Bürgergeld: Muss das Jobcenter ohne vorherige Bestätigung eine Mieterhöhung bezahlen?

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Was passiert, wenn Sie viele Jahre in einer Wohnung mit unveränderter Miethöhe leben, und der Vermieter bittet um Zustimmung zu einer Mieterhöhung? Auch die erhöhte Miete liegt innerhalb der vom Jobcenter gesetzten Grenzen der Angemessenheit. Sie beziehen Bürgergeld und stimmen zu. Muss das Jobcenter jetzt auch die erhöhte Miete bezahlen?

Zustimmung erforderlich, da es keine Vergleichsmieten gab

In diesem Fall fragte der Vermieter die Mieterin nach zehn Jahren unverändertem Mietvertrag nach ihrer Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Die Zustimmung war erforderlich, denn der Vermieter lieferte weder einen Mietspiegel noch drei Vergleichsmieten, um die Erhöhung rechtssicher zu begründen.

Die Betroffene stimmte zu. Denn erstens ging sie davon aus, dass das Jobcenter die Miete übernahm, und zweitens befand sich auch die erhöhte Miete immer noch innerhalb der gesetzten Angemessenheit. Welche Richtlinien haben die Jobcenter?

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Wie sind die Regelungen der Jobcenter?

Bei den Fachanweisungen der Bedarfe für Unterkunft und Heizung der Hansestadt Hamburg ist folgendes zu lesen: ”
Bei sonstigen Mieterhöhungen, z.B.Erhöhung der Miete auf Grundlage von § 558 Abs. 1 BGB nach Erscheinen des Mietenspiegels oder aufgrund einer individuellen vertraglichen Vereinbarung mit der Vermieterin bzw. dem Vermieter, sind die leistungsberechtigten Personen in Zweifelsfällen ebenfalls zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung an die Mietervereine zu verweisen.”

Hätte die Betroffene also den Mieterverein aufsuchen müssen, bevor sie der Mieterhöhung zustimmte? Nicht unbedingt, denn dies sieht das Jobcenter zumindest in Hamburg nur vor, wenn ein Zweifelsfall besteht. Der folgende Absatz klärt es dann noch genauer.

Dort steht: “Ist die Erhöhung mietrechtlich zulässig, ist sie als angemessen zu berücksichtigen, wenn die
neue Bruttokaltmiete die nach den Vorgaben dieser Fachanweisung zulässige Angemessenheitsgrenze nicht übersteigt. Übersteigt die neue Bruttokaltmiete die Grenzen der Angemessenheit, ist ein Kostensenkungsverfahren nach Maßgabe von Ziffer 6 durchzuführen.”

Was bedeutet das in dem konkreten Fall? Bestehen Zweifel an der mietrechtlichen Situation? Teilweise lässt sich das annhehmen, da der Vermieter keine Belege in Form eines Mietspiegels oder mittels Vergleichsmieten erbracht hatte. Deutlich steht aber auch “oder aufgrund einer individuellen vertraglichen Vereinbarung mit der Vermieterin bzw. dem Vermieter”. Eine solche Vereinbarung lag mit der Zustimmung der Mieterin vor, und sie ist durch das Wort “oder” von den Bedingungen des Paragrafen 558 getrennt.

Wo liegen Probleme?

Das Jobcenter müsste eine Miete also übernehmen, wenn es diese als angemessen ansieht. Hier lag auch die Erhöhung innerhalb der Grenzen der gesetzten Angemessenheitsgrenze. Probleme kann es allerdings geben, weil die Betroffene ihre Zustimmung ohne Absprache mit dem Jobcenter gab.

Hier sagt die Bundesagentur für Arbeit deutlich: “Teilen Sie eine Veränderung unverzüglich mit. Das ist Teil Ihrer Pflichten, wenn Sie Bürgergeld erhalten. Erfüllen Sie diese Pflicht nicht, kann es sein, dass Sie Bürgergeld in falscher Höhe erhalten. Dieses müssen Sie grundsätzlich zurückzahlen. In schwerwiegenden Fällen müssen Sie zudem mit Bußgeldern oder einem Strafverfahren rechnen. Wenn Sie Ihre Veränderungsmitteilung online versenden, wird diese ohne Zeitverzug übermittelt.”

Speziell zum Wohnen ist ausgeführt: “Nutzen Sie die Veränderungsmitteilung (VÄM) online, wenn Sie umziehen.
eine andere Person bei Ihnen einzieht oder auszieht, sich Ihre Miete oder Ihre Heizkosten erhöhen.” Dem Wortlaut zufolge hätte die Betroffene also die Mieterhöhung dem Jobcenter erst mitteilen müssen, nachdem sie die Zustimmung gegeben hatte.

Auf der ganz sicheren Seite sind Sie in einer solchen Situation allerdings erst, wenn Sie das Jobcenter vor der Zustimmung über die geplante Mieterhöhung informieren. Wenn sich diese im Rahmen der Angemessenheitsgrenze liegt wird der zuständige Mitarbeiter sich kaum quer stellen.