Schimmel und defekte Heizung in Hartz IV-Wohnung

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Hartz IV: Jobcenter lässt sechsköpfige Familie in maroder Wohnung leben

19.03.2015

Eine sechsköpfige Familie aus Essen muss seit zwei Jahren in einer 83-qm-Wohnung mit groben Mängeln wie einer defekten Heizung und Schimmel im Bad leben. Weder der Vermieter, der abgetaucht ist, noch das Jobcenter helfen der Familie. Über den Fall berichtet die Online-Ausgabe der „WAZ“.

Schimmel und Risse durch Wasserschaden werden nicht beseitigt
Seit sieben Jahren lebt die Familie, die Hartz IV bezieht, in dem Nachkriegsbau in Bredeney. Drei der vier Kinder besuchen eine Schule in der Nähe, Einkaufsmöglichkeiten und öffentliche Verkehrsmittel sind ebenfalls nicht weit entfernt. Die sechs Essener leben gerne dort – wenn nur die Wohnungsmängel endlich beseitigt würden. Seit zwei Jahren muss sich die Familie mit einer defekten Heizung, mit Schimmel im Bad und Rissen in den Wänden herumschlagen. Denn niemand beseitigt die Mängel. Der Vermieter ist abgetaucht, die Miete, die das Jobcenter übernimmt, wird deshalb jeden Monat direkt an die Bank überwiesen. Zwar ist die Zwangsversteigerung für die Wohnung bereits beantragt, jedoch wurde bislang kein Zwangsverwalter eingesetzt. „Das hätte uns geholfen, denn dieser hätte die gleichen Pflichten wie ein Vermieter“, erläutert Siw Mammitzsch von der Mietergemeinschaft gegenüber der Online-Ausgabe der Zeitung, an die sich die Familie in ihrer Verzweiflung gewandt hat.

Als die Heizung im vergangenen Jahr für mehrere Monate defekt war, ging die Mietergemeinschaft in Vorleistung und bezahlte die dringend notwendige Reparatur. Das war jedoch eine Ausnahme. Der Mieter-Verein bekam das Geld damals in Ansprache mit dem Jobcenter aus den Mietzahlungen zurück.

Jobcenter lässt Familie im Stich
Der Schimmel im Bad und die Risse in den Wänden müssten auch dringend beseitigt werden, aber wer soll die Kosten dafür übernehmen? Ein Gutachter der Mietergemeinschaft erklärte, dass vor einer Schimmelsanierung zunächst ein Leitungsschaden behoben werden muss. Die Familie wandte sich auch an das Jobcenter. Das Amt hält sich jedoch raus. Das sei Privatsache. Mammitzsch hatte angeregt, dass das Jobcenter für die Reparatur der defekten Rohrleitungen in Vorleistung gehen und dafür die Miete einbehalten könnte. Das sei günstiger als ein Umzug in eine andere Wohnung, argumentierte er. Doch das Jobcenter lehnte ab. „Rechtlich ist das nicht möglich. Eine Sanierung der Bausubstanz ist Sache des Vermieters“, so eine Sprecherin gegenüber der Zeitung.

Es scheint, als bleibt der Familie nichts anderes übrig als sich eine neue Wohnung zu suchen. Aber auch das gestaltet sich problematisch, da es kaum größere Sozialwohnungen in Essen gibt. Das Jobcenter muss nur im äußersten Notfall tätig werden, wenn beispielsweise Obdachlosigkeit droht.

Die letzte Hoffnung der Familie ist nun die städtische Wohnungsaufsicht, die Mammitzsch bereits angeschrieben hat. (ag)

Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

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