CDU-Minister wollen wieder 100 Prozent Sanktionen bei Hartz IV

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Teile der CDU fordern trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts wieder Sanktionen von 100 Prozent einzuführen. Angeführt wird diese Initiative von den Arbeitsministern aus NRW, Baden-Württemberg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern. Dass sie mit ihrer Forderung gegen die Verfassung verstoßen, spielt offenbar keine Rolle.

Totalsanktionen bei Weigerung einer Arbeitsstelle

In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern die Arbeitsminister aus NRW, Baden-Württemberg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern die Beibehaltung von Vollsanktionen. “Wenn eine verweigerte Mitwirkung keine Folgen hat, läuft das System leer”, sagte der Arbeitsminister aus NRW, Karl-Josef Laumann (CDU), in Düsseldorf. Ihrer Rechtsauffassung nach, würde ein kompletter Wegfall der Hilfeleistungen auch vor dem Bundesverfassungsgericht standhalten.

Derzeit erarbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales neue Gesetzesregelungen. Nach dem Urteil in Karlsruhe ist das Ministerium dazu angewiesen, neue Richtlinen für Sanktionen gegen Hartz IV Beziehende zu schaffen. Bislang ließen die ersten Verlautbarungen vermuten, dass die Sanktionshöhen auf 30 Prozentige Leistungskürzungen beschränkt bleiben.

Die Union will sich nun dafür einsetzen, das auch Sanktionshöhen darüberhinaus möglich werden. Der NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat sich mit seinen Amtskollegen auf entsprechende Grundlinien geeinigt. Darin enthalten Totalsanktionen, wenn sich Hartz IV Beziehende weigern, angebotene Arbeitsstellen anzunehmen, so ein Spreches des Arbeitsministeriums in Düsseldorf.

Für andere Vergehen, wie versäumte Termine, sollen die Regelleistungen in dem vorgestellten Papier um maximal 30 Prozent gemindert werden. Hierfür sollten auch keine Altersbegrenzungen, wie bislang, gelten. Auch andere Kriterien sollen demnach keine Rolle mehr spielen.

Regressiver Rückgriff

Sebastian Bertram von “Gegen-Hartz” sieht in dem neuerlichen Vorstoß einen regressiven Rückgriff. “Wer Menschen zu Arbeit zwingen will, fordert Zwangsarbeit mit der Pistole auf der Brust”. Vollsanktionen seien nicht nur arbeitsmarktpolitisch, sondern auch menschlich falsch. “Die Union will offensichtlich verfassungsgemäßen Rechtsbruch begehen”, so Bertram. Oftmals handelt es sich bei den angebotenen Stellen um schlecht bezahlte Leiharbeitarbeitsplätze. Ohne Sanktionsdruck würden diese Stellen nicht besetzt werden.

Nach einem längeren Verfahren entschied im November letzten Jahres das Bundesverfassungsgericht, dass die bisherige Sanktionspraxis in weiten Teilen gegen das Grundgesetz verstößt. Nach Auffassung einiger Rechtsexperten schloss das Urteil einen kompletten Leistungsentzug nicht kategorisch aus. Daran wollen die CDU Minister nun festhalten.