Mit der Rente sparen: 8 Steuertipps vom Experten

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Es gibt zahlreiche Abzugsmöglichkeiten, die Rentner in ihrer Steuererklärung nutzen können, um bei der Rentensteuer zu sparen. Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt zeigt 8 Tipps, wie Rentner ihre Steuerlast senken können.

1. Krankheitskosten: Außergewöhnliche Belastungen absetzen

Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Hierzu zählen auch rezeptfreie Medikamente, für die ein Rezept vorliegen muss, sowie verordnete Heilmittel wie Massagen oder Krankengymnastik. Auch Kosten für Heilpraktiker können steuerlich abgesetzt werden.

Bei einem Krankenhausaufenthalt, bei dem Patienten eine Eigenbeteiligung von zehn Euro pro Tag leisten müssen, können diese Beträge ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden.

Auch für Kuren oder Reha-Maßnahmen, die von der Krankenkasse genehmigt wurden, gilt das.

Bei freiwilligen Kuren können die Eigenanteile für medizinische Maßnahmen abgesetzt werden, dafür wird ein amtsärztliches Attest benötigt.

2. Kapitalerträge: Freistellungsaufträge und Altersentlastung optimal nutzen

Kapitalerträge sollten immer vollständig in der Steuererklärung angegeben werden.

Nur so kann das Finanzamt prüfen, ob Ihnen eine Rückerstattung zusteht, etwa wenn zu viel Kapitalertragsteuer abgeführt wurde. Da die Bank den Altersentlastungsbetrag nicht automatisch berücksichtigt, kann dieser nur im Rahmen der Steuererklärung über das Finanzamt gewährt werden.

Rentner sollten auch darauf achten, ihre Freistellungsaufträge korrekt zu setzen:

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt für Ledige maximal 1.000 Euro, für Ehepaare 2.000 Euro.

3. Werbungskosten: Höhere Ausgaben nachweisen und profitieren

Vom steuerpflichtigen Teil der Rente wird vom Finanzamt eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro automatisch abgezogen. Fallen die Ausgaben höher aus, sollten diese in der Anlage R der Steuererklärung nachgewiesen werden.

Hierzu zählen Steuerberatungskosten, Beiträge zu Gewerkschaften, Rechtsberatungskosten sowie Prozesskosten im Zusammenhang mit Rentenansprüchen.

Auch die pauschalen Kosten für die Kontoführungsgebühren eines Girokontos, auf das die Rente überwiesen wird, können abgesetzt werden.

4. Haushaltshilfen und Handwerker: Steuerermäßigungen clever nutzen

Hausarbeiten wie Putzen, Waschen, Kochen oder Gartenpflege, aber auch Pflege- und Betreuungsleistungen, die erbracht werden, können steuerlich geltend gemacht werden.

Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse gibt es eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 4.000 Euro im Jahr. Wird die Haushaltshilfe oder der Gärtner jedoch als Minijobber beschäftigt, reduziert sich der absetzbare Höchstbetrag auf 510 Euro.

Zusätzlich können Sie Handwerkerleistungen, die Renovierungs-, Instandsetzungs- oder Erhaltungsmaßnahmen betreffen, steuerlich absetzen. Auch hier sind 20 Prozent der Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten absetzbar, allerdings bis maximal 1.200 Euro jährlich. Barzahlungen erkennt das Finanzamt hierbei jedoch nicht an.

5. Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung: Steuererklärung vereinfachen

Für Menschen mit Behinderung gibt es spezielle Pauschbeträge, die den Aufwand der Einzelnachweise in der Steuererklärung reduzieren.

Diese Pauschbeträge wurden seit 2021 verdoppelt und richten sich nach dem Grad der Behinderung (GdB).

Ab einem GdB von 20 beträgt der Pauschbetrag 384 Euro. Personen, die aufgrund ihrer Behinderung als hilflos gelten, können einen besonders hohen Pauschbetrag von 7.400 Euro beantragen. Dieser gilt auch für Blinde und Taubblinde, betont Anhalt.

6. Altersentlastungsbetrag: Ein zusätzlicher Steuerfreibetrag für Senioren

Rentner, die das 64. Lebensjahr vollendet haben, können den Altersentlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Dieser Freibetrag gilt nur für Einkünfte wie Mieten, Kapitalerträge oder Einkünfte aus einer aktiven Beschäftigung, nicht aber für Renten oder Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten.

Die Höhe des Entlastungsbetrags richtet sich nach dem Jahr, in dem das 64. Lebensjahr vollendet wurde. Für das Jahr 2024 beträgt der Entlastungsbetrag 13,6 Prozent der begünstigten Einkünfte, maximal jedoch 646 Euro, so Anhalt.

7. Vorsorgeaufwendungen: Kranken- und Pflegeversicherungen absetzen

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzbar. Diese Posten lassen sich in der Regel direkt dem Rentenbescheid entnehmen.

Auch Beiträge zu privaten Krankenversicherungen, Sterbegeldversicherungen sowie Unfall- und Haftpflichtversicherungen (z.B. für PKW, Haustiere oder den privaten Bereich) können geltend gemacht werden.

8. Kirchensteuer und Spenden: Vorteile für Spender

Die gezahlte Kirchensteuer kann als Sonderausgabe in der Steuererklärung abgesetzt werden, rät der Sozialrechtsexperte.

Ebenso sind Spenden an kirchliche, mildtätige oder gemeinnützige Organisationen steuerlich absetzbar. Für Spenden bis 300 Euro reicht ein einfacher Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Bei höheren Beträgen ist eine Spendenbescheinigung erforderlich.