Wer eine Rente bezieht kann auch das Krankengeld beziehen? Diese Frage erreichte unsere Redaktion. Daher gehen wir in diesem Artikel einmal auf diese Fragestellung ein.
Krankengeld dient in der Regel dazu, erwerbstรคtige Menschen finanziell abzusichern, wenn sie lรคnger als sechs Wochen arbeitsunfรคhig sind. Doch wie verhรคlt es sich, wenn jemand bereits im Ruhestand ist und eine Rente bezieht?
Wer hat Anspruch auf Krankengeld?
Erwerbstรคtige, die gesetzlich krankenversichert sind, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld.
In der Regel tritt der Krankengeldanspruch nach sechs Wochen Arbeitsunfรคhigkeit ein, wenn der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung mehr leistet. Die Krankenkasse รผbernimmt dann die finanzielle Unterstรผtzung und zahlt Krankengeld, um Einkommensausfรคlle zu kompensieren.
Wie verhรคlt es sich fรผr Rentner?
Fรผr Rentnerinnen und Rentner รคndert sich die Situation. Obwohl sie weiterhin Beitrรคge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, haben sie in den meisten Fรคllen keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.
Dies gilt insbesondere fรผr die gรคngigen Rentenarten wie die Altersrente und auch die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Sobald der Rentenbezug beginnt, endet in der Regel auch der Anspruch auf Krankengeld.
Die gesetzliche Grundlage hierfรผr findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB V, ยง 50). Hier ist festgelegt, dass der Anspruch auf Krankengeld mit dem Beginn des Rentenbezugs erlischt.
Der Grund hierfรผr liegt in der Tatsache, dass das Krankengeld dazu dient, Verdienstausfรคlle zu kompensieren โ eine Situation, die fรผr Rentnerinnen und Rentner, die nicht mehr erwerbstรคtig sind, nicht mehr zutrifft.
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Gibt es Ausnahmen?
Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen Rentner weiterhin Anspruch auf Krankengeld haben. Dazu zรคhlen spezielle Konstellationen wie befristete Renten oder eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
In solchen Fรคllen kann der Anspruch auf Krankengeld unter Umstรคnden fortbestehen. Jedoch gilt dies nur fรผr einen begrenzten Zeitraum und unter strengen gesetzlichen Vorgaben.
Auch bei Personen, die eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder eine Teilrente wegen Alters erhalten, kann das Krankengeld in bestimmten Fรคllen gekรผrzt, aber nicht vollstรคndig ausgeschlossen werden. Hier wird die Rentenzahlung mit dem Krankengeld verrechnet, um eine Doppelleistung zu vermeiden.
Was passiert, wenn der Krankengeldanspruch und die Rente zusammenfallen?
Sollte der Krankengeldanspruch zeitgleich mit dem Rentenbeginn eintreten, besteht laut ยง 50 SGB V kein Anspruch mehr auf Krankengeld. In solchen Fรคllen kann es sogar dazu kommen, dass die Krankenkasse das bereits gezahlte Krankengeld zurรผckfordert, sofern sich die Auszahlung mit dem Rentenbeginn รผberschneidet.
Ein Praxisbeispiel verdeutlicht dies: Wenn ein Versicherter am 15. Mรคrz krankgeschrieben wird und Krankengeld bezieht, aber ab dem 1. April seine Altersrente antritt, endet der Krankengeldanspruch mit dem 31. Mรคrz.
Wurde Krankengeld dennoch รผber diesen Zeitpunkt hinaus gezahlt, kann dieses nicht zurรผckgefordert werden, da der Anspruch auf Krankengeld an dem Tag endet, an dem die Rente beginnt.
Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung
Die rechtlichen Grundlagen zum Krankengeld und seiner Verrechnung mit Rentenleistungen sind klar geregelt.
Der Ausschluss oder die Kรผrzung des Krankengeldes basiert auf ยง 50 SGB V. Dieser regelt, dass der Krankengeldanspruch mit dem Beginn bestimmter Renten endet. Eine Ausnahme besteht, wenn die Rente befristet ist, etwa bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente.
Hier endet der Krankengeldanspruch, sobald die befristete Rente gezahlt wird. Zudem mรผssen Versicherte bei Rentenzahlungen aus dem Ausland oder vergleichbaren auslรคndischen Rentenleistungen aufpassen, da diese ebenfalls das Krankengeld beeintrรคchtigen kรถnnen.
Ergebnis: Nur in seltenen Konstellationen Anspruch auf Krankengeld bei einer Rente
Fรผr die meisten Rentnerinnen und Rentner gilt: Mit Beginn des Rentenbezugs endet der Anspruch auf Krankengeld.
Auch wenn weiterhin Beitrรคge zur Krankenversicherung gezahlt werden, greift das Krankengeld nicht mehr, da es vorrangig eine Leistung fรผr Erwerbstรคtige ist. In wenigen Ausnahmefรคllen, wie bei befristeten Renten oder teilweiser Erwerbsminderung, kann es zu einer Kรผrzung des Krankengeldes kommen, doch auch hier ist die Leistung stark eingeschrรคnkt.