Bürgergeld-Regelsatz ab 2024 – Neue Zahlen zeigen einen Anstieg

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Jedes Jahr erfolgen die Anpassungen der Bürgergeld Regelbedarfsstufen, die auf den Bestimmungen des § 28a des SGB XII beruht. Das bedeutet, dass die Regelleistungen jedes Jahr neu festgelegt werden.

Neuer Existenzminimumbericht

Die Bundesregierung hat den Existenzminimumbericht veröffentlicht. Aus diesem Bericht geht auch die neue Anpassung der Regelsätze für das Bürgergeld und die Sozialhilfe hervor. Anhand des Berichts kann auch “ungefähr” berechnet werden, wie der Regelsatz ab 1. Januar 2024 angepasst wird.

Formel zur Anpassung der Regelleistungen

Zum 1. Januar 2023 wurde der Bürgergeld-Regelsatz um 53 Euro, auf 502 Euro erhöht. Diese Anpassung geht auf die Vorgaben aus § 28a des SGB XII zurück, der nicht nur die Regelbedarfsstufen fortschreibt, sondern auch erstmals seit der Einführung von Hartz IV eine zusätzliche Komponente zur Abbildung der Inflation beinhaltet. Dieser Ansatz, die steigenden Lebenshaltungskosten mit einzubeziehen, zeigt jedoch einige Unzulänglichkeiten.

Die Anpassung gliedert sich in zwei Schritte. Zunächst erfolgt die Basisfortschreibung, bei der der Zwölfmonatszeitraum vom 1. Juli des Vorvorjahres bis zum 30. Juni des Vorjahres mit den Vorjahren verglichen wird. Für das Jahr 2024 bedeutet dies eine Betrachtung der Preis- und Lohnentwicklung im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 im Vergleich zu 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022. Dieser Schritt bildet die Grundlage für die Berechnung.

Neue ergänzende Fortschreibung

Die ergänzende Fortschreibung stellt den zweiten Schritt dar. Hierbei werden die Preisentwicklungen im zweiten Quartal des Vorvorjahres mit dem zweiten Quartal des Vorjahres verglichen. Dabei fließt ausschließlich der “regelbedarfsrelevante Preisindex” in die Berechnung ein. Diese Methode zielt darauf ab, die inflationsbedingten Preissteigerungen entsprechend zu berücksichtigen.

Die reinen Zahlen zeigen, dass die Teuerungsraten in den letzten Jahren erheblich gestiegen sind. Der Verbraucherpreisindex stieg von Juli 2021 bis Juni 2022 im Durchschnitt um 5,0 Prozent und von Juli 2022 bis Juni 2023 sogar um 7,7 Prozent.

Die Sprünge sind deutlich, jedoch wird erwartet, dass die Anpassung des Bürgergeldes für das Jahr 2024 nicht in demselben Maße steigen wird.

Bürgergeld-Regelsatz ab 2024

Die Bundesregierung geht von einem Anstieg der Regelbedarfsstufen zwischen sechs bis acht Prozent aus, wobei eine Schätzung von 7,0 Prozent gemacht wird. Dies würde bedeuten, dass das Bürgergeld für einen erwachsenen Single um 35,14 Euro erhöht wird, von 502 auf 537 Euro. Obwohl dies eine Erhöhung darstellt, bleibt sie weit hinter den Forderungen einiger sozialer Verbände zurück.

Im Ergebnis hieße dies ab dem 1. Januar 2024:

  • Bürgergeld-Regelsatz für einen erwachsenen Alleinstehenden 537 Euro (100%)
  • Bürgergeld-Regelsatz für erwachsene Partner 483 Euro (90%)
  • Bürgergeld-Regelsatz für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft 18-24 Jahren 430 Euro (80%)
  • Bürgergeld-Regelsatz für Kinder von 14-17 Jahren 456 Euro (85%)
  • Bürgergeld-Regelsatz für Kinder von 6-13 Jahren 375 Euro (70%)
  • Bürgergeld-Regelsatz für Kinder bis 5 Jahren 349 Euro (65%)

Steht die konkrete Höhe schon fest?

Ob die Regelleistungen tatsächlich so ansteigen, wie es der Existenzminimumbericht prognostiziert, ist letztlich auch eine politische Entscheidung. Eine konkrete und abschließende Festlegung der Regelleistungen im Bürgergeld, in der Grundsicherung und in der Sozialhilfe steht daher noch aus. Es gilt aber als sehr wahrscheinlich, dass die Regelsätze in etwa so steigen werden.

Weiterhin Unterdeckung der Regelsätze im Bürgergeld

Der Sozialverband Deutschland hatte bereits Ende 2022 einen monatlichen Aufschlag von 100 Euro gefordert, während die Forschungsstelle des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sogar für 725 Euro Bürgergeld plädierte.

Diese Forderungen verdeutlichen, dass die derzeitige Anpassung immer noch nicht ausreicht, um die steigenden Lebenshaltungskosten, insbesondere bei Lebensmitteln und Energie, angemessen abzudecken.

Bliebe es bei dieser Anpassung des Bürgergeldes, bleibe es auch bei einer Unterdeckung des Bedarfs.