Das Bürgergeld wird durch die von der CDU/CSU propagierte „Neue Grundsicherung“ ersetzt. Keineswegs neu ist die zwischen Union und SPD vereinbarte Berechnung des Regelsatzes. Im Gegenteil: Es handelt sich um die ungenügende Methode, die bei Hartz IV angewandt und beim Bürgergeld durch ein flexibleres Modell abgelöst wurde.
Nur alle fünf Jahre wird der Regelbedarf neu berechnet
Dieses Modell orientierte sich an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Diese fand alle fünf Jahre statt. Sie ermittelte die realen Verbrauchsangaben der einkommensschwächsten 15 bis 20 Prozent der Haushalte.
Wörtlich schrieb 2014 das Bundesverfassungsgericht: „Der Gesetzgeber entschied, sich bei Einpersonenhaushalten nicht wie zuvor an den unteren 20 % der nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten Einpersonenhaushalte mit Ausnahme der Haushalte im Fürsorgeleistungsbezug, sondern an den unteren 15 % als Referenzhaushalte zu orientieren. In den Familienhaushalten hat er den Regelbedarf von Erwachsenen ebenfalls auf dieser Grundlage von 15 % festgesetzt, den Regelbedarf für Kinder und Jugendliche demgegenüber aus den Verbrauchsausgaben der unteren 20 % der Familienhaushalte ermittelt.“
Der Gesetzgeber entwarf nach diesen Werten einen statistischen Warenkorb. Darin waren tägliche Ausgaben wie Lebensmittel, Kleidung, Nahrung, Wohnung, Kommunikation und Freizeit enthalten.
Der Regelbedarf wurde zwar jährlich angepasst, ausgerichtet an der Inflation und der Entwicklung der Nettolöhne. Doch durch die Orientierung an der alle fünf Jahre stattfindenden Stichprobe wurden real steigende Kosten der Lebenshaltung nur mit größerer Verzögerung einbezogen.
Existenzielle Not während der COVID-19 Pandemie
Durch diese unzureichende Berechnung konnten die finanziell Schwächsten der Gesellschaft während der Corona-Pandemie in vielen Fällen das Existenzminimum nicht mehr decken. Denn unvorhergesehen stiegen schnell und stark die Preise für Energie, Lebensmittel und Wohnen.
Schnelle Anpassung ist Pflicht des Gesetzgebers
Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2014 den Gesetzgeber verpflichtet, bei unerwarteten Preiserhöhungen unverzüglich die Regelbedarfe zu erhöhen, um solchen Notsituationen vorzubeugen (1 BvL 10/12).
Bessere Berechnung beim Bürgergeld
Das Bürgergeld enthielt eine realistischere Berechnung der Regelsätze als das Hartz-IV-Modell. So berücksichtigt das Bürgergeld jährlich die Inflationsentwicklung, und dadurch kann der Regelsatz direkter an Preissteigerungen angepasst werden.
Warum die Rückkehr zur Hartz-IV-Berechnung?
Es lässt sich nur mutmaßen, warum eine Berechnung, die vorherige Fehler korrigiert, jetzt durch den fehlerhaften Vorgänger ersetzt werden soll. Vermutlich liegt es an dem, was die FDP immer wieder an die Wand malte, als sie noch in der Ampel-Regierung saß: Die Entwicklung der Inflation wurde durch die Bundesregierung als höher angesehen, als sie ausfiel.
Die Regelsätze sind zu niedrig
Aus Sicht der CDU/CSU bedeutet das: Bürgergeld-Bezieher bekamen „zu hohe Regelsätze“. Die Realität sieht allerdings anders aus. Trotz der inflationsbedingten Erhöhung der Regelsätze liegen diese nach wie vor weit unter dem, was Sozialverbände akribisch als menschenwürdiges Existenzminimum berechneten.
2022 / 2023 erlitten viele Leistungsberechtigte deshalb bittere Not und waren auf die Tafeln angewiesen, um überhaupt regelmäßig essen zu können.