Erhöhte Regelleistungen bereits in diesem Jahr ausgezahlt
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Die neuen Hartz IV Regelsätze für 2020 entfalten ihre Wirkung bereits in diesem Jahr. Die Erhöhung, die eigentlich nur eine leichte Anpassung ist, beträgt 1,88 Prozent. Die ersten Auszahlungen sind noch im Dezember geplant.
Eckregelsatz steigt um 8 Euro
Im Oktober hatte das Bundeskabinett den Verordnungsentwurf vom Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) durchgewunken. Somit stand fest, dass die Regelleistungen angepasst werden. Die Eckregelsatz für Alleinstehende steigt um 8 Euro. Eheleute und Partner in einem Haushalt bekommen 7 Euro mehr im Monat. Für Kinder- und Jugendliche steigen die Sätze jeweils und 5 bzw. 6 Euro.
Die neuen Hartz IV-Regelleistungen ab 2020
Hartz IV Regelsatz 2020 | Hartz IV Regelsatz 2019 | |
Single-Haushalt | 432,00 Euro | 424,00 Euro |
Bedarfsgemeinschaft | 389,00 Euro | 382,00 Euro |
Kinder 14 bis unter 18 Jahre | 328,00 Euro | 322,00 Euro |
Kinder 6 bis unter 14 Jahre | 308,00 Euro | 302,00 Euro |
Kinder 0 bis 5 Jahre | 250,00 Euro | 245,00 Euro |
Auszahlung der neuen Regelleistungen für Januar 2020 bereits im Dezember
Mit der Auszahlung der neuen Regelleistungen kann bereits kurz vor Weihnachten oder zwischen den Feiertagen gerechnet werden, da die Leistungen immer am Monatsende des Vormonats ausgezahlt werden müssen (§ 42 SGB II). Hierfür wurden an die Leistungsberechtigten bereits ein Änderungsbescheid zugesandt.
Pauschale Berechnung der Regelleistungen
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Obwohl die Bedürfnisse eines jeden Einzelnen unterschiedlich sind, werden die Bedarfe pauschal ermittelt und ausgezahlt. Nur über die Mehrbedarfe können Leistungsbezieher höhere Zahlungen erreichen, wenn der Mehrbedarf anerkannt wird. Die Mehrbedarfe orientieren sich prozentual an den Regelleistungen.
Bewusst niedrig gerechnet
Für die Ermittlung wird ein Rechenverfahren verwendet, dass sich statistisch errechnet. Das Rechenverfahren wird schon länger kritisiert. Die Anpassungen werden von Erwerbslosengruppen und Experten als “unureichend” bezeichnet, da sie nicht die aktuelle Wirklichkeit der Preissteigerungen darstellen. Zudem handelt es sich hierbei nicht um eine “Erhöhung”, sondern lediglich um eine “Anpassung”, da die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Sozialrechtsexperten werfen der Bundesregierung vor, dass die Bedarfsrechnung absichtlich zu niedrig bemessen wird. Vor allem die Kinderregelsätze sind deutlich zu niedrig.
Tipp: Falls Ihr Regelbedarf eventuell falsch berechnet wurde, können Sie den Bescheid prüfen!