro monatlich ab Pflegegrad 2 zur Verfügung; in der höchsten Einstufung sind es 2 085 Euro. Muss ein dauerhafter Heimaufenthalt organisiert werden, beteiligt sich die Versicherung je nach Pflegegrad mit 805 bis 2 096 Euro an den pflegebedingten Aufwendungen.

Hinzu kommen stufenweise steigende Leistungszuschläge, die sich nach der Wohndauer bemessen und den wachsenden Eigenanteil abdämpfen sollen. Doch trotz dieser Zuschläge tragen Bewohner weiterhin einen erheblichen Teil der Hotel‑ und Investitionskosten selbst, was insbesondere in Ballungsräumen die finanzielle Belastung hoch hält.

Wie flexibel wird das neue Entlastungsbudget ab Juli 2025?

Die bislang getrennten Töpfe für Kurzzeit‑ und Verhinderungspflege wachsen am 1. Juli 2025 zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3 539 Euro zusammen. Pflegebedürftige können dann selbst entscheiden, ob sie das Geld ganz oder teilweise für eine kurzfristige Heimunterbringung oder für Ersatzpflege daheim nutzen.

Für Familien bedeutet das mehr Planungssicherheit, weil ungeplante Ausfälle der Hauptpflegeperson leichter zu überbrücken sind. Die Neuerung galt bislang nur für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche in den Graden 4 und 5; ab Sommer wird sie für alle Versicherten ab Pflegegrad 2 geöffnet.

Welche Hilfen fördern ein selbstbestimmtes Wohnen?

Neben Geld‑ und Sachleistungen gewährt die Pflegeversicherung bis zu 4 180 Euro pro Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Umbauten.

So lassen sich barrierefreie Duschen oder Treppenlifte finanzieren, ohne dass Haus‑ oder Wohnungseigentümer die Kosten allein tragen müssen.

Wer in eine ambulant betreute Wohngruppe zieht, profitiert einmalig von bis zu 2 613 Euro Anschubfinanzierung sowie von einem monatlichen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 224 Euro.

Darüber hinaus unterstützen Pflegehilfsmittel (bis zu 42 Euro je Monat) und digitale Pflegeanwendungen (bis zu 53 Euro) die Alltagsbewältigung – ein Hinweis darauf, dass Politik und Kassen zunehmend auf technische Assistenzsysteme setzen, um Pflege zuhause zu ermöglichen.

Welche offenen Fragen bleiben für Pflegebedürftige und Angehörige?

Obwohl die Leistungssätze steigen, wächst der Eigenanteil in stationären Einrichtungen weiter. Gleichzeitig fordern Pflegedienste höhere Vergütungen, was den Spielraum bei Sachleistungen einschränkt.

Experten erwarten, dass der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab 2026 erneut steigen könnte, um die wachsenden Ausgaben zu decken.

Wer heute eine Pflegebedürftigkeit absehen kann, sollte daher früh beraten lassen, ob zusätzliche private Vorsorge oder Pflegezusatzversicherungen sinnvoll sind. Entscheidend bleibt, alle verfügbaren Budgets sinnvoll zu kombinieren und die oft komplexen Antragswege rechtzeitig anzustoßen – denn die beste Leistung nützt nichts, wenn sie ungenutzt liegen bleibt.