Die “Rente mit 63” war ein Schlagwort für die vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Jahren Wartezeit bei der Deutschen Rentenversicherung.
Diese Versicherten dürfen zwei Jahre früher ohne Abzüge in Rente gehen, was heute aber nicht mehr mit 63 Jahren möglich ist. Tatsächlich mit 63 Jahren in Rente gehen können heute nur noch langjährig Versicherte mit (mehr) und Menschen mit Schwerbehinderungen mit (weniger) Abschlägen.
Abschläge bei der Altersrente für langjährig Versicherte
Wer 35 Wartejahre bei der Rentenversicherung anerkannt bekommt, kann bis zu vier Jahre vor der Regelalterszeit in den Ruhestand eintreten, büßt dann aber pro Monat 0,3 Prozent seiner Rente ein.
Wenn die Regelaltersgrenze ab dem Jahrgang 1964 bei 67 Jahren liegt, dann beträgt der Abzug die maximalen 14,4 Prozent bei einer Rente mit 63.
Beim Jahrgang 1959 liegen die Abschläge mit einem Renteneintritt von 63 Jahren bei 11,4 Prozent, bei den 1960ern bei 12 Prozent, bei den 1962ern bei 13,2 Prozent und für das Geburtsjahr 1963 bei 13,8 Prozent.
Was gilt bei langjährig Versicherten als Wartezeit?
Als Wartezeit rechnet die Rentenkasse bei dieser Rentenform nicht nur die Beiträge während der Erwerbszeit als Angestellter oder Selbstständiger an, sondern auch Arbeitslosengeld und Bürgergeld, Übergangsgeld sowie Krankengeld.
Außerdem lassen sich Abschläge bei einer vorzeitigen Rente durch freiwillige Rentenbeitröge ausgleichen.
Kindererziehung bis zum dritten Lebensjahr wird ebenfalls angerechnet, in bestimmten Fällen auch Kinderbetreuung bis zu deren zehntem Lebensjahr, zudem nicht gewerbliche häusliche Pflege sowie die Monate im Versorgungsausgleich bei einer Scheidung.
Auch Minijbos, bei denen die Erwerbstätigen in die Rentenkasse zahlen, werden gewertet, ebenso Studium und schulische Ausbildung, Schwangerschaft, Rentensplitting und Ersatzzeiten.
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Die Rente mit 63 bei Schwerbehinderung
Wer eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen kann, hat das Recht, ohne Abschläge zwei Jahre früher in Rente zu gehen. Statt mit 67 Jahren heißt das also ab dem Jahrgang 1964: Die Rente für Versicherte mit Schwerbehinderung beginnt mit 65.
Diese Versicherten können mit Abschlägen noch früher in Rente gehen. Eine Rente mit 63 bedeutet für sie also deutlich weniger Abschläge als für langjährig Versicherte ohne Schwerbehinderung.
Menschen mit Schwerbehinderungen können sogar mit 62 in Rente gehen
Frühestens ist mit Abschlägen bei Schwerbehinderungen eine um drei Jahre vorgezogene Rente möglich. Da diese Versicherten generell zwei Jahre vor der Regelalterszeit in den Ruhestand treten, können sie mit Abschlägen also mit 62 Jahren die Arbeit beenden.
Der Abschlag beträgt wie bei der Altersrente für langjährig Versicherte 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat, und das sind maximal 10,8 Prozent.
Lassen Sie sich beraten
Ein Tipp: Abschläge bei einer vorgezogenen Rente gelten ein Leben lang. Sich dafür zu entscheiden, stellt einen Einschnitt dar. Informieren Sie sich deshalb bei einem Sozialverband wie dem Paritätischem oder dem SOVD, ob eine solche Frührente für Sie eine Option sein könnte – oder besser nicht.
Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht, Sozialpolitik und Naturwissenschaften. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.