Mit Mietobergrenzen bei Hartz IV sparen

Lesedauer 2 Minuten

Wie Kommunen durch zu niedrige Mietobergrenzen bei Hartz IV sparen

20.03.2015

Wer Hartz IV, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter bezieht, lebt am Rande des Existenzminimums. Jeder Cent weniger bringt die Betroffenen in finanzielle Notlagen. Die gezielten Einsparmaßnahmen einiger Kommunen bei den Unterkunftskosten haben somit verheerende Auswirkungen auf die Betroffenen. Die Online-Ausgabe von „Junge Welt“ berichtet über die Tricks des Landkreises Börde in Sachsen-Anhalt, der durch ein vermeintlich „schlüssiges Konzept“ zur Berechnung der Mietobergrenzen viel zu niedrige Unterkunftskosten an die Leistungsberechtigten zahlt.

Als angemessen geltende Mietobergrenzen im Landkreis Börde sind zu niedrig
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Kommunen selbst entscheiden, welche Mietobergrenzen für Bezieher von Hartz IV, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter als angemessen gelten – vorausgesetzt sie haben den Berechnungen ein „schlüssiges Konzept“ zugrunde gelegt. Genau das bietet die Hamburger Firma „Analyse & Konzepte GmbH“ an, wie die Zeitung berichtet.

Ein solches Konzept führt jedoch im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt dazu, dass die Hilfebedürftigen bis zu 16 Prozent weniger für die Miet- und Heizkosten vom Leistungsträger erhalten als im Wohngeldgesetz festgesetzt. Damit bleibt der Landkreis der Zeitung zufolge bis zu 25 Prozent unter den Vorgaben des Bundessozialgerichts. Für die Bezieher von Sozialleistungen hat das fatale Folgen. Häufig finden sie keine passende Wohnung, so dass sie letztlich Teile der zu hohen Miete von ihrem Regelsatz bestreiten müssen und zu wenig Geld für ihren Lebensunterhalt haben.
Gemäß Mietstufe 1, die im ländlichen Raum gilt, steht einem Ein-Personen-Haushalt laut Wohngeldtabelle eine maximale Bruttokaltmiete in Höhe von 292 Euro zu. Zum Vergleich: Der Höchstwert laut BSG liegt bei 329 Euro. Im Landkreis Börde erhalten die Leistungsberechtigten aber lediglich bis zu 266 Euro. Bei Mietstufe 2 (Kleinstädten) erhalten Zwei-Personen-Haushalte 86 Euro und Drei-Personen-Haushalte 110 Euro weniger, als vom BSG vorgesehen. Bei sechsköpfigen Familien ist der Unterschied mit 177 Euro der Zeitung zufolge besonders gravierend. Recherchen hätten zudem ergeben, dass in drei Städten des Landkreises lediglich sechs Angebote bei Wohnungsgesellschaften den geforderten Kriterien entsprochen hätten.

„Schlüssiges Konzept“ für Mietobergrenzen als Sparmaßnahme
„Niedrige Obergrenzen und Pauschalen dienen vor allem dem Einsparen von Leistungen durch die Hintertür“, sagte eine Jobcenter-Mitarbeiterin, die anonym bleiben möchte, gegenüber der Zeitung. Ihren Schätzungen zufolge ist „ein Drittel der Bedürftigen von einer Mietkürzung betroffen“. Das Jobcenter fordert Leistungsbezieher auf, in eine kostengünstigere Wohnung umzuziehen, wenn sie in einer „nicht angemessenen“ Wohnung leben. Nach Ablauf einer Frist zahlt das Amt nur noch die angemessene und nicht mehr die tatsächliche Miete, wenn der Betroffene keine billigere Unterkunft gefunden hat.

Der Zeitung zufolge sind derzeit mehrere Verfahren bezüglich der Mietobergrenzen für den Bördekreis am Sozialgericht Magdeburg anhängig. (ag)

Bild: Günther Gumhold / pixelio.de

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...