Mieter sparen Ausgaben: Vermieter müssen sich an der CO2-Abgabe beteiligen

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Mit Beginn des neuen Jahres drohen Mietern unerfreulich hohe Heizkostenabrechnungen aufgrund gestiegener Energiepreise. Eine positive Nachricht gibt es jedoch: Seit dem 1. Januar teilen Vermieter und Mieter die Last der CO₂-Steuer. Dadurch werden Mieterinnen und Mieter finanziell entlastet. Darauf weist der der Volljurist Thomas Galazka vom Mieterverein Kiel hin.

Höhere Energiepreise belasten Mieter

Mit dem Start des neuen Jahres erhalten viele Mieterinnen und Mieter ihre Heizkostenabrechnungen für das Jahr 2023. Angesichts der drastisch gestiegenen Energiepreise dürften die Abrechnungen für viele Haushalte eine unangenehme Überraschung darstellen.

Teilung der CO₂-Steuer als Lichtblick

Trotz der unerfreulichen Heizkostenentwicklung gibt es zumindest eine erfreuliche Nachricht. Seit dem 1. Januar sind Mieterinnen und Mieter nicht mehr allein für die CO₂-Steuer verantwortlich. Vermieter sind nun dazu verpflichtet, sich – abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes – an dieser Abgabe zu beteiligen.

Staffelung der Beteiligungsquote

Die Höhe der Beteiligungsquote der Vermieter variiert je nach energetischem Zustand des vermieteten Gebäudes. Je schlechter der Zustand, desto höher kann der Anteil der Vermieter an der CO₂-Steuer sein, bis zu einer maximalen Beteiligungsquote von 90 Prozent.

Transparente Information in der Heizkostenabrechnung

Um die richtige Beteiligung festzustellen, müssen Vermieter die relevanten Informationen in der Heizkostenabrechnung bereitstellen. Verstöße gegen diese Pflicht können zur Beanstandung der Abrechnung führen.

Die Abrechnungen sollte so oder so immer genau geprüft werden. Zudem bestehen Fristen, die Vermieter einhalten müssen.

Zeitliche Fristen einhalten – Ansonsten gehen Ansprüche verloren

Mieterinnen und Mieter, die Unregelmäßigkeiten in der Heizkostenabrechnung feststellen, sollten dies spätestens ein Jahr nach Erhalt der Abrechnung reklamieren. Andernfalls könnten sie von einer Einwendung ausgeschlossen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Nebenkostenabrechnung als akzeptiert, und der Mieter verliert sein Widerspruchsrecht.

Sollte eine Nachzahlung erforderlich sein, muss der Mieter diese innerhalb von 30 Tagen begleichen. Ein Widerspruch bleibt jedoch möglich, selbst nach erfolgter Zahlung, da die gesamten 12 Monate ausgeschöpft werden können. Um potenzielle Komplikationen zu vermeiden, empfiehlt sich die Zahlung unter Vorbehalt, um späteren Diskussionen vorzubeugen.

Weiteres zu diesem Thema finden Sie auch hier: Nebenkostenabrechnung oft zu hoch: Immer erst prüfen statt gleich zahlen!

Unterstützung durch Mietervereine

Die Mietervereine stehen ihren Mitgliedern bei Fragen rund um die Heizkostenabrechnung und der Beteiligung der Vermieter an der CO₂-Steuer mit Rat und Tat zur Seite. Wer Probleme mit seiner Wohnung bzw. mit dem Vermieter hat, kann sich an den Mieterverein wenden.

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