Nach Schikane: Prozess gegen Hartz IV-Betroffene

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Solidarität erwünscht: Hartz IV Bezieherin aufgrund einer Strafanzeige durch eine Jobcenter-Mitarbeiterin vor Gericht

09.04.2012

Relativ unbemerkt von der Öffentlichkeit kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen in den Hartz IV Ämtern – bis hin zu psychischer und/oder physischer Gewalt in beide Richtungen. Nun steht eine Arbeitslosengeld II-Bezieherin vor Gericht, der Beleidigung seitens der Behördenmitarbeiterin vorgeworfen wird.

Viele Betroffene kennen Schikanen in den Jobcentern. Wer sich wehrt, erleidet nicht selten weitere Benachteiligungen durch zuständige Sachbearbeiter. Sicher, es gibt viele Jobcenter-Mitarbeiter, die wirklich bemüht sind und tatsächlich helfen wollen. Doch der äußere Rahmen, miese Arbeitsbedingungen und etliche Vorgaben lassen viele Mitarbeiter zu mit der Zeit zu "Funktionsmaschinen" werden, die nicht mehr den Menschen vor sich sehen, sondern nur noch eine "nervende BG-Nummer", die möglich schnell und kostensparend abgearbeitet werden muss. Nicht umsonst mahnen Erwerbslosen-Gruppen immer wieder, bei jedem Termin im Amt einen Beistand mitzunehmen.

Am 11. April 2012 wird in Mannheim eine Beleidigungsklage gegen eine Hartz IV-Betroffene verhandelt. Die Beklagte hatte sich von einer ARGE-Mitarbeiterin schikaniert gefühlt und ihr öffentlich unter Namensnennung dienstliches Fehlverhalten vorgeworfen. Welche Gründe das haben kann wird beispielhaft von der MDR Sendung "Exakt" hier beschrieben. Darin kommen auch Prof. Stefan Sell und Heinrich Alt; Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), zu Wort. Tenor: ein Teil der Mitarbeitenden kommt aus fachfremden Bereichen, sie erhalten kaum eine Schulung (Alt: „Learning bei Doing“), nach der Einarbeitung endet bald die befristete Anstellung. Folge: Frustriert, schlecht motiviert und gereizt. Bei den von solchem Tun Betroffenen werden Hoffnungen vernichtet und die Existenzgrundlage entzogen.

Hiermit dokumentieren wir einen Aufruf mit dem Titel: "Solidarität erwünscht: Arbeitslose Frau setzt sich gegen eine Strafanzeige der Behörde zur Wehr":

Die erwerbslose Diana H. ist angeklagt. Sie erhielt von einer ARGE-Mitarbeiterin eine Strafanzeige wegen „Beleidigung“ verpasst. Grund: Diana H. hatte sich von der ARGE-Sachberarbeiterin schikaniert gefühlt, dieses dienstliche (Fehl-) Verhalten bzw. den Vorgang öffentlich gemacht und dabei auch den Namen der Sachberarbeiterin genannt. Daraufhin erhielt die Betroffene eine Strafanzeige durch die Sachbearbeiterin. Diana H. wiederum hat dann umgekehrt eine Strafanzeige gegen die Behördenmitarbeiterin wegen dienstlichen Fehlverhaltens erhoben. Diese Strafanzeige wurde allerdings von der Staatsanwaltschaft Mannheim bisher nicht zur Kenntnis genommen.

Bei der anberaumten Verhandlung im Amtsgericht Weinheim hat Diana H. eine Zeugin geladen; dabei handelt es sich wohl um die ARGE-Mitarbeiterin, die für die Strafanzeige gegen die erwerbslose Diana H. verantwortlich ist. Mit der Benennung dieser geladenen Zeugin will Diana H. auch darlegen, dass es sich bei dem juristischen Vorgehen der Behörde gegen Sie um ein Politikum handelt.

Erwerbslosen-Aktivisten rufen dazu auf, an der Verhandlung unterstützend teilzunehmen. Die Hauptverhandlung findet am Mittwoch, den 11. April 2012 um 13:00 Uhr im Amtsgericht Weinheim, Ehretstr. 11, Weinheim (EG, Saal 06) statt.

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