Geplanter Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente ab 2024

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Ab 2024 soll es einen Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente geben. Allerdings nicht für alle Betroffenen im gleichem Maße. Die Bezüge der Erwerbsminderungsrente stiegen in den letzten Jahren an. 2013 lag eine Brutto-Erwerbsminderungsrente noch im Schnitt bei 678 Euro monatlich, heute sind es durchschnittlich 1065 Euro.

Wie kam es zur Rentensteigerung?

Zum einen wurde die Zurechnungszeit seit 2014 ausgeweitet. Inzwischen gilt sie bis zur Regelaltersgrenze 2018 von 65 Jahren und 8 Monaten. So werden Betroffene, die erstmals eine Erwerbsminderungsrente bekommen, mit jenen gleichgestellt, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze mit ihrem durchschnittlichen Einkommen weiterarbeiteten. Zum andern reduzieren Einkommenseinbußen in den vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht mehr die Rente.

Zuschlag galt nicht für Langzeit-Erwerbsgeminderte

Von dieser positiven Entwicklung profitierten nicht die Langzeit-Erwerbsgeminderten. Diese erhielten lange bei geringerer Versicherungszeit weniger Geld. Da immer nur die Neuzugänge berücksichtigt wurden galt für Langzeit-Erwerbsgeminderte: Je länger die Erwerbsminderung bestand, desto weniger Geld gab es im Monat. Das soll sich jetzt ändern.

Jetzt erhalten auch sie einen Zuschlag. Diesen Zuschlag erhalten alle, deren Erwerbsminderungsrente zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begann. Der Zuschlag tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. Wer dann einen derartigen Rentenanspruch hat, erhält ihn.

Wer bekommt wieviel?

Die Erhöhung der Erwerbsminderung wird in zwei Gruppen gestaffelt: Wer erstmalig zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni. 2014 eine Erwerbsminderungsrente bezog, der bekommt ab Juli 2024 einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Das sind dann etwa 79 Euro durchschnittlich mehr.

Wer zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 erstmals die Rente bezog, erhält einen Zuschlag von 4,5 Prozent. Das sind dann knapp 48 Euro mehr.

Künstliche Hochrechnung

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) betreibt bei Erwerbsminderung eine künstliche Hochrechnung. Wer wegen Krankheit dauerhaft nicht arbeiten kann wird von der DRV so eingestuft, als hätte er die ganze Zeit gearbeitet. Sonst würde die Rente sehr niedrig sein. Die Hochrechnung nennt sich Zurechnungszeit.

Gilt der Zuschlag auch für die Altersrente?

Der Zuschlag gilt auch, wenn sich eine Altersrente direkt an die Erwerbsminderungsrente anschließt. Insgesamt profitieren somit rund drei Millionen Betroffene.

Müssen Betroffene einen Antrag stellen?

Die Rentenversicherung prüft automatisch, ob jemand einen Anspruch auf diesen Rentenzuschlag hat. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch. Betroffene müssen selbst also überhaupt nichts unternehmen.

Warum erst im Juli 2024?

Der Vorlauf bis zum 1.7.2024 ist vom Gesetzgeber gewollt. Die Rentenversicherungsträger sollen sich so auf die Änderungen einstellen können und auch in der Lage sein, diese technisch umzusetzen, was bei einer früheren Umstellung Probleme bereiten könnte.

Zu spät und zu niedrig

Gerade Haushalte, die von Erwerbsminderungsrenten abhängen sind verstärkt armutsgefährdet. Sie brauchen also Soforthilfe und nicht erst in einem Jahr. Zudem, so der Sozialverband VdK, sind die Zuschläge zu niedrig und sollten zumindest doppelt so hoch sein.

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