Schufa will Speicherungsdauer begrenzen – wird auch der Score gekippt?

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Wer einen negativen Schufa-Eintrag hat, bekommt im Alltag oft Probleme bei der Wohnungssuche oder beim Abschluss eines Handyvertrags. Jahrelang werden Daten gespeichert, wenn ein Schuldner Privatinsolvenz anmelden musste. Die Schufa steht deshalb stark in der Kritik, der Bundesgerichtshof (BGH) sollte darüber entscheiden. Der BGH hat das Verfahren nun ausgesetzt und die Schufa ist selbst aktiv geworden.

Schufa-Daten Speicherung auf sechs Monate verkürzt

Die Schufa hat angekündigt, die Daten der Betroffenen nach Abschluss einer Privatinsolvenz künftig nur noch sechs Monate zu speichern. Damit reagiert die Auskunftei auf ein bevorstehendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Die Schufa hat ihre Praxis bereits vor der anstehenden Gerichtsentscheidung geändert und verkürzt ab sofort die Speicherfrist für abgeschlossene Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate. Damit wolle man “Klarheit und Sicherheit für die Verbraucher schaffen”, sagte eine Schufa-Sprecherin gegenüber der “dpa”. Die technische Umsetzung werde allerdings noch einige Wochen in Anspruch nehmen, so die Sprecherin.

Schufa Entscheidung könnte Gerichtsentscheid vorgreifen

Die Schufa-Entscheidung könnte mehreren anstehenden Gerichtsentscheidungen vorgreifen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute Vormittag bekannt gegeben, dass er ein Verfahren vorerst aussetzt, um eine Entscheidung des EuGH in zwei ähnlich gelagerten Fällen abzuwarten.

Dabei geht es um den Fall eines ehemaligen Selbstständigen. Dieser musste 2013 Insolvenz anmelden. Mit einer Verbraucherinsolvenz können sich Privatpersonen von ihren Schulden befreien, auch wenn sie nicht alles zurückzahlen können.

Die sogenannte Restschuldbefreiung wird sechs Monate lang in einem amtlichen Internetportal veröffentlicht. Im Fall des Klägers wurde die Restschuldbefreiung im Jahr 2019 erteilt und im bundesweiten Insolvenzportal eingetragen. Die Schufa hatte die Daten des Mannes abgerufen und gespeichert.

Keine Wohnung wegen Schufa Eintrag

Nach eigenen Angaben bekam der Kläger deshalb keine Mietwohnung und verlangte von der Schufa die Löschung seiner Daten. Die Schufa lehnte dies jedoch ab und berief sich auf ihre Verhaltensregeln, nach denen solche Daten drei Jahre gespeichert und dann automatisch gelöscht werden. Sie sind also bei der Schufa deutlich länger verfügbar als im öffentlichen Register.

Derzeit die 3-Jahresregel für Löschungen aus der Schufa, bei:
– Forderungen nach deren Erledigung
– Voranschriften
– Daten aus den Schuldnerverzeichnissen
– Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren nach deren Beendigung

Der Betroffene hatte seine Klage gegen die Schufa beim Bundesgerichtshof eingereicht. Der Bundesgerichtshof prüft nun, ob eine gesetzliche Sonderregelung für Auskunfteien überhaupt erforderlich ist, da die EU-Datenschutz-Grundverordnung seit Mai 2018 keine solche Regelung mehr vorsieht.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden, das einen ähnlichen Fall wie der BGH zu entscheiden hat, hat dem EuGH bereits Fragen zur Auslegung des europäischen Rechts vorgelegt. Das Urteil aus Luxemburg steht allerdings noch aus und viele Fragen sind noch nicht beantwortet.

Längere Speicherung dürfte bald der Vergangenheit angehören

Dennoch deuten die Signale aus Luxemburg darauf hin, dass eine längere Speicherfrist bei Auskunfteien bald der Vergangenheit angehören wird. Vor knapp zwei Wochen hat der zuständige Generalanwalt am EuGH sein Gutachten vorgelegt und darin bezweifelt, dass die Schufa Daten über Restschuldbefreiungen nach einer Insolvenz länger speichern darf als das öffentliche Register. Die europäischen Richter sind an dieses Gutachten zwar nicht gebunden, orientieren sich aber häufig daran.

Kommt auch das Aus für den Schufa-Score?

Ein EuGH-Gutachter, hatte zudem festgestellt, dass die Erstellung von Score-Werten für die Kreditwürdigkeit durch die Schufa gegen das Europarecht verstößt.

Die Bewertung der Bürger erfolgt auf Basis eines „Scores“. Dazu werden nicht nur die Finanzdaten herangezogen, sondern Vergleichsgruppen nach Alter, Geschlecht, Namen und Wohnort gebildet, um „möglichst zuverlässige Prognosen“ darüber abgeben zu können, wie zahlungsfähig eine Person ist.

Ironischerweise erteilt die Schufa auch Ausunft, wenn sie keine Informationen über die Betroffenen hat. Dann prüft sie einfach das Wohnumfeld und schlussfolgert daraus eine Bewertung. Wie genau diese Bewertungen zustande kommen, ist bis heute ein Betriebsgeheimnis der Schufa.

Dies könnte nun aber weitere Probleme für die Schufa bedeuten, da private Auskunfteien wie die Schufa häufig von Banken, Telekommunikationsdiensten oder Energieversorgern genutzt werden, um eine Einschätzung der Kreditwürdigkeit einer Person zu erhalten. Ein Urteil zum Score wird in einigen Monaten erwartet.

Kritik vom Wohlfahrtsverband

Drastische Worte zur Ankündigung der Schufa, Daten künftig kürzer speichern zu wollen, fand der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, auf Twitter: “Jetzt will aber hoffentlich keiner, dass wir jubeln oder? Diese Datenkrake SCHUFA gehört aufgelöst.”